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Klatsch und Tratsch » » Thema: Auto-Führerschein und Roller bis 125ccm? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5719
User seit 03.09.2006
| Geschrieben am 08.04.2018 um 06:03 Uhr  
|
jw61 schrieb:
Ja Mike, vielleicht machen wir einen Denkfehler.
100% sicher bin ich mir auch nicht, würde die Aussage aber wenigstens förmlich (Antrag - bei Ablehnung > begründeten Widerspruch) überprüfen lassen.
Nehmen wir mal an, Hans mit seiner NDL-FS Klasse alt3/jetzt B, ausgestellt vor dem 01.04.1980, zieht erst in diesem Jahr nach DEU um und lässt seinen NDL in einen DEU-FS umschreiben.
Dann wird ihm, wie bereits ausgeführt i.S.d. § 30 (4) FeV, dieses Erteilungsdatum in den DEU-FS eingetragen.
Und damit darf er IMHO seinen Roller hier fahren.
Schaut man mal in § 28 (2) FeV ist da die Rede von einem "Beschluss der Kommission vom 20. März 2014 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen".
Aber auch diese Vorschrift wurde erst lange nach der Umschreibung am 12-7-1989 beschlossen.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...dazu A207 E200 04/2016 mit 7G+ Au
Hallo Jürgen
Die ganze Diskussion geht davon aus, dass der hollländische FS Klasse 3 das Gleiche beinhaltet wie die deutsche Klasse 3. Aber genau dies muss nicht sein.
Wenn Holland nicht vorsieht, dass deren alte Klasse 3 den A1 enthält, dann stimmt die Eingangsvoraussetzung für die Diskussion ums Umschreiben nicht. Also würde ich diesen Punkt als erstes klären. Alle anderen Aktionen sind dann nachrangig.
--
------ mike -------
** carpe diem **
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 557
User seit 14.08.2006
| Geschrieben am 08.04.2018 um 11:24 Uhr  
| Hallo Mike und alle anderen Mit-Leser,
definitiv beinhaltete der NL Führerschein nie die Möglichkeit der zusätzlichen Benutzung von 125cc Motorräder oder Roller.
Übrigens wurde mir gestern auch von einer anderen kundigen Person gesagt das der Sachverhalt wie von der Führerscheinstelle dargelegt wurde, richtig ist.
Habe mich innerlich wahrscheinlich schon damit abgefunden
das ein 50cc Roller wird.
Habe auch schon ein bisschen in verschiedene Geschäfte geschaut und festgestellt das für exakt gleiche Modelle doch recht große Preisunterschiede gibt, wobei durchweg der Niederländischen Händler günstiger verkauft und eine weitaus größere Auswahl bietet.
Hier wurde mir auch gesagt schon sehr viele 50cc Roller nach D verkauft zu haben und weil alle Modelle mit s.g. CC Papiere geliefert werden ist das
auch total unproblematisch und unkompliziert.
Muss nicht so ein 50cc Roller off. eingeführt, zugelassen, Tüv vorgeführt werden usw. werden ?????
Grüße aus Aachen
Hans
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
| Geschrieben am 08.04.2018 um 12:14 Uhr  
|
hans en janet schrieb:
Hallo Mike und alle anderen Mit-Leser,
definitiv beinhaltete der NL Führerschein nie die Möglichkeit der zusätzlichen Benutzung von 125cc Motorräder oder Roller.
Übrigens wurde mir gestern auch von einer anderen kundigen Person gesagt das der Sachverhalt wie von der Führerscheinstelle dargelegt wurde, richtig ist.
Habe mich innerlich wahrscheinlich schon damit abgefunden
das ein 50cc Roller wird.
Habe auch schon ein bisschen in verschiedene Geschäfte geschaut und festgestellt das für exakt gleiche Modelle doch recht große Preisunterschiede gibt, wobei durchweg der Niederländischen Händler günstiger verkauft und eine weitaus größere Auswahl bietet.
Hier wurde mir auch gesagt schon sehr viele 50cc Roller nach D verkauft zu haben und weil alle Modelle mit s.g. CC Papiere geliefert werden ist das
auch total unproblematisch und unkompliziert.
Muss nicht so ein 50cc Roller off. eingeführt, zugelassen, Tüv vorgeführt werden usw. werden ?????
Grüße aus Aachen
Hans
Hallo Hans,
so ein 50er Roller muss eine deutsche Betriebsanleitung besitzen damit er hier versichert werden kann (Ausnahme sind Mopeds aus der Ex DDR).
Das könnte sonst zu Problemen bei einer Verkehrskontrolle führen.
--
Grüße von Detlef
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 72
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 09.04.2018 um 12:42 Uhr  
|
mike_bu schrieb:
jw61 schrieb:
Ja Mike, vielleicht machen wir einen Denkfehler.
100% sicher bin ich mir auch nicht, würde die Aussage aber wenigstens förmlich (Antrag - bei Ablehnung > begründeten Widerspruch) überprüfen lassen.
Nehmen wir mal an, Hans mit seiner NDL-FS Klasse alt3/jetzt B, ausgestellt vor dem 01.04.1980, zieht erst in diesem Jahr nach DEU um und lässt seinen NDL in einen DEU-FS umschreiben.
Dann wird ihm, wie bereits ausgeführt i.S.d. § 30 (4) FeV, dieses Erteilungsdatum in den DEU-FS eingetragen.
Und damit darf er IMHO seinen Roller hier fahren.
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Aber auch diese Vorschrift wurde erst lange nach der Umschreibung am 12-7-1989 beschlossen.
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Jürgen
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Hallo Jürgen
Die ganze Diskussion geht davon aus, dass der hollländische FS Klasse 3 das Gleiche beinhaltet wie die deutsche Klasse 3. Aber genau dies muss nicht sein.
Wenn Holland nicht vorsieht, dass deren alte Klasse 3 den A1 enthält, dann stimmt die Eingangsvoraussetzung für die Diskussion ums Umschreiben nicht. Also würde ich diesen Punkt als erstes klären. Alle anderen Aktionen sind dann nachrangig.
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Hi Mike,
m.E. muss es auch nicht das gleiche beinhalten, zumindestens nicht für EU-Bürger. Bei den sog. Listenstaaten oder sonstigen Drittstaaten kann das anders aussehen.
Im EU-Recht gilt das Diskriminierungsverbot, gemeinschaftsrechtlich Begünstigte dürfen grundsätzlich nicht schlechter gestellt werden, wie die Bürger des eigenen Staates. Hinlängliche und ständige Rechtsprechung des EuGH in allen Lebensbereichen, also nicht nur auf den FS bezogen.
Bezogen auf den FS und deren Umschreibung gilt zusätzlich noch die Besitzstandswahrung, ebenfalls erstritten vor dem EuGH und dann auch in der 2. und 3. EU-Führerscheinrichtlinie so festgeschrieben.
Vielleicht wird diese Diskrepanz mit einem weiteren Beispiel deutlicher.
Ein EU-Bürger dem sein EU-FS vor dem 01.04.1980 (hier NDL-FS um 1970) erteilt wurde und der diesen auch vor dem 01.04.1980 in einen deutschen FS umschreiben lassen hätte, hätte die deutsche Kl. 3 bekommen und dürfte 125er Roller fahren.
Nur weil derselbe EU-Bürger (Hans) erst nach dem 01.04.1980 (konkret 12-7-1989) umschreiben lässt, soll er nun dadurch benachteiligt werden können?
Diese Begründung möchte ich sehen!
M.E. hätte bereits bei der Umschreibung 1989 die damalige Klasse 1 a(oder war es b?) erteilt werden müssen. Die jetzige Problematik könnte daraus folgen, das im umgeschriebenen DEU-FS von 1989 nicht ersichtlich ist, dass der Ursprung in einem NDL-FS aus dem Jahre 1970 lag.
Da Hans sich nun anders entscheiden hat, werden wir dies wohl nicht mehr aufklären.
--
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Jürgen
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 10.04.2018 um 11:15 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von silverstone am 10.04.2018 um 11:36 Uhr ]
Hallo Hans,
schau nicht nur nach dem Kaufpreis des Rollers sondern auch nach den jährlichen Versicherungskosten.
Nach meinen Erfahrungen sind die Kosten für 50er Roller deutlich höher als bei den 125er.
Dies liegt wohl hauptsächlich an der unterschiedlichen Klientel und deren Unfallhäufigkeit.
Gruss Rainer
P.S. nehme alles zurück. Zwischenzeitlich sind 50er Roller mit max. 45 km/h günstig. B
--
SLK 280 (R 171)
Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, TFL, Jet-Streaming-Performance-Flaps, Domstrebe des Glaubens (mehr brauche ich nicht) | Antworten
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