| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Der BGH killt den Paypal-Käuferschutz |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 01.12.2017 um 10:02 Uhr  
|
haunter1982 schrieb:
"Geld an Freunde senden" das bringt keine Gebühren allerdings auch keinen Käuferschutz mit sich.
Das würde ich auch nur bei geringen Beträgen machen - ich habe neulich erst gelesen, dass so eine Zahlung zurückgebucht wird, wenn auf dem Girokonto des Käufers (also des Senders der Zahlung) keine Deckung ist.
--
Viele Grüße aus Herford,
Michael | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 485
User seit 29.06.2016
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 02.12.2017 um 14:02 Uhr  
|
Ramius schrieb:
Nabend Markus,
nicht ganz...
Ein Betrüger meinte vor 4 Jahren, als ich noch EasyRoofs verkauft habe, ich hätte kein Dachmodul ins Paket gelegt und somit Käuferschutz beantragt...mich zu betrügen und über den Tisch zu ziehen, PP hatte damals für mich und gegen Ihn entschieden.
Hallo Ralf, dann gehe ich davon aus das sich an der Paypal-Abwicklung erst mal nichts ändert? Wie auch immer in der Vergangenheit seitens Paypal entschieden wurde, der Unterscheid ist halt nur der nun mögliche Klageweg für den VK?!
Demnächst ist mal wieder Kompri-Öl für die Winterh..e fällig, dann aber per Vorab-Überweisung .
Gruß
Markus | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1006 Mitglieder: 0 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|