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Klatsch und Tratsch » » Thema: Ein Grenzwertiger (Un)Fall |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5351
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 10.11.2017 um 09:28 Uhr  
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jw61 schrieb:
Es liegt an dir, was du daraus machst oder mit dir machen lässt.
Ich würde mir so etwas nicht bieten lassen, weder von der Polizei noch von der Versicherung.
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
In diesem Fall (leider) hat der Geschädigte einen Direktanspruch an den Versicherer.
Der Versicherer hat dann (leider) auch seine eigenen Interessen und die der anderen Versicherten zu berücksichtigen.
In diesem Fall "Haftung aus Betriebsgefahr" sind die Chancen aus der Nummer raus zu kommen sehr sehr schlecht und deshalb wird es eine "einvernehmliche" Regelung zwischen den Versicherern kommen, welche sicherlich nicht im Interesse von Werner sein wird.
Da er keine Rechtschutzversicherung hat, ist wirklich die Frage ob sich ein Rechtsstreit "lohnt"!
Da hier sicherlich im Hintergrund auch noch die Krankenkasse des "Geschädigten" Regress nehmen wird, wird der Streitwert und damit die Kosten nicht unerheblich sein und damit wahrscheinlich deutlich höher als die Kosten durch Verlust der SFR-Klasse.
Zum Rabattschutz bzw. Rabattretter kurz eine Anmerkung. Es gibt da zwie Varianten und man muss höllisch aufpassen welche man hat. Die Eine rettet wirklich den Rabatt, das heißt SFR 20 vor Unfall und SFR 20 nach Unfall, die Andere verhindert die Rückstufung nicht, keine Ahnung mehr ob das nun passt, vor Unfall SFR 20 danach SFR 12, sondern gleicht lediglich die Mehrprämie durch die Rückstufung aus.
Folge bei einem zweiten Unfall ist dann in der zweiten Variante, dass man noch weiter rückgestuft wird und es dann richtig teuer wird!
Also aufpassen!
Zum Thema Werkstattwahl. Ich würde nieeeeee darauf verzichten selbst die Werkstatt zu bestimmen!!! Bei mir war die Prämieneinsparung beim SL mit SF 34 gerade mal € 60!
Meine Erfahrung zeigt, dass dann häufig Werkstätten nicht im Ballungsbereich eingesetzt werden sondern eher außerhalb, da da das Lohnniveau niedriger ist. Also geht schon einmal durch Transportwege Zeit verloren.
Dann sind das häufig zwar keine schlechten Werkstätten, aber häufig eben ohne Markenbindung. Die reparieren Alles und keiner kann mir sagen dass die dann unbedingt besser sind als die Markenwerkstatt, die die Modelle besser kennt und quasi über "Insiderwissen" verfügen. Und ob dann immer Originalteile verwand werden?!? Vielleicht baugleich, nicht unbedingt schlechter, aber eben kein Original!
Also mir kommt das nicht in die Tüte und der jetzige Fall zeigt, dass meine Zweifel berechtigt sind!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3062
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 10.11.2017 um 11:59 Uhr  
| Hallo Frank,
seine Sicht der Dinge ist ja eine andere wie die der Gegenseite.
Dies wird er seiner Versicherung wohl auch so mitgeteilt haben.
Vertragliche Aufgabe eines (Haft-)Versicherers ist aber auch die Abwehr unberechtigter (Regress)Ansprüche, notfalls bis vor Gericht.
Dazu braucht er keinen (eigenen) Rechtsschutz.
Die Versicherung ist hier vertraglich in der Pflicht.
Mal Laienhaft erklärt, du bist ja der Fachmann.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5351
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 10.11.2017 um 12:44 Uhr  
| Siehe meine Anmerkungen.
Gruß Frank
jw61 schrieb:
Hallo Frank,
seine Sicht der Dinge ist ja eine andere wie die der Gegenseite.
Dies wird er seiner Versicherung wohl auch so mitgeteilt haben.
Vertragliche Aufgabe eines (Haft-)Versicherers ist aber auch die Abwehr unberechtigter (Regress)Ansprüche, notfalls bis vor Gericht.
Die unbefriedigende Antwort hier lautet, dass er aus der Haftung aus Betriebsgefahr nicht raus kommt, da diese keinerlei Verschulden voraus setzt! Ausführungen hierzu siehe weiter vorne!
Mit einer gewissen Quote ist er damit leider (!) automatisch dabei, jetzt geht es dann nur noch darum mit welchem Anteil und da hat er kaum die Möglichkeit das zu beeinflussen sondern nur, wenn er klagemäßig dagegen vor geht wenn er es anders sieht als die Versicherer das auskungeln.
Und schlussendlich ist es egal wie viel sein Versicherer bezahlen muss. Wenn er zahlt, egal wie viel, ist der SFR tangiert. Nur wenn es sich lohnen würde das zurück zu zahlen um die SFR-Belastung weg zu bekommen könnte es sich lohnen mittels Klage zu versuchen die Quote zu drücken.
Traurig aber leider war!
Dazu braucht er keinen (eigenen) Rechtsschutz.
Die Versicherung ist hier vertraglich in der Pflicht.
Mal Laienhaft erklärt, du bist ja der Fachmann.
Da kein Verschulden notwendig ist, muss der Versicherer zahlen. Die Frage ist nur wie viel. Die Haftung aus Betriebsgefahr ist eine Haftung aus der man so gut wie nicht raus kommt! Die Haftung ist also gegeben, da kann der Versicherer auch nichts machen, eben nur schauen, dass die Quote möglichst gering ist.
Nachdem der Motorradfahrer hier "zugegeben hat" aus Angst gebremst zu haben, dürfte die über überwiegende Schuld bei ihm liegen, aber für Werner bleibt da eben noch ein gewisser Anteil "übrig". Und Krankenkassen und Sozialversicherungsträger sind hier sehr sehr hartnäckige Anspruchsteller!
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5351
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 10.11.2017 um 12:59 Uhr  
| Hallo Jürgen,
mir fällt da gerade ein selbst regulierter Schadenfall aus meiner Ausbildungszeit ein, in welchem ich diese Haftung aus Betriebsgefahr kennen und verstehen gelernt habe, passen zu Winterzeit.
Ein Autofahrer kommt am Hang bei Schneefall ins rutschen und bleibt hängen. Ein völlig fremder Fußgänger sieht das und "eilt völlig ungefragt zur Hilfe".
Er geht zur Beifahrertür und fängt an zu schieben. Da er blöd steht, die Füße unterm Fahrzeug, wird ein Fuß überrollt, als der Wagen wieder in Fahrt kommt.
Fahrer hält an, die Beiden verständigen sich, nichts Größeres geschehen, Fußgänger sagt selbst, ich habe mich blöd angestellt und bin selbst schuld.
"Leider" geht er hinterher doch zum Arzt um das vorsorglich durchchecken zu lassen oder er hatte doch etwas Schmerzen. Dort gibt er als Ursache den vorstehenden Sachverhalt an und der Arzt meldet das der Krankenkasse als Unfall.
Es kommt wie es kommen muss, die Kasse will die Behandlungskosten vom Kfz-Haftpflichtversicherer wieder haben mit dem Argument Betriebsgefahr!
Unser Kunde flippte total aus, für mich völlig verständlich, da er sich absolut unschuldig fand und der "Verunfallte" das ja auch bestätigt hatte.
Wir als Haftpflichtversicherer zahlten und wurden dann vom eigenen Kunden verklagt, da er natürlich die Rückstufung nicht akzeptieren wollte.
Er ging mit Mann und Maus unter!
Manche Dinge sind schwer oder kaum zu verstehen, dazu gehört auch dieses Thema, da jeder der Meinung ist, ich habe keine Schuld, deshalb hafte ich auch nicht!
Gruß
Frank
--
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1757
User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 10.11.2017 um 15:26 Uhr  
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Kapitän schrieb:
Warum hat denn Dein Versicherer eine falsche Telefonnummer von Dir?
Die Telefonnummer war schon richtig, nur sie wurde falsch weiter gegeben.
Heute habe ich einen Rechtsanwalt angerufen , mit der Bitte um einen Beratungstermin in der nächsten Woche.
Mal hören wie die Chancen stehen , oder ob Widerstand zwecklos ist.
--
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1757
User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 10.11.2017 um 15:57 Uhr  
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S - FP 230 schrieb:
Zum Rabattschutz bzw. Rabattretter kurz eine Anmerkung. Es gibt da zwie Varianten und man muss höllisch aufpassen welche man hat. Die Eine rettet wirklich den Rabatt, das heißt SFR 20 vor Unfall und SFR 20 nach Unfall, die Andere verhindert die Rückstufung nicht, keine Ahnung mehr ob das nun passt, vor Unfall SFR 20 danach SFR 12, sondern gleicht lediglich die Mehrprämie durch die Rückstufung aus
Zum Thema Werkstattwahl. Ich würde nieeeeee darauf verzichten selbst die Werkstatt zu bestimmen!
Meine Erfahrung zeigt, dass dann häufig Werkstätten nicht im Ballungsbereich eingesetzt werden sondern eher außerhalb.
Der Rabattretter!
Das ist eine echte Trickserei der Versicherungen , anders kann man es nicht mehr nennen.
Die Versicherung sichert sich damit zweifach ab.
1. durch eine Mehreinnahme , wegen höherer Beiträge der Versicherten.
2. wenn eine Rückstufung erfolgt , durch Erhöhung der Beiträge.
Der Gewinner ist auf jedenfall immer die Versicherung.
Die von der Versicherung genannte Werkstatt , ist hier im Ort als eine gute Werkstatt bekannt.
Von daher ist das in Ordnung.
Es hätte aber sicher auch anders ausgehen können ,eine weite Anfahrt oder eine Werkstatt mit zweifelhaftem Ruf , möglich ist alles.
Gruß
Werner
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Schreiberlevel: Forendoktor
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User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 16.11.2017 um 18:53 Uhr  
| Heute mit der Post gekommen.
Einstellungsbescheid
Tattag: 17.10.2017
amtliches Kennzeichen: BO-
Sehr geehrter Herr S.
das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren habe ich gemäß §47 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
. . . . . .
Dann waren meine Aussagen dazu wohl plausibel.
Schön vor allem, mal nicht die Keule der Behörden zu spüren.
Gruß
Werner
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User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 16.11.2017 um 23:50 Uhr  
| Habe auch grad so eine grenzwertige Sache mit meinem Firmenwagen.Fahre auf der rechten Spur gemütlich mit 80-90 kmh vor mich hin da knallt mir der von der linken Spur in die Seite.
Als die Polizei kam sagte er aus ich wäre über den Standstreifen gekommen und hätte ihn dabei gestreift.Seine vordere Ecke ist hin und meine Karre hat den Felgenabdruck in der Mitte.
Hab mich natürlich aufgeregt über die verlogene Sau aber gleichzeitig auch Gedanken darüber gemacht wie das ausgeht da ich alein war und er seine Frau dabei hatte.
Der Polizist ließ sich auch nicht aus.
Jetzt war ein Gutachter da und gestern hab ich ein Schreiben bekommen das gegen den anderen wegen Falschausage ermittelt wird und ich eine Zeugenaussage machen muß.
Klingt erstmal ganz gut. | Antworten
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User seit 14.06.2016
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 17.11.2017 um 08:46 Uhr  
| Hallo Werner,
damit hast du den Kopf schon sehr weit aus der Schlinge! Glückwunsch!
Bei der Ausgangslage war ich zugegebener Maßen skeptisch! Hoffe dass die Versicherung damit auch zufrieden und die Sache für Dich erledigt ist!
Bezüglich Gesundheit wünsche ich Dir weiterhin gute Genesung und alles Gute!!!
Gruß
Frank
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Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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