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Klatsch und Tratsch » » Thema: Vorsicht beim Auspuff-Tuning in Hamburg.... |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 22.08.2018 um 20:25 Uhr  
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Special Agent schrieb:
Die können gar nicht ermessen, was die in der heutigen Zeit leisten müssen, zumal der Respekt abnimmt und die Aggressivität beim Bürger zunimmt.
Tja, und da sie selbst (oder ihre Herren) nicht bereit sind das Kind beim Namen zu nennen darf man sich auch nicht beschweren. Ganz einfach. Da fällt es Paule doch schon schwer Akzeptanz zu zeigen in der Relation zu anderen Dingen. Zumal Paule zur Wahrung der inneren Sicherheit immer schön die Börse aufmachen darf.
Nichts nervt mich mehr wie diese lauten Tröten, aber man sollte sich mal fragen ob das unser Problem im Lande ist. "Man kann ja nicht überall sein" bringt halt jeden auf die Palme in diesen Tagen.
Bsp.:
Bekommt man eine Anhörung wegen eines Bagatellbußgeldes und macht keine Angaben (das gute Recht) wird Sturm geklingelt und es werden fleißig Einladungen verteilt auf die sowieso jeder halbwegs Informierte nicht reagiert (oder halt nur die braven Bürger). Da kann man ja aktuell schon mal ein wenig am System zweifeln, oder? "Unterbesetzt" sieht da für mich einfach mal anders aus...
Ach ja, schrottet dir einer die Karre für zig tausend EUR kommt man ja auch nicht mehr. Ist ja nur deine Kohle. Blitzen geht aber immer...
Sorry, wer wundert sich da noch??? Von meiner Friseuse bis zum benachbarten Prof sehen das alle irgendwie gleich.... | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 22.08.2018 um 20:34 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Silversurfer350 am 22.08.2018 um 20:35 Uhr ]
Special Agent schrieb:
Danke Frank,
dass ich auch mal ein bißchen Unterstützung von " außen " bekomme.
Alleine zu überzeugen ist ziemlich schwierig.
Gruss Michael
--
"Wahre Worte sind nicht angenehm,
angenehme Worte sind nicht wahr." ( Lao Tse )
Servus Michael,
das schaffst Du auch nicht denn dann müssten ja einige ihre liebgewonnen Vorurteile und Pauschalitäten aufgeben. Ja wo kommen wir denn da hin!
Außerdem müssten sich diejenigen dann auch noch rechtlich bilden und das wäre zuviel verlangt.
@Frank
Danke Franke eine sehr gute Beschreibung der Umstände.
--
Grüße
Heinz
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | |
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User seit 03.11.2013
| Geschrieben am 22.08.2018 um 20:55 Uhr  
|
SLK-M schrieb:
Heinz,
nichts gegen den Berufstand .
Gib`mal bei Google Angriff auf Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst ein.
Ja, die bösen Auspuffrohre und (nicht-)angeschnallten Olli´s....ts ts ts
Servus warum sollte ich das bei Google eingeben? Mir bringt das keine Mehrerkenntnis über den Zustand unserer Gesellschaft.
Und Deine Auspuffrohre wenn sie denn nicht erlaubt verändert wurden führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzuges. Nicht Anschnallen ist eine Ordnungswidrigkeit. Also rein rechtlich von der Polizei zu verfolgen. Da beisst die Maus keinen Faden ab.
--
Grüße
Heinz
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 22.08.2018 um 20:58 Uhr  
| @Silversurfer350
Hi Heinz, schön von dir zu lesen.
@SLk M,
Wenn du was von mir wissen willst, dann hör auf zu provozieren, frag ordentlich und mache keinen zugekifften Eindruck, dagegen bin ich allergisch.
Grüße Michael
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 23.08.2018 um 09:33 Uhr  
| Moin,
klar kannst du dagegen klagen.
Wenn dein Fahrzeug beschlagnahmt wurde (ist was anderes als Sicherstellung, da Zwangsmaßnahme siehe §§ 94 -98 StPO) wirst du in der Regel auch entsprechend belehrt.
Nur sollte die Unrechtmäßigkeit der Maßnahme auch nachweisbar sein, daher berate dich immer erst mit einem Rechtsanwalt.
Gruss Michael
--
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User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 23.08.2018 um 11:15 Uhr  
| Deshalb dürfen nur besonders geschulte Beamte ein Fahrzeug bei Verdacht beschlagnahmen.Kommt extrem selten vor das die sich irren weil man kann selbstverständlich Schadensersatz und Nutzungsausfall geltend machen.
Die normalen können dir nur eine Mängelkarte verpassen bei Verdacht.Wenn die Karre offensichtlich Fahruntüchtig ist wie zb blanke Reifen können sie dir die Nutzung verbieten aber nur abschleppen lassen wenn die Karre im Weg steht.Kannst du sie in eine Parkmöglichkeit schieben dann nicht.
Das abschleppen und die Tüvprüfung bzw das Gutachten sind ja nicht grad besonders günstig.So um 800 Euro nur dafür im Schnitt. | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 23.08.2018 um 12:15 Uhr  
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Glatze11 schrieb:
Deshalb dürfen nur besonders geschulte Beamte ein Fahrzeug bei Verdacht beschlagnahmen.Kommt extrem selten vor das die sich irren weil man kann selbstverständlich Schadensersatz und Nutzungsausfall geltend machen.
Die normalen können dir nur eine Mängelkarte verpassen bei Verdacht.Wenn die Karre offensichtlich Fahruntüchtig ist wie zb blanke Reifen können sie dir die Nutzung verbieten aber nur abschleppen lassen wenn die Karre im Weg steht.Kannst du sie in eine Parkmöglichkeit schieben dann nicht.
Das abschleppen und die Tüvprüfung bzw das Gutachten sind ja nicht grad besonders günstig.So um 800 Euro nur dafür im Schnitt.
Hi Glatze,
sei mir nicht böse, aber dein Beitrag ist ein Paradebeispiel dafür, warum ich mich manchmal über bestimmtes Halb/ Gar nicht-wissen aufrege. ( Kopfschüttel )
Gruss Michael
--
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