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Klatsch und Tratsch » » Thema: Von BMW getroffen - Ein Unfall und seine Folgen |
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| Geschrieben am 26.01.2018 um 14:50 Uhr  
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zermanik schrieb:
raffael80 schrieb:
Ich weiss nur von zwei Fällen im Freundeskreis, dass wenn ein Anwalt eingeschaltet wurde, sich die Bezahlung der gegnerischen Versicherung immer rausgezögert hat.. Bei einem der 2 Fälle war ein knappes Jahr später die erste Gerichtsverhandlung.
Das kann ich voll bestätigen.
War bei mir in 2 Fällen auch so.
Beides mal trotz klarer Sachlage und mit meiner Rechtschutzversicherung im Rücken.
Da sollte man dann nicht all zu große Kanonen auffahren , sonst fühlt die andere Seite sich genötigt auch ihre Muskeln zu zeigen.
Ganz besonders , wenn vorher dein Rechtsanwalt bei denen so richtig schön auf die Pauke gehauen hat.
Die Versicherungen haben dann bei der Regulierung des Schadens einen langen Atem.
Recht haben ... und Recht bekommen , das sind immer schon zwei verschiedene Schuhe gewesen.
Werner
--
200 Kompressor Pre. FL. Brillantsilber Schwarzes Leder Italien Reimport. 192 PS und Originalzustand Bauj. 99
Das ist doch Mumpitz. Genau so habe ich das bereits zwei mal durch. In beiden Fällen hatte ich keine Schuld und ich Dussel habe keinen kostenlosen Anwalt genommen. Den zahlt dann ja der Gegner.
1. Fall Ein Volltrunkener am Steuer mit 2,5 auf dem Kessel zerlegt mir den Golf. Schaden über 8000,- DM. Ich warte 1,5 Jahre auf das Geld, weil es ja zu Gericht geht, es geht aber nicht um den Schaden, sondern um die Verurteilung des Gegners wegen Saufen am Steuer.
2. Fall Meiner Else ballert über nach einer in die Karre. Der Audi ist Schrott, der Radlauf steht hinten fast im rechten Winkel herausgedrückt. Dieses Mal kommt auch der Sachverständige von der Versicherung. Die Versicherung und der Sachverständige wollen mich am Telefon klein reden. Altes Auto bla bla bla.
Und genau so ein Szenario mache ich nicht mehr mit. Und schon gar nicht lasse ich mich von Versicherungselsen am Telefon besappeln, die dann meinen man hätte ja aufpassen müssen, damit der Schuldige nicht ins Auto fährt. Die wollen einem so eine Art Mitschuld verklickern, damit man die miesen Angebote mitmacht.
Bei letzten Fall lassen wir den ganzen Kram über den Anwalt laufen. Ich habe keine Luft mit Versicheren und sonstigen Leuten zu sappeln.
Das kann jeder machen wir er will, nur ich lasse mich von Versicherern nicht in die Ecke drücken. Bei denen zählen nur die Kosten. Die dürfen dann gerne den Anwalt mitzahlen.
--
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 26.01.2018 um 17:02 Uhr  
| Jungs, das Thema hatten wir schon einmal!
Anwalt ja/nein muss jeder für sich selbst beantworten.
Kann mal notwendig und gut sein, aber auch das Gegenteil kann der Fall sein!
Für Anwälte ist so etwas ein gefundenes Fressen. Etwas BlaBla, Formbriefe etc., im Regelfall (!) keine geistige Höchstleistung notwendig und schon wieder ein paar Euro verdient!
Will hier keine Anwälte schlecht machen, aber das ist Massengeschäft und füllt nicht die Kasse!
Liebe Anwälte im Forum, bitte nicht auf mich los gehen, ich hoffe Ihr wisst was ich meine! Es geht um Fälle wo ales normal läuft und zum Versand der Reparaturkostenrechnung ein anwalt benötigt wird.
Und klar bremsen Anwälte tlw. den Ablauf. Alles geht über den, dann muss er sich Unterlagen anschauen, sich eine Meinung bilden und dann noch scheiben und versenden! Beschleunigend wirkt so etwas nicht!
Mir geht es auch gegen den Strich, dass hier immer die Versicherer die Dummen und Schuldigen sein sollen!!
Ich denke der überwegende Teil der Fälle wird halbwegs vernünftig reguliert!
Und wenn es Streit gibt, z.B. Abzüge Neu für Alt, sind nicht die Versicherer die Schuldigen, sondern der Gesetzgeber und die Gerichte. Die Einen haben als ersatzwert den Zeitwert definiert, die anderen haben diesen Begriff mit Leben erfüllt und mittels Urteile den Standard vorgegeben.
Dann sind da noch die schlampigen Unfallverursacher, welchen den Schaden nicht ihrer Versicherung melden, verspätet melden, falsche Angaben machen oder es sich später überlegen ich bin doch nicht Schuld oder nur teilweise.
Bei den Anspruchstellern ist die Scheißkarre plötzlich Gold wert und Vorschäden nicht da oder sollen gleich mit repariert werden!
Also gibgt es viele Stellschrauen wo etwas schief gehen kann! Trotzden läuft es wie gesagt überwiegen vernünftig!
Und eines ist sicher, die ganzen Lauferreien und den möglichen Ärger bekommt man als Geschädigter nicht ersetzt!!
Also im Falle eines Falles Ruhe bewahren, überlegen kann ich es alleine oder benötige ich einen Anwalt, Daten, Zahlen und Fakten sammeln und die Unterlagen gut aufbereiten, dann wird es im Normalfall überwiegend ganz ordentlich laufen!
Gruß
Frank
--
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 26.01.2018 um 20:41 Uhr  
|
Fivebanger schrieb:
Wurden die Vorschäden beseitigt, dann gilt der Zeitwert wie bei einem Fahrzeug ohne Vorschaden.
--
Die, die nichts zu sagen haben, reden viel. Die, die was zu sagen haben, hingegen kaum.
Erstens ging es mir um Vorschäden die mitreparirt werden sollen und zweitens mindern Vorschäden die eine "merkantilen" Minderwertige darstellen auch den Zeitwert!
Bei zwei identischen Fahrzeugen hat das mir einem reparierten erhebliche Vorschäden einen geringeren Zeitwert als das ohne!
Oder warum glaubst Du gibt es bei relativ neuen Fahrzeug bei erheblichen Schäden eine Wertminderung wenn die Beide nach Reparatur nach Deiner Aussage gleichen Wert haben.
Für einen Wagen mit Vorschäden, auch wenn Sach- und fachgerecht repariert, würdest Du auch niemals den selben Preis zahlen wie für ein identisches Fahrzeug ohne, oder?!?
Gruß
Frank
--
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| Geschrieben am 26.01.2018 um 23:15 Uhr  
|
Scherenschleifer schrieb:
bitti schrieb:
Hallo Schsch ,
ist das ein Klar Glas Einsatz. Hab ich hier noch einen liegen. Kannst geschenkt haben....
LG Claus
Sind Heute schon angekommen, Danke .
Gleich eingebaut u. funzen, Klasse.
Nochmals Vielen Dank
--
Gruß Schsch
Drücke Dir die Daumen dass es so positiv weiter geht!
Gruß
Frank
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| Geschrieben am 29.01.2018 um 18:02 Uhr  
|
S - FP 230 schrieb:
Fivebanger schrieb:
Wurden die Vorschäden beseitigt, dann gilt der Zeitwert wie bei einem Fahrzeug ohne Vorschaden.
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Die, die nichts zu sagen haben, reden viel. Die, die was zu sagen haben, hingegen kaum.
Erstens ging es mir um Vorschäden die mitreparirt werden sollen und zweitens mindern Vorschäden die eine "merkantilen" Minderwertige darstellen auch den Zeitwert!
Bei zwei identischen Fahrzeugen hat das mir einem reparierten erhebliche Vorschäden einen geringeren Zeitwert als das ohne!
Oder warum glaubst Du gibt es bei relativ neuen Fahrzeug bei erheblichen Schäden eine Wertminderung wenn die Beide nach Reparatur nach Deiner Aussage gleichen Wert haben.
Für einen Wagen mit Vorschäden, auch wenn Sach- und fachgerecht repariert, würdest Du auch niemals den selben Preis zahlen wie für ein identisches Fahrzeug ohne, oder?!?
Gruß
Frank
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Ja ja alles klar. Mir aber auch Latex.
--
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| Geschrieben am 05.02.2018 um 10:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK Pirat am 05.02.2018 um 10:38 Uhr ]
Scherenschleifer schrieb:
Nun denn, 8096 Euro Schaden, Wert des Fahrzeugs vor dem Crash 5900, Restwert zwischen 725 u. 1000 Euro
--
Gruß Schsch
Dann ist doch alles gut, lass Dir die Schadenssumme auszahlen, 8.096 abzgl. Mwst. abzgl. Restwert, Du behaältst Dein Auto und nimmst das Angebot Deines Karosseriebauers für 2.300 o.ä. an und der SLK wird wieder schick...
Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur, und sofern nicht fahrbereit/ verkehrssicher auch länger und weitere Pauschalposten kannst Du Dir auch auszahlen lassen.
Hol Dir entsprechenden Rat z.B. bei Deinem Automobilclub ein... | Antworten
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