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Klatsch und Tratsch » » Thema: Parkscheiben-Knöllchen beim Supermarkt-Besuch
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   S - FP 230

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 Geschrieben am 19.03.2018 um 09:55 Uhr   
Passend zum Thema, heutiger Artikel in den Stuttgarter Nachrichten.

Also heißt es auch hier aufpassen!!!

Gruß

Frank

Abschleppbetrug: bereits mehr als 100 Verdachtsfälle

STUTTGART (WDO). Die Affäre um mutmaßlich betrügerische
Abschleppunternehmen, die ohne Auftrag auf eigene Rechnung
vermeintliche Falschparker an den Haken nehmen, weitet sich
aus. Nach den Razzien bei zwei Firmen in Stuttgart im Februar
und März spricht die Stuttgarter Staatsanwaltschaft von
mindestens 115 Verdachtsfällen.
Nach der Berichterstattung unserer Zeitung ermittelt die
Polizei wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und
der Erpressung. Betroffene hatten ihre Fahrzeuge jeweils mit 250
Euro auslösen müssen, obwohl die Abschlepper ohne Auftrag auf
Privatgrundstücken zugeschlagen hatten. Nun zeigt sich
außerdem, dass offenbar auch auf Händlerparkplätzen bei
Kunden zweifelhafte Methoden angewendet werden.

Abschlepp-Abzocke zieht weitere Kreise

Betrugsermittlungen gegen Firmen im Fasanenhof und in Bad Cannstatt – Auch ehrliche Einkaufskunden können zu Opfern werden
Abschleppen

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen zwei dubiose Abschleppunternehmen wegen gewerblichen Betrugs – in inzwischen mehr als 100 Fällen. Neben den Schwarzen Sheriffs gegen Falschparker spielen aber auch Händler eine seltsame Rolle.

von Wolf-Dieter Obst

Stuttgart. Die Einkaufstüten waren prall gefüllt. 4,2 Kilo Hundefutter für 37,93 Euro – ein Vorrat für Josie, eine fünfjährige Hündin aus Kaltental. Der Einkauf in einem Tiernahrungsgeschäft am Schillerplatz in Vaihingen war eigentlich ein normaler Vorgang für den 30-jährigen Hundebesitzer und seinen 72-jährigen Vater. Sie hatten ihr Auto auf dem Parkplatz auf der Rückseite des Gebäudes geparkt. „Reserviert für unsere Tierfreunde“, heißt es dort auf Schildern an elf Stellplätzen. Doch an jenem Freitag kam alles ganz anders. Das Auto war weg. Abgeschleppt. Josies Hundefutter kostete die Männer plötzlich 310 Euro.

250 Euro Abschleppgebühr, 22 Euro fürs Taxi, um zum Abschleppplatz zu kommen. Alles ein Missverständnis, das sich leicht aus der Welt schaffen lässt? Seit nunmehr sieben Monaten versucht die Familie aus Kaltental ihr Geld zurückzubekommen – doch selbst mit anwaltlicher Hilfe beißt sie auf Granit. Der Händler in Vaihingen reagiert nicht. Und über die Abschleppfirma wundern sich die Betroffenen inzwischen auch nicht mehr: Gegen den Abschlepper mit Sitz im Gewerbegebiet Fasanenhof ermittelt seit Anfang Februar die Polizei – wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Erpressung. „Aktuell liegen uns 100 Strafanzeigen vor“, sagt Jan Holzner, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Der Kampf gegen Falschparker auf privaten Stellplätzen treibt in Stuttgart offenbar seltsame Blüten. Abschlepper bieten einen Rundumservice an, gehen wie Schwarze Sheriffs mit Abschlepphaken auf Streife. Doch Ermittlungen der Polizei, ausgelöst durch die Berichterstattung unserer Zeitung, erhärten den Verdacht, dass die Abschlepper dabei auch ohne Auftrag eines Grundstückseigentümers in eigener Regie abschleppen und bei den Betroffenen auf diese Weise betrügerisch abkassieren.

Die Firma im Fasanenhof, mit Filialen in Leinfelden-Echterdingen, Böblingen und Reutlingen, ist dabei nicht die einzige im Visier der Polizei-Ermittlungsgruppe „Haken“. Vor wenigen Tagen gab es eine Razzia bei einem weiteren Unternehmen in Bad Cannstatt. Diese Firma hat sich laut Inhaber auf Falschparker spezialisiert, ist nach eigenen Angaben auch in Köln und Düsseldorf aktiv. Gegen das Unternehmen läuft ebenfalls ein Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Erpressung. „Hier geht es um mindestens 15 Fälle“, so Staatsanwaltssprecher Holzner.

Die Familie aus Kaltental allerdings gehört nicht zum Opferkreis dieser Ermittlungen – die Abschlepper können in diesem Fall ein Vertragsverhältnis mit dem Tiernahrungshändler nachweisen. Doch das Geschäftsgebaren fühlt sich für die Betroffenen nicht weniger betrügerisch an.

Der Abschleppfahrer, der den Wagen der Kaltentaler Betroffenen Mitte August 2017 an den Haken nahm, notierte handschriftlich eine Einsatzzeit von 11.12 bis 11.39 Uhr. Er habe den Wagenbesitzer nicht im Markt angetroffen und habe dies zweimal überprüft. Dann habe er abgeschleppt.

Vater und Sohn können freilich nachweisen, dass sie um 11.35 Uhr an der Kasse standen. So steht’s auf dem Kassenbon. Ihnen war vorher auch der Abschlepper aufgefallen, der auf dem Parkplatz im Hinterhof auf der Lauer lag. Sie hatten sich nichts dabei gedacht, als der Sohn in den Laden ging und der 72-jährige Vater einen Abstecher zur benachbarten Bank machte. Um 11.27 Uhr, das belegt der Kontoauszug, hob er dort Geld ab und suchte den Sohn im Markt auf. Um 11.35 Uhr bezahlte der Sohn Josies Hundefutter mit 40 Euro in bar, bekam 2,07 Euro Rückgeld. Vier Minuten später will der Abschlepper mit ihrem Wagen weggefahren sein.

Als die beiden Männer beim Verlassen des Ladens feststellen mussten, dass ihr Auto weg ist, suchten sie die Verkäuferin Rat suchend auf. Die wusste die Adresse des Abschleppers und druckte nochmals den Kassenzettel aus, den der Sohn zunächst für überflüssig erachtete, der nun aber als Beweis nötig war, um das Auto auszulösen. Mit dem Bon fuhren die Kunden per Taxi zum Fasanenhof. Der Geschäftsführer des Abschleppers aber bestand auf die 250 Euro. Weil der Kassenbon nachträglich ausgestellt sei, entlastende Uhrzeit hin oder her. Vater und Sohn sahen keine andere Möglichkeit, als zunächst zu zahlen.

Der Inhaber des Vaihinger Geschäfts ist auf Anfrage nicht zu einer Stellungnahme bereit.


--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger

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   U WE 55

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 Geschrieben am 19.03.2018 um 10:09 Uhr   
Hi Frank,
wie soll man sich dagegen schützen ??
Die Polizei informieren wird vermutlich nichts nützen,
seinen Anwalt hat man vermutlich nicht dabei.

Man könnte nur auf Herausgabe des PKW klagen..dauert bis zu 1 Jahr.

--
Nur wer seinen eigenen Weg geht,
kann von niemandem überholt werden!

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   S - FP 230

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User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 19.03.2018 um 10:19 Uhr   
Hi Uwe,

eigentlich kann man da nur darauf achten dass man einen Kassenzettel als Beweis hat und dann muss man hoffen, dass die Polizei einem hilft den Wagen raus zu bekommen.

Wie häufig nehme ich den Kassenzettel nicht mit!

Wenn die den Wagen in den Fängen haben wird es zugegebener Maßen extrem schwer.

Hätte spontan auch nur die Idee eine einstweilige Anordnung zu beantragen, aber wahrscheinlich wird man wohl zahlen müssen und erst hinterher versuchen wieder an sei Geld zu kommen!

Gruß

Frank



--
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 Geschrieben am 19.03.2018 um 10:56 Uhr   
Das ist aber wohl was anderes als 10 Euro Strafzettel.
Da würd ich zahlen und danach lernen die mich kennen.Solchen Leuten kommt man legal nicht bei.

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   Jürgen1965

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 Geschrieben am 19.03.2018 um 11:09 Uhr   
Das ist ja mal richtig fies. Unglaublich. Was kann man dagegen tun?

Ich habs.
Ich darf ja mit meinem Diesel eh nicht mehr in die Stadt.
Das heist, keine Knöllchen mehr, kein abschleppen und einkaufen nur noch im Netz.

--
Viele Grüsse

Jürgen

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 Geschrieben am 19.03.2018 um 11:21 Uhr   
Wie wäre es mit einer Anzeige wegen Diebstahl und Unterschlagung?

Rechtsanwalt, Rechtsschutz usw...

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   haunter1982

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User seit 29.06.2016
 Geschrieben am 19.03.2018 um 11:47 Uhr   


SLK Pirat schrieb:
Wie wäre es mit einer Anzeige wegen Diebstahl und Unterschlagung?

Rechtsanwalt, Rechtsschutz usw...



Genau das würde ich auch tun, die Polizei rufen, wenn die da sind anschließend die Anzeige aufgeben. Das ist definitiv Diebstahl/Unterschlagung mit Erpressung.

Soweit ich weiß darf der auch das Auto nicht einbehalten selbst wenn du bezahlen müsstest, da die Verhältnissmäßigkeit des Wertes nicht gegeben ist.

--
Gruß Matthias.

SLK 200K; Automatik; 163PS; Airscarf; BJ 2007;

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