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Klatsch und Tratsch » » Thema: Zeugenfragebogen, wer hat Erfahrung, Tipps? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 835
User seit 11.10.2014
| Geschrieben am 31.12.2017 um 14:25 Uhr  
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jw61 schrieb:
Alles etwas wirr hier
Wieso Zeugenfragebogen?
Bist du der Halter?
Bist du der Fahrer?
Hat dich jemand als Zeuge benannt?
Wurde das "Foto" mitgeschickt?
..............
Ja, so ist es, Fahrer hat anderes Geschlecht wie Halter.
Scheinbar hat das noch keiner gehört oder was mit zutun gehabt.
Ich schäme mich für mein ruchloses Sinnen, den im Haushalt festverplanten Betrag mit meiner "schlechten" Meinung nach fragwürdigen Methoden nicht freiwillig zu begleichen. Es glaubt doch hier im Ernst keiner dran, daß unsere klammen Städte 6 stellige Beträge in einen einzelnen Blitzeranhänger investieren, um damit nicht den Großen Reibach zu machen. Warum stehen die nicht an Kindergärten oder Schulen?? Wer weiß die Antwort?? Warum stehen die lieber an Stellen, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung eher Schikane ist??
Haben die ehrbaren Knöllchenzahler schon mal über die Folge Ihres Handels nachgedacht (wobei ich bei klaren Verhältnissen auch dazu gehöre): Noch mehr Blitzer, weil das ein supereinträgliches Geschäft ist. Erst wenn der Aufwand, die Gelder einzutreiben, größer als der Ertrag ist oder die Autofahrer alle vorbildlich fahren, wird man in den Rathäusern überlegen, ob das weiterhin ein lukrativer Invest ist.
Den Begriff Wegelagerer nehme ich nicht zurück, weil der das nämlich ganz genau beschreibt und bei Google unter der Suchoption "blitzer wegelagerei" geschmeidige 2420 Ergebnisse gebracht hat.
An dieser Stelle allen Lesern ein Knöllchenfreies Jahr 2018.
--
Viele Grüsse
Gerhard, mit dem roten 172er
1. Erlebniswochenende von Astrid und Gerhard in der Nordpfalz 16.08.-19.08.2018
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 385
User seit 24.12.2015
| Geschrieben am 31.12.2017 um 15:41 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TTPlayer am 31.12.2017 um 16:27 Uhr ]
Irgendwie kann ich Deinen hier gezeigten Unmut nicht verstehen.
Die Spielregeln sind doch allseits bekannt. Diese wurden irgendwann mal durch eine gewählte Legislative genauso festgelegt. Da Du ja nach Deiner Aussage nicht der Fahrer bist, ist doch schön für Dich. Teil doch der Behörde einfach mit wer es war und die Sache ist (für Dich) erledigt -).
Falls Du das halt nicht machen möchtest, greifen die o.g. geltenden Spielregeln. Und unter dem Punkt "Belehrung" sind überdies Deine Rechte haarklein ausgeführt.
In diesem Fall musst Du allerdings mit weiteren Maßnahmen rechnen (Einsichtnahme in Bilder des Einwohnermeldeamtes, Ermittlungen durch die Polizei, Nachbarschaftsbefragungen u.a.), vorausgesetzt der Sachbearbeiter auf der Bußgeldstelle ist nicht schon durch die Deiner Meinung nach "ausufernde" Verkehrsüberwachung mit gleichgelagerten Fällen "zugeschissen".
Und bezüglich der Tachogenauigkeit bekam ich letztes Jahr nachfolgende amtliche Bestätigung:
Tempomat 150 km/h (Anzeige Digitaltacho 150), gemessener Wert 146 km/h (Vitronic Trailer)
-Drehmoment ist nur zu ersetzen durch noch mehr Drehmoment-
SLK 250 CDI | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 31.12.2017 um 16:26 Uhr  
| mein Rat: alles unter Fahrverbot akzeptieren (incl. 1 oder 2 Punkten) und bezahlen. schont die Nerven.
Erst wenn Fahrverbot droht schalte ich meinen Anwalt ein. Halte das so seit Jahrzehnten
--
Gruss Hartmut
Sommerauto: MB SLK 200 v. 97
Reise-GT: Porsche 944-I v. 83
Rallyeauto: Alfa Romeo Giulia v. 76
Winterschlurre: Alfa 156 v. 03 | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1434
User seit 22.05.2017
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 566
User seit 29.06.2009
| Geschrieben am 01.01.2018 um 09:00 Uhr  
| Der Halter kann nur zum Führen eines Fahrtenbuches des betreffenden Autos verpflichtet werden, aber nicht für alle Fahrzeuge, die auf ihn zugelassen sind. Wenn dieses auf den Ehegatten umgemeldet wird, ist das Fahrtenbuch damit erledigt.
Der Fahrer kann nicht zum Führen des Fahrtenbuches verpflichtet werden, denn der ist ja gar nicht bekannt und wird gesucht.
--
Semper fidelis
Viele Grüße von Volker | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1434
User seit 22.05.2017
| Geschrieben am 01.01.2018 um 10:40 Uhr  
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Kapitän schrieb:
Der Halter kann nur zum Führen eines Fahrtenbuches des betreffenden Autos verpflichtet werden, aber nicht für alle Fahrzeuge, die auf ihn zugelassen sind. Wenn dieses auf den Ehegatten umgemeldet wird, ist das Fahrtenbuch damit erledigt.
Der Fahrer kann nicht zum Führen des Fahrtenbuches verpflichtet werden, denn der ist ja gar nicht bekannt und wird gesucht.
--
Semper fidelis
Viele Grüße von Volker
Hallo Volker
Lies dir mal bitte den Absatz Fahrtenbuch genau durch.
Das steht klipp und klar dass die Möglichkeit besteht auf alle auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge. Der Rest deiner Aussage ist genau meine Rede in vorigen Posts.
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrtenbuch/pflicht/
--
Viele Grüsse
Jürgen | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 01.01.2018 um 11:53 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 01.01.2018 um 11:55 Uhr ]
Nachschauen, keine Punkte bzw. Fahrverbot = zahlen.
Sorry, man war zu schnell, Rechtfertigungsgründe gibt es in der Regel nicht, entweder man war unaufmerksam und hat ein Schild übersehen oder ist bewusst "etwas" schneller gefahren, also ist die Strafe gerechtfertigt!
Anders würde es aussehen wenn es sehr knapp um Punkte oder gar Fahrverbot geht. Da würde ich mir auch Gedanken machen ob es Möglichkeiten gibt da mit einem blauen Auge raus zu kommen!
Ehrlich gesagt schwillt mir da der Kamm wenn wegen ein paar EURO Verwaltung oder Gerichte beschäftigt werden, nur weil man nicht wahrhaben will, dass man sich nicht regelkonform verhalten hat und das überwiegend ja auch bewusst!
Wenn ich in der Firma mitbekomme wie da bei Dienstfahrzeugen getrickst wird, im Regelfall eher bei den "oberen Zehntausend", kriege ich Hals!
Als Richter würde ich in solchen Fällen regelmäßig das persönliche Erscheinen anordnen. Das würde den Einen oder Anderen auch mal abschrecken wegen eines Fuffis einen solchen Aufstand zu machen.
Halterhaftung wäre der Hammer. Man stelle sich vor die Werkstatt macht eine Probefahrt, baut einen Scheiß und als Halter kriegst Du die Klatsche! Da würde doch keine Firma mit Namen raus rücken. Auch bei Dienst- und Poolwagenfahrer würd doch jegliches Fahrverbot völlig seinen Sinn verlieren. Da wäre nie der Fahrer ermittelbar und dann kriegt die Firma als Halter Fahrverbot oder wie sollte man sich das vorstellen?
Gelegentlich kommen da freundliche Herrschaften in Blau in unsere Firma und man sieht dann Jemanden schnell und geduckt aus dem Hinterausgang verschwinden! Da ist dann alles klar!
Zum Glück hält es sich bei mir im vernünftigen Rahmen und ein bis zweimal im Jahr leiste ich meine Spende, zum Glück noch keine Punkte oder Fahrverbot.
Und mal ehrlich, bei mir in der Innenstadt halte ich die Kontrolldichte für unzureichend.
Wohne in einer Tempo 30 Zone und um die Ecke eine Schule. Ein Großteil der Autofahrer hält das Schild für eine unverbindliche Empfehlung! Da komme ich beim Überqueren der Straße oder wenn ich mit dem Wagen aus unserer Rechts vor Links Ecke raus fahre häufiger in Probleme, da hier Idioten mit Tempo 50++ durch rasen!
Also wie gesagt, zahlen und fertig!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 01.01.2018 um 13:16 Uhr  
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S - FP 230 schrieb:
Wohne in einer Tempo 30 Zone und um die Ecke eine Schule. Ein Großteil der Autofahrer hält das Schild für eine unverbindliche Empfehlung!
Ja , das habe ich auch. Natürlich fahre ich human, bin aber halt auch ab und zu dran mit 7-8 drüber, geht gar nicht anders.
Und hier mal ein Beispiel wie blöd manche sind:
Wir wohnen ca. 800 m vor nem Schulabzweig, ab da Tempo 30. Auf der gegenüberliegenden Seite der Ecke fängt die 30er erst 100m vorher an. Die Polizei stand immer bei uns in der Hofeinfahrt zum blitzen, man wusste das, grüßte schön und fuhr in die Garage. Fertig.
Bis so ein Spacko von Nachbar mit Che Guevara-Komplex meinte er müsste sich mit der Stadt anlegen:
- Erstens "ist das Privatbesitz und deshalb sollen sie bitte schön woanders rumstehen",
- Zweitens "stelle ich mir die Frage warum hier schon Tempo 30 ist, gegenüber erst viel später".
Ergebnis:
- Jetzt stehen sie überall, nur nicht mehr dort wo man es wusste
- Die 30er Zone auf der gegenüberliegenden Seite wurde mal um schlappe 900m bis zum Ortseingang verlängert.
Super Aktion!!!
Was ich sagen will: man sollte halt manchmal einfach mal die Klappe halten und manche Dinge akzeptieren, s. mein Nachbar. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 566
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