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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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User seit 25.08.2011
| Geschrieben am 21.02.2018 um 14:41 Uhr  
| Letzter Stand der Dinge.
Seit dem nix mehr gehört, Anwalt hat nun Frist gesetzt
Bezug nehmend auf Ihr Telefax vom 16.02.2018 teilen wir mit, dass Vorschäden am beschädigten Fahrzeug nicht vorhanden waren. Wären solche vorhanden gewesen, hätte das Sachverständigenbüro Haag diese in das Gutachten mit aufgenommen und zwar unter den Angaben auf Seite 2. Unter „Bemerkungen“ ist hier zu lesen:„Das Fahrzeug weist baujahr- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren auf“. Weitere Angaben wurden nicht gemacht. Damit sind Vorschäden nicht vorhanden. Sollten Sie tatsächlich hierzu eine Präzisierung durch das Sachverständigenbüro wünschen, bitten wir um Bestätigung Ihrerseits, dass die hierfür entstehenden Kosten ebenfalls von Ihnen erstattet werden. Wir werden dann eine Ergänzung des Gutachtens beim Sachverständigen anfordern.
--
Gruß Schsch
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User seit 25.08.2011
| Geschrieben am 10.03.2018 um 06:58 Uhr  
| Neueste Meldung der Versicherung, bzw. deren Rechtsanwältin.
in vorbezeichneter Angelegenheit ging uns ein Restwertangebot bezüglich Ihres Fahrzeuges zu. Das entsprechende Schreiben der AachenMünchener,sowie das Restwertangebot gemäß CarTV übersenden wir in der Anlage. Wenn Sie allerdings nach wie vor das Fahrzeug behalten möchten, brauchen Sie dieses Schreiben nicht zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Jetzt haben die doch tatsächlich nach intensiven suchens einen Verwerter gefunden der 1500 Euro bezahlt, obwohl schon Bescheid gegeben wurde dass der Wagen rep. wird.
--
Gruß Schsch
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User seit 21.05.2005
| Geschrieben am 10.03.2018 um 12:37 Uhr  
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Scherenschleifer schrieb:
Neueste Meldung der Versicherung, bzw. deren Rechtsanwältin.
in vorbezeichneter Angelegenheit ging uns ein Restwertangebot bezüglich Ihres Fahrzeuges zu. Das entsprechende Schreiben der AachenMünchener,sowie das Restwertangebot gemäß CarTV übersenden wir in der Anlage. Wenn Sie allerdings nach wie vor das Fahrzeug behalten möchten, brauchen Sie dieses Schreiben nicht zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Jetzt haben die doch tatsächlich nach intensiven suchens einen Verwerter gefunden der 1500 Euro bezahlt, obwohl schon Bescheid gegeben wurde dass der Wagen rep. wird.
--
Gruß Schsch
Moin,
wie vorher schon geschrieben...
Wiederbeschaffungswert minus Restwertangebot, hier jetzt 1.500 Euronen.
Mehr zahlt die Versicherung nicht. Evtl. noch Leihwagen oder Nutzungsausfall.
Grüßle Horst
--
Gas ist rechts - Nicht nur beim Moped | Antworten
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Beiträge: 487
User seit 24.09.2015
| Geschrieben am 10.03.2018 um 16:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von JNFFM am 10.03.2018 um 16:02 Uhr ]
...ich finde es dermaßen ungerecht, daß man als schuldlos Geschädigter vor solche Probs gestellt wrid, nur ein "Zahlenspiel" der Versicherungen.
Folge - ein durchaus erhaltungswürdiges KFZ wird "Kaputtgerechtet" und der Geschädigte - der ja nun garnix für den Schaden kann!!! - muss sehn wo er bleibt bzw sein Auto schlimstenfalls verschrotten und sich nach Ersatz umsehen...mit sehr wenig Cash in Relation zu seinem bisherigen Auto
--
herzliche Grüßles aus Mainhätten | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
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User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 10.03.2018 um 16:42 Uhr  
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Scherenschleifer schrieb:
Naja, in weiteren 5 Wochen werden sie dann schon einen finden der 1650 zahlt usw. , und so verstreichen dann Monate um Monate.
Ich halt Euch auf den laufenden
--
Gruß Schsch
Was ist denn genau dein Problem?
Bist du mit der Höhe des Wiederbeschaffungswertes WBW nicht einverstanden? Ist doch kein Kaskoschaden?
Also, Gutachter DEINER Wahl der zu einem fairen Ergebnis kommen sollte.
Ansonsten wie SUL schon schrieb, bekommst du den WBW abzügl. Restwert ausgezahlt, eventuell abzügl. MWSt.
Normalerweise sind die Auktionen in der Restwertbörse zeitlich befristet und die Bieter 3(?) Wochen an ihr Angebot gebunden.
Entweder nimmst du das Angebot des Bieters innerhalb dieser Frist an und gibst dein Fahrzeug an diesen ab oder du lehnst das Gebot ab und die Versicherung rechnet mit genau diesem Restwert mit dir ab.
Insofern ist deine zitierte Befürchtung absolut unbegründet, sollte dein Anwalt auch wissen.
Dann kannst du entweder reparieren oder auf eigene Rechnung zu einem noch höheren Preis verkaufen (hat bei mir schon mal geklappt).
Deine Entscheidung.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas | Antworten
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User seit 21.05.2005
| Geschrieben am 10.03.2018 um 17:07 Uhr  
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Scherenschleifer schrieb:
Naja, in weiteren 5 Wochen werden sie dann schon einen finden der 1650 zahlt usw. , und so verstreichen dann Monate um Monate.
Ich halt Euch auf den laufenden
--
Gruß Schsch
Moin,
der Händler hat mit dem Restwertangebot einen Termin abgegeben, bis zu dem er an sein Gebot gebunden ist. Gleichzeitig hat der Sachverständige im Gutachten eine Gebotsfrist hinterlegt.
Nach Ablauf der Gebotsfrist findet die Regulierung sofort statt, wenn der Geschädigte sich zur weiteren Vorgehensweise geäußert hat.
Außerdem sollten alle Gebote der Restwertbörse im Gutachten hinterlegt sein.
Grüßle Horst
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