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Klatsch und Tratsch » » Thema: Auto-Führerschein und Roller bis 125ccm?
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 Geschrieben am 06.04.2018 um 09:30 Uhr   
Hallo an alle SLK Freunde und alle Mitdenker.

AUS DER TRAUM !!!!!!

Habe soeben von der Führerscheinstelle folgendes zu hören bekommen.

Nach deutschem Recht haben Sie erst einen deutschen Führerschein seit 1989 und nicht seit 1970 und somit gilt die Regelung das Führerscheinbesitzer die vor dem 01-04-1980 den Führerschein erworben haben ein Zweirad mit 125cc fahren dürfen für Sie nicht!!!!!!

ENTTÄUSCHUNG!!!!!!

Jetzt werde Ich zuallererst mal ein paar Fahrschul-Stunden machen und dann muss Ich mal überlegen ob Ich mir zutrauen soll nochmal einen Motorrad-Führerschein zu machen oder ob ein 50cc auch reicht.???


Grüße und nochmals vielen Dank für eure Antworten.


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 Geschrieben am 06.04.2018 um 09:53 Uhr   
Es lohnt sich, den Führerschein der Klasse A zu machen, mit der 50er bist Du entweder immer als Verkehrshinderniss unterwegs oder nach kurzer Zeit illegal zu schnell...

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 Geschrieben am 06.04.2018 um 12:05 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 06.04.2018 um 12:07 Uhr ]



hans en janet schrieb:
Hallo an alle SLK Freunde und alle Mitdenker.

AUS DER TRAUM !!!!!!

Habe soeben von der Führerscheinstelle folgendes zu hören bekommen.

Nach deutschem Recht haben Sie erst einen deutschen Führerschein seit 1989 und nicht seit 1970 und somit gilt die Regelung das Führerscheinbesitzer die vor dem 01-04-1980 den Führerschein erworben haben ein Zweirad mit 125cc fahren dürfen für Sie nicht!!!!!!

ENTTÄUSCHUNG!!!!!!

Jetzt werde Ich zuallererst mal ein paar Fahrschul-Stunden machen und dann muss Ich mal überlegen ob Ich mir zutrauen soll nochmal einen Motorrad-Führerschein zu machen oder ob ein 50cc auch reicht.???


Grüße und nochmals vielen Dank für eure Antworten.





Die Antwort der FS-Stelle halte ich für sehr fragwürdig, es kommt auf den Tag der FS-Ausstellung an, nicht auf den Tag deiner späteren Umschreibung.

Daran ändert IMHO die Tatsache, dass es sich bei dem vor dem 01.04.1980 ausgestellten FS um einen niederländischen handelt, genau gar nix.

Einschlägig sind hier die internationalen Bestimmungen, die vereinfacht gesagt die gegenseitige Anerkennung der FS beinhalten. Ein anerkannter NDL-FS ist einem DEU-FS gleichgestellt und umfasst somit den hier relevanten Stichtag der Ausstellung.

Leg wenigstens Widerspruch ein, dann wird der Fall von sachkundigen Personen geprüft.

Ganz unabhängig davon, wie die Sache ausgeht, halte ich einige wenige praktische Fahrstunden auf freiwilliger Basis präventiv für sehr sinnvoll, aber büffeln und eine Prüfung ablegen sollte dir erspart bleiben.

--
Viele Grüße an die SLK-Fans

Jürgen

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 Geschrieben am 06.04.2018 um 12:32 Uhr   
Schau doch mal nach, welches ERTEILUNGSDATUM auf Deinem Rosa Lappen steht.

Mein FS wurde in 2008 ausgestellt, aber in 1981, in einigen Klassen bereits 1979, erteilt.

Dein FS wurde analog dazu in 1988 ausgestellt, aber 197x also vor dem 01.04.1980 erteilt.

Wichtig ist das Erteilungsdatum, lass Dich nicht von einem oder einer SachbearbeiterIn abspeisen, der/ die womöglich jünger ist als diese Regel.

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 Geschrieben am 06.04.2018 um 17:55 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 06.04.2018 um 17:57 Uhr ]

Rechtsgrundlage wäre IMHO § 30 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_30.php

Demnach müsste in einem umgeschriebenen DEU-FS das Erteilungsdatum eines NDL-FS vermerkt werden, mit der gesetzlichen Folge, dass, wenn dieses vor dem 01.04.1980 liegt, eben auch Roller gefahren werden dürfen.

Problematisch in der konkreten Anwendung dürfte sein, das die FeV erst 2010 erlassen wurde, also lange nach deiner Umschreibung. Vorher war IMHO § 4 der Internationalen Kraftfahrzeugverordnung einschlägig.

Sollte aber im Ergebnis nix zu deinem Nachteil ändern.

Ansonsten lass dir die genaue Rechtsgrundlage, mit welcher die Ablehnung begründet wird, nennen und poste die hier.

--
Viele Grüße an die SLK-Fans

Jürgen

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 Geschrieben am 06.04.2018 um 17:58 Uhr   
Hallo nochmal,

also auf meinem Deutschen rosa Lappen steht nirgendwo das Wort: erteilt.
Es steht : ausgestellt durch Oberstadtdirektor Aachen am 12-07-1989.

Werde mal vorstellig werden im Burgerhaus in dem Niederländischen Ort wo Ich damals wohnte und damals 1970
meinen Niederländischen rosa Lappen bekam.

Vielleicht gibt es ja irgendeine Unterlage woraus das Datum 1970 hervorgeht und fotokopiert werden kann.

Und dann ???????

Grüße aus Aachen.

Hans

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   mike_bu

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 Geschrieben am 06.04.2018 um 18:35 Uhr   
Ich glaube es machen viele einen Denkfehler.

Wenn es ein ausländischer Führerschein ist, so ist nicht gesagt das die Klasse 3 dort auch 125ccm beinhaltet.
Daher war doch mein Ansatz, dass man mal nachfragen muss was denn der "alte Führerschein" im ursprungsland beinhaltet. ist es abweichend, wird es keine Erweiterung auf A1 geben. Das sind m.E. lokale Sonderregelungen die sich von Land zu Land unterscheiden.

--
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 Geschrieben am 06.04.2018 um 19:06 Uhr   
Und wenn der A1 nicht dabei ist ist es auch kein Beinbruch den nachzumachen. Ist glaube ich wenig mehr Aufwand als der M und der ist auch schnell gemacht.
Ob du wirklich den großen A machen willst würde ich mir überlegen, ob du in deinem Alter (nicht böse gemeint) wirklich noch größere Maschinen fahren willst. Gibt mittlerweile zwar auch große Roller, aber nur dafür den A? Ist ja auch irgendwo eine Geldfrage.

--
typischer "bei-dem-ersten-Staubkorn-zum-waschen-fahrer"

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 Geschrieben am 06.04.2018 um 23:52 Uhr   


hans en janet schrieb:
Hallo nochmal,

also auf meinem Deutschen rosa Lappen steht nirgendwo das Wort: erteilt.
Es steht : ausgestellt durch Oberstadtdirektor Aachen am 12-07-1989.

Werde mal vorstellig werden im Burgerhaus in dem Niederländischen Ort wo Ich damals wohnte und damals 1970
meinen Niederländischen rosa Lappen bekam.

Vielleicht gibt es ja irgendeine Unterlage woraus das Datum 1970 hervorgeht und fotokopiert werden kann.

Und dann ???????

Grüße aus Aachen.

Hans



Hallo Hans,

bei der Umschreibung meines alten grauen deutschen FS wurde auf der Rückseite des rosa deutschen EU-Modell (Papier) folgender Vermerk angebracht:

"Inhaber ist im Besitz der Klasse(n) ... seit dem ..., ausgestellt vom ..."

Sowas in der Art müsste sich bei dir auch finden lassen.

Fehlt so ein Vermerk, dann schau ins Feld Nr. 8, dort steht die Führerschein-Listen-Nr. und lass die ausstellende Behörde die entsprechenden Unterlagen aus dem FS-Register raussuchen.

--
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Jürgen

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 Geschrieben am 07.04.2018 um 00:12 Uhr   
Ja Mike, vielleicht machen wir einen Denkfehler.

100% sicher bin ich mir auch nicht, würde die Aussage aber wenigstens förmlich (Antrag - bei Ablehnung > begründeten Widerspruch) überprüfen lassen.

Nehmen wir mal an, Hans mit seiner NDL-FS Klasse alt3/jetzt B, ausgestellt vor dem 01.04.1980, zieht erst in diesem Jahr nach DEU um und lässt seinen NDL in einen DEU-FS umschreiben.

Dann wird ihm, wie bereits ausgeführt i.S.d. § 30 (4) FeV, dieses Erteilungsdatum in den DEU-FS eingetragen.

Und damit darf er IMHO seinen Roller hier fahren.

Schaut man mal in § 28 (2) FeV ist da die Rede von einem "Beschluss der Kommission vom 20. März 2014 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen".

Aber auch diese Vorschrift wurde erst lange nach der Umschreibung am 12-7-1989 beschlossen.

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