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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 26.09.2011
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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User seit 24.12.2015
| Geschrieben am 30.12.2017 um 18:39 Uhr  
| Meine Meinung:
1. Verkehrschilder verlieren nicht ihre Wirkung weil es Nacht ist und man alleine auf der Bahn ist. -)
2. Wie beim ruhenden Verkehr gehört auch bei uns wie in vielen Nachbarländern die Halterhaftung eingeführt. Dies würde die lästigen Ermittlungen sparen wer tatsächlich gefahren ist und darüberhinaus die dafür nötigen Ressourcen in der Verwaltung für andere Sachen frei geben.
3. Wer sich bei uns im Staat was das Autofahren angeht von "Wegelagerern" umzingelt sieht, war offenbar schon länger nicht mehr im benachbarten Ausland (Frankreich, Schweiz, Italien.....) unterwegs.
4. Zahlen schafft Frieden und schont die Nerven.
--
-Drehmoment ist nur zu ersetzen durch noch mehr Drehmoment-
SLK 250 CDI | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 30.12.2017 um 18:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 30.12.2017 um 18:55 Uhr ]
Alles etwas wirr hier
Wieso Zeugenfragebogen?
Bist du der Halter?
Bist du der Fahrer?
Hat dich jemand als Zeuge benannt?
Wurde das "Foto" mitgeschickt?
Ich zahl sowas und lass es gut sein, ist in den letzten 37 Jahren ca. 5 x vorgekommen...noch nie Punkte in Flensburg.
ansonsten halte ich es wie Glatze ^^
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas | Antworten
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1434
User seit 22.05.2017
| Geschrieben am 31.12.2017 um 11:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Jürgen1965 am 31.12.2017 um 11:26 Uhr ]
Ich wurde vor kurzem mit der C Klasse meiner LaG geblitzt. Auf das zurück schicken irgendwelcher Formulare habe ich verzichtet, da es mir den Aufwand nicht Wert war. Habe bezahlt und mir dann noch das Foto schicken lassen. Im Punkte/Fahrverbot Bereich kann vlt. Anwaltschaftliche Beratung hilfreich sein. Zum Thema Fahrtenbuch ; Ich habe mal gelesen, es ist dem Fahrzeug zugeordnet. Das heißt bei einem Halterwechsel ist das dann auch erledigt.
Ps. War eine 30 er Zone. MB Tachos scheinen relativ wenig vorzueilen. Beim Golf 6 ist die Abweichung größer. Lässt sich leicht an den Tempo Schildern, die oft in Ortschaften hängen, testen.
--
Viele Grüsse
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 31.12.2017 um 11:27 Uhr  
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Jürgen1965 schrieb:
MB Tachos scheinen relativ wenig vorzueilen. Beim Golf 6 ist die Abweichung größer. Lässt sich leicht an den Tempo Schildern, die oft in Ortschaften hängen, testen.
Bei meinem unter 100 so ca. 2-3 Km/h, über hundert ziemlich genau 5 km/h (Navi). Darauf beruht meine Hoffnung... | Antworten
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Beitrag von:
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Beiträge: 1434
User seit 22.05.2017
| Geschrieben am 31.12.2017 um 11:33 Uhr  
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SLK-M schrieb:
Jürgen1965 schrieb:
MB Tachos scheinen relativ wenig vorzueilen. Beim Golf 6 ist die Abweichung größer. Lässt sich leicht an den Tempo Schildern, die oft in Ortschaften hängen, testen.
Bei meinem unter 100 so ca. 2-3 Km/h, über hundert ziemlich genau 5 km/h (Navi). Darauf beruht meine Hoffnung...
Kann ich so bestätigen.
--
Viele Grüsse
Jürgen | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 31.12.2017 um 11:39 Uhr  
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Jürgen1965 schrieb:
Zum Thema Fahrtenbuch ; Ich habe mal gelesen, es ist dem Fahrzeug zugeordnet. Das heißt bei einem Halterwechsel ist das dann auch erledigt.
Nur um sicher zu gehen (man ist ja in Deutschland): Es ist auf das Fahrzeug mit(!) dem entsprechenden Halter gemünzt, oder? Ne Karre mit Fahrtenbuch zu kaufen ist daher ausgeschloassen, oder? Weiß das dass logisch ist, aber sicher ist sicher... | Antworten
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User seit 22.05.2017
| Geschrieben am 31.12.2017 um 12:00 Uhr  
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SLK-M schrieb:
Jürgen1965 schrieb:
Zum Thema Fahrtenbuch ; Ich habe mal gelesen, es ist dem Fahrzeug zugeordnet. Das heißt bei einem Halterwechsel ist das dann auch erledigt.
Nur um sicher zu gehen (man ist ja in Deutschland): Es ist auf das Fahrzeug mit(!) dem entsprechenden Halter gemünzt, oder? Ne Karre mit Fahrtenbuch zu kaufen ist daher ausgeschloassen, oder? Weiß das dass logisch ist, aber sicher ist sicher...
Genau. Deshalb kann man die Auflage zum führen eines Fahrtenbuches ja damit " aushebeln". Aber bitte ohne Gewähr.
--
Viele Grüsse
Jürgen | Antworten
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