solche Autos werden mittlerweile vom Sachverständigen immer in die Restwertbörse eingestellt. Im Gutachten steht doch eindeutig, dass es deswegen ein Restwertangebot über die 7.000,00 € gibt und dieses einen Monat nach Abgabe am 17.10.2017 bis zum 17.11.2017 gilt.
Dieser Wert ist also nicht fiktiv, sondern tatsächlich geboten worden. Allerdings ist die Annahmefrist für das Gebot eben abgelaufen. Vielleicht ist ja der Inserent der Bieter und damit Käufer, der jetzt feststellt, dass er sich verkalkuliert hat.