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Klatsch und Tratsch » » Thema: Vorsicht beim Auspuff-Tuning in Hamburg....
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   Carsten96

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 Geschrieben am 07.03.2019 um 10:04 Uhr   
Ablauf sieht wie folgt aus:
Polizei sperrt die rechte Spur, im nun auf der linken Spur durchlaufenden Verkehr werden verdächtige Autos/Fahrer aussortiert und auf die durch die Sperrung freie rechte geleitet, dort Kontrolle mit allem drum und dran incl Laptop an der OBD Dose.

Ergebnis der Lautstärkemessung war eine Überschreitung der zulässigen Lautstärke um satte 6db.



Wie schon geschrieben wurde, 5 DB sind immer Toleranz.

Es gibt für die Messungen ganz klare Vorschriften. Freie Fläche, Hauswände in der Nähe usw..
Eine Messung auf der rechten Spur, neben dem laufenden Verkehr dürfte wohl rechtlich kaum haltbar sein.

Es gibt auch eine zumutbare Kilometerzahl für einen Umweg, um eine Messung an einem geeigneten Ort durchzuführen. Glaube es sind 6 Kilometer, bin aber nicht ganz sicher.


--
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   U WE 55

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 Geschrieben am 07.03.2019 um 11:01 Uhr   
Bei dieser Art von Messung kann man eine Tendez feststellen ob die Werte zu hoch sind,
genau Ergebniss sind in dieser Umgebung nicht möglich, also immer zweifelhaft.

Was will der Prüfer mit dem OBD Stecker an meinem Fahrzeug? In wie weit ist dies rechtlich zulässig, kann es auch hier nicht so glauben....

Er könnte nur die Daten auslesen und zur Sicherung abspeichern, er hat aber kein Vergleich zum Orginal SW Stand. Alles sehr fragwürdig...


--
Pflichtangabe zu den Inhaltsstoffen meiner Postings:
Kompetenz, Erfahrung, geringe Anteile von Halbwissen.
Kann Spuren von Ironie oder Hörensagen enthalten.

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   silverstone

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User seit 10.12.2011

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 Geschrieben am 07.03.2019 um 11:22 Uhr   
Hallo zusammen,

bin ich verwundert ? Nein
Die Hersteller gehen mit der Serienausrüstung schon recht nahe an die vorgeschriebenen Höchstwerte, wobei wenn der Motor die vom Kunden bevorzugten akustischen Wünsche nicht erfüllen kann, dann wird halt noch ein Soundgenerator zugeschaltet.
Wird das dann von einem Experten" unter ungünstigen Bedingungen nachgemessen, dann wird schnell ein etwas höherer Wert ermittelt.
Früher wurden bei diesen Kontrollen die nachgerüsteten Krachmacher versucht aus dem Verkehr zu ziehen. Bei immer weiter sinkenden Grenzwerten kommen nun auch das ein oder andere Neufahrzeug in Verdacht.
In Zukunft wird das wie bei Harley Davidson. Da sind die alten Teile begehrt weil die noch eine Zulassung mit deutlich höheren Werten haben.

Gruss Rainer


--
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Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, TFL, Jet-Streaming-Performance-Flaps, Domstrebe des Glaubens (mehr brauche ich nicht)

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   silverstone

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 Geschrieben am 07.03.2019 um 12:59 Uhr   
Nur mal so als zusätzliche Info.

Fachleute gehen davon aus, dass der von der EU angestrebte zukünftige Grenzwert von 70 dB noch nicht einmal von E-Fahrzeugen eingehalten werden kann da schon das Abrollgeräusch heutiger Reifen höher liegt.
An irgend etwas errinnert mich das

Gruss Rainer

--
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 Geschrieben am 07.03.2019 um 21:56 Uhr   
Ohje,

ich hatte ja keine Ahnung was für eine Diskussion ich mit dieser Anekdote auslösen würde :x

Bei solchen Aktionen nehme ich (zugegeben) auch meistens die volle Portion mit, große Klappe, Sarkasmus, Zynismus und großer Klappe sei dank.

Also wie immer fang ich mal oben an...



S - FP 230 schrieb:
Ich meinte meine Frage und wollte damit zum Ausdruck bringen, dass das schob eher ungewöhnlich ist, dass, nachdem vor Ort angeblich ein Verstoss festgestellt wurde, dieser auf dem Papierweg wieder weg zu bekommen war.

Denke das Argument da wurde nicht gemacht, alles serienmäßig oder eingetragen ist wohl das Standardargument Aller die angehalten werden.

Hätte eher gedacht dass da sofort alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden um den angeblichen Verstoss zu bestätigen und man rein schriftlich da nicht raus kommt.

Insofern müssen die sich wohl auch nicht ganz sicher gewesen sein und dann finde ich es frech, da mal gleich zu zu schlagen!



Das Standardargument ist ja auch ausreichend sofern es der Tatsache entspricht. Wobei eine Eintragung ja immer anzweifelbar ist. Man muss ja nur nachweisen das alles i.O. ist denke ich. War ja in meinem Fall extrem einfach.

Vor Ort war ja nur die Messung. abgesehen vom Zeitaufwand und der RA-Rechnung wars ja alles harmlos. Ich wurde am Ende ja sogar weiter geschickt ohne Hinweis auf die Post.



Wie schon geschrieben wurde, 5 DB sind immer Toleranz.

Es gibt für die Messungen ganz klare Vorschriften. Freie Fläche, Hauswände in der Nähe usw..
Eine Messung auf der rechten Spur, neben dem laufenden Verkehr dürfte wohl rechtlich kaum haltbar sein.

Es gibt auch eine zumutbare Kilometerzahl für einen Umweg, um eine Messung an einem geeigneten Ort durchzuführen. Glaube es sind 6 Kilometer, bin aber nicht ganz sicher.



Ursprünglich angehalten wurde ich zur Kontrolle von Führerschein und Fahrzeugpapieren. Ist dann mit FS und FP weg gerannt, kam wieder "Weiß ihr Vater denn das sie sein Auto fahren?", danach Alkometer, danach die Frage "Sind die Chromteile vorne denn eingetragen?"...

Ich hab zum damaligen Zeitpunkt mehr das Gefühl gehabt einfach zu falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Es wurde wirklich alles "abgeklopft".
Toleranzen hin oder her, es hat ausgreicht um später ein Fass aufzumachen.
Für mich persönlich war es mit der Sachlichkeit bereits vorbei als durch die Polizei das Restprofil HL festgestellt wurde. 1,6mm sind ausreichend. Obwohl deutlich mehr vorhanden war musste man extra noch mit diesem Plastik "Messschieber" dran. Menschenverstand ging da gegen null.

Nach all dem Aufwand wurde ich ja sogar noch freundlich weiter geschickt! Dann kam wie gesagt später Post.



U WE 55 schrieb:
Bei dieser Art von Messung kann man eine Tendez feststellen ob die Werte zu hoch sind,
genau Ergebniss sind in dieser Umgebung nicht möglich, also immer zweifelhaft.

Was will der Prüfer mit dem OBD Stecker an meinem Fahrzeug? In wie weit ist dies rechtlich zulässig, kann es auch hier nicht so glauben....

Er könnte nur die Daten auslesen und zur Sicherung abspeichern, er hat aber kein Vergleich zum Orginal SW Stand. Alles sehr fragwürdig...



Die Messvorgaben aus der Zertifizierung kenne ich, mit einem nicht geeichten Voltcraft Dezibelmeter ist da schon garnichts anzufangen. Die Drehzahl wurde vom Polizeibeamten mit dem Fuß auf dem Gaspedal.

OBD und Motorabdeckung durfte sich der Sachverständige auch dementsprechend was anhören




silverstone schrieb:
Hallo zusammen,

bin ich verwundert ? Nein
Die Hersteller gehen mit der Serienausrüstung schon recht nahe an die vorgeschriebenen Höchstwerte, wobei wenn der Motor die vom Kunden bevorzugten akustischen Wünsche nicht erfüllen kann, dann wird halt noch ein Soundgenerator zugeschaltet.

In Zukunft wird das wie bei Harley Davidson. Da sind die alten Teile begehrt weil die noch eine Zulassung mit deutlich höheren Werten haben.



Soundgenerator finde ich Pfui. Und afaik auch bei Neuzertifizierungen nicht mehr Zulässig.

Ändert aber nichts daran, dass alles was Zertifiziert ist auch so bewegt werden darf. Und im Gegensatz zu einer Eintragung ist der Serienzustand durch einen Polizeibeamten nicht anzweifelbar - dafür gibt es die COC-Papiere.
Genau darauf basiert ja was du bzgl Harleys ansprichst: Die sind in/mit der Lautstärke zugelassen, egal ob es dem werten Herrn Wachtobermeister passt oder nicht.



silverstone schrieb:
Fachleute gehen davon aus, dass der von der EU angestrebte zukünftige Grenzwert von 70 dB noch nicht einmal von E-Fahrzeugen eingehalten werden kann da schon das Abrollgeräusch heutiger Reifen höher liegt.
An irgend etwas errinnert mich das



Ist doch allgemein bekannt das Politiker immer Fachkräfte sind, sich an alle Wahlversprechen halten und nur ein Schelm dabei böses denkt

Und jetzt hab ich schon wieder viel mehr getippt als ich vor hatte. Ich werds wohl nie lernen

Gute Nacht an alle

--
Liebe Grüße
Julian

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 Geschrieben am 07.03.2019 um 22:36 Uhr   
Nabend,

jetzt frage ich mich natürliches welches Verhalten mit Papas Auto dazu geführt hat, dass du und nicht jemand anderes rausgezogen und gefilzt wurde. Marke und Alter des Fahrers alleine waren es wohl nicht. Und die große Klappe kannten sie ja vorher nicht, wobei das evtl. schon Rückschlüsse auf das allgemeine Auftreten zulässt.

Gruß

Guido

--
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"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar)

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 Geschrieben am 07.03.2019 um 23:00 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von R171_2Look am 07.03.2019 um 23:03 Uhr ]



jetzt frage ich mich natürliches welches Verhalten mit Papas Auto dazu geführt hat, dass du und nicht jemand anderes rausgezogen und gefilzt wurde. Marke und Alter des Fahrers alleine waren es wohl nicht. Und die große Klappe kannten sie ja vorher nicht, wobei das evtl. schon Rückschlüsse auf das allgemeine Auftreten zulässt.



Chapeau!
Die große Klappe muss man antriggern.

Wenn ich mich korrekt erinnere wurde der Wagen vor mir, und zwei hinter mir auch angehalten.

Ich kann mich beherrschen. Dank "Mercedes Me App" ist der Hausherr ja auch immer auf dem aktuellsten Stand Und wenn ich schon ein Leasingauto fahre, dann muss ich auch nicht damit angeben. Ich möchte mich nicht in der selben Situation sehen wie die zwei (pardon der Ausdrucksweise) Vollidioten die letzte Nacht in Stuttgart zwei Leben beendet haben. Aber andere Geschichte...

--
Liebe Grüße
Julian

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 Geschrieben am 08.03.2019 um 10:43 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von silverstone am 08.03.2019 um 10:46 Uhr ]



R171_2Look schrieb:

silverstone schrieb:
Hallo zusammen,

bin ich verwundert ? Nein
Die Hersteller gehen mit der Serienausrüstung schon recht nahe an die vorgeschriebenen Höchstwerte, wobei wenn der Motor die vom Kunden bevorzugten akustischen Wünsche nicht erfüllen kann, dann wird halt noch ein Soundgenerator zugeschaltet.

In Zukunft wird das wie bei Harley Davidson. Da sind die alten Teile begehrt weil die noch eine Zulassung mit deutlich höheren Werten haben.



Soundgenerator finde ich Pfui. Und afaik auch bei Neuzertifizierungen nicht mehr Zulässig.

Ändert aber nichts daran, dass alles was Zertifiziert ist auch so bewegt werden darf. Und im Gegensatz zu einer Eintragung ist der Serienzustand durch einen Polizeibeamten nicht anzweifelbar - dafür gibt es die COC-Papiere.
Genau darauf basiert ja was du bzgl Harleys ansprichst: Die sind in/mit der Lautstärke zugelassen, egal ob es dem werten Herrn Wachtobermeister passt oder nicht.




Hallo Julian,

Nein, wenn die Polizei einen berechtigten Zweifel hat dass bei deinem Fahrzeug die Grenzwerte bzw. die eingetragenen Werte überschritten sind, dann können sie aktiv werden. Letztendlich muss dies dann um gerichtlich verwertbar zu sein mit einer normgerechten Messung belegt werden.
Wenn dem nicht so wäre, dann könnte ein Hersteller ein leiseres Bauteil zertifizieren lassen und dann deutlich lautere Bauteile in die ausgelieferten Fahrzeuge einbauen ohne dass jemand etwas dagegen unternehmen kann.
Wir reden hier immer von eine normgerechte Schallentwicklung bei Zulassung und Betrieb. Jeder weiss, dass bei hiervon abweichenden Bedingungen deutlich grössere dB Werte bei so gut wie allen Fahrzeugen erzielt werden.
Zur Frage ob einem Fahrer eines unveränderten Neufahrzeuges eine Überschreitung der zulässigen Lärmwertes vorgeworfen werden kann denke ich, Nein.
Der Fahrer kann sich darauf verlassen dass der Hersteller das Fahrzeug in der zugelassenen Form an ihn ausliefert. Eine Überprüfung der zugesicherten Eigenschaften ist für ihn kaum machbar und nach meiner Meinung unangemessen. Das ist nun nicht durch eine rein optische Überprüfung vor Fahrtantritt, die der Gesetzgeber fordert, zu erbringen.

Gruss Rainer

P.S. eine Harley die mit 90 dB zugelassen ist darf auch keine 100 haben
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 Geschrieben am 08.03.2019 um 12:45 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von R171_2Look am 08.03.2019 um 12:46 Uhr ]




Hallo Julian,

Nein, wenn die Polizei einen berechtigten Zweifel hat dass bei deinem Fahrzeug die Grenzwerte bzw. die eingetragenen Werte überschritten sind, dann können sie aktiv werden. Letztendlich muss dies dann um gerichtlich verwertbar zu sein mit einer normgerechten Messung belegt werden.
Wenn dem nicht so wäre, dann könnte ein Hersteller ein leiseres Bauteil zertifizieren lassen und dann deutlich lautere Bauteile in die ausgelieferten Fahrzeuge einbauen ohne dass jemand etwas dagegen unternehmen kann.
Wir reden hier immer von eine normgerechte Schallentwicklung bei Zulassung und Betrieb. Jeder weiss, dass bei hiervon abweichenden Bedingungen deutlich grössere dB Werte bei so gut wie allen Fahrzeugen erzielt werden.
Zur Frage ob einem Fahrer eines unveränderten Neufahrzeuges eine Überschreitung der zulässigen Lärmwertes vorgeworfen werden kann denke ich, Nein.
Der Fahrer kann sich darauf verlassen dass der Hersteller das Fahrzeug in der zugelassenen Form an ihn ausliefert. Eine Überprüfung der zugesicherten Eigenschaften ist für ihn kaum machbar und nach meiner Meinung unangemessen. Das ist nun nicht durch eine rein optische Überprüfung vor Fahrtantritt, die der Gesetzgeber fordert, zu erbringen.

Gruss Rainer




Hallo Rainer,
Ich glaube wir reden aneinander vorbei meinen aber das selbe.

Es gibt zwei Kernfragen: Ist das Auto in seinen Eigenschaften zulässig, und bin ich als Fahrer/Halter dafür haftbar.

(Kurzfassung anhand bekannten Beispiel: Div. VW Fahrzeuge waren nicht zulässig, die Fahrer/Halter aber nicht haftbar.)

Klar kann die Polizei aktiv werden, und selbstredend müssen verwertbare/belastbare Ergebnisse innerhalb der Messgrenzen der Zertifizierung generiert werden.

Kann ich als Halter eines Fahrzeugs aber nachweisen dass mein Fahrzeug dem technischen Serienzustand (siehe Zertifizierung und COC) entspricht, so bin ich nicht haftbar. Weicht mein Fahrzeug dennoch im Realbetrieb von den dort zertifizierten Werten ab, so ist das ein technischer Mangel, und dafür ist (innerhalb der Gewährleistung) der Hersteller haftbar.

Lässt sich der Mangel bis zum Auslieferungszustand zurückführen, ob Vorsatz oder nicht ist da im ersten Ansatz mal egal, dann ist auch ausserhalb der Gewährleistung der Hersteller verantwortlich - siehe Abgaswerte diverser VW-Fahrzeuge. Dort wurde auch kein Fahrer aufgefordert Steuern nach zu zahlen.

Ebenfalls ist ein Polizeibeamter auch nicht in der Lage die Korrektheit der COC-Papiere anzuzweifeln. Das würde sich schon inhaltlich widersprechen, da die COC-Papiere grundsätzlich den zulässigen Zustand des Fahrzeugs nicht nur bescheinigen, sondern für das jeweilige Fahrzeug diesen Zustand definieren.

Würde nun die Zulässigkeit des Fahrzeugs angezweifelt werden obwohl das Fahrzeug dem technischen Zustand bei Zertifizierung entspricht, so wären alle so zertifizierten Fahrzeuge nicht mehr zulassungsfähig, und das kann nur durch das KBA veranlasst werden - Siehe VW.

Jetzt kann man sich noch darüber streiten ob ich als Kunde/Fahrer/Halter erkennen kann ob mein Auto zu laut ist. Ich denke da kommt es auf den Einzelfall an. Ein 20 Jahre alter Wagen mit durchgerostetem Auspuff ist auch lauter. Irgendwann merklich lauter, und wenn er dann abfällt und auf dem Boden schleift, spätestens dann ist offensichtlich klar das etwas nicht in Ordnung ist. Zudem entspricht der Auspuff dann (aufgrund des Rostfraß) nicht mehr dem Originalzustand. Dementsprechend kann man sich dann nicht mehr auf die COC-Papiere berufen.

Stelle ich aber keinen für mich merkbaren Schaden fest und muss nicht von Verschleiß ausgehen, so kann ich nicht dafür haftbar gemacht werden.

Und selbst beim "merkbaren Schaden" hat der Richter im Zweifelsfall Spielraum:
Einem Kommilitonen der vor dem Studium bereits den Kfz Meister gemacht hat, hat seinen 964 auf Cup umgebaut. Bei einer Kontrolle in HN gabs dann Ärger. Der Richter hat im Verfahren (ging um einen Punkt) entschieden, dass einem KFZ Meister, der oben drein noch ASE studiert, mehr technischer Sachverstand unterstellt werden kann als einem "Normalo", deswegen hätte er besser wissen müssen er tut. Da es nicht der erste punkt war, ist er dann ein paar Wochen mit einem anderen Kommilitonen zur FH gefahren.

--
Liebe Grüße
Julian

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 Geschrieben am 08.03.2019 um 13:07 Uhr   
Hallo Julian,
in der Tat meinen wir weitgehend das Gleiche.
Jedoch wird kein Polizist bei einer Kontrolle jemals die Angaben der COC anzweifeln (dafur ist er nicht zuständig und auch nicht in der Lage) sondern er hat den begründeten Verdacht (durchgeführte Messung und Begutachtung), dass das vorliegende Fahrzeug nicht die Vorgaben der COC einhält. Ob dieser Verdacht sich dann wirklich bestätigt kann dann nachträglich nur durch eine normengerechte Prüfung festgestellt werden.
Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann ist die Einschaltung der Staatsanwaltschaft. Welche Straftat wurde hier denn von dieser untersucht und euch vorgeworfen?
Bei einem unveränderten weitgehenden Neufahrzeug fällt mir hierzu nichts ein.

Gruss Rainer

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