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Klatsch und Tratsch » » Thema: Antrag auf Betreuung für Nachbarn - Meinungsforschung |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 115
User seit 05.01.2009
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5377
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 12.05.2017 um 20:06 Uhr  
| Danke für alle Antworten und Empfehlungen.
Wie gesagt, Ablauf hier in Baden-Württemberg ist bis Jahresende etwas anders.
Zuständig ist hier das Notariat in Stuttgart. Da muss man hin, den Fall schildern und die kümmern sich von Amtswegen darum.
Das heißt der Notar und ein Arzt verschaffen sich ein eigenes Bild und davon abhängig geht es seinen Gang. Telefonisch hieß es das der Zeitbedarf dafür ca. 6 Wochen ist.
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
| Geschrieben am 12.05.2017 um 21:01 Uhr  
|
S - FP 230 schrieb:
Danke für alle Antworten und Empfehlungen.
Wie gesagt, Ablauf hier in Baden-Württemberg ist bis Jahresende etwas anders.
Zuständig ist hier das Notariat in Stuttgart. Da muss man hin, den Fall schildern und die kümmern sich von Amtswegen darum.
Das heißt der Notar und ein Arzt verschaffen sich ein eigenes Bild und davon abhängig geht es seinen Gang. Telefonisch hieß es das der Zeitbedarf dafür ca. 6 Wochen ist.
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger
Hallo Frank,
fahr nach Stuttgart - der Mann ist krank!
Es ist die beste Lösung für den armen Mitbewohner.
Ich kenne DAS - mein Vater war genau so.
--
Grüße von Detlef,
der einen "Bollerwagen" fährt. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7628
User seit 28.04.2003
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5377
User seit vor Apr. 03
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2562
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 22.05.2017 um 13:00 Uhr  
| Hallo,
aus momentan leider eigener Erfahrung in Hessen kann ich nur soviel sagen:
Es gibt kaum Chancen ohne eine entsprechende Vollmacht irgendwas auszurichten.
Die Polizei schickt unberechtigter (und natürlich auch bequemer) Weise die Angehörigen vor, und ein Eilantrag bei Gericht ist von der Einschätzung des Richters abhängig.
Wenn der Hilfebedürftige also nicht einsichtig ist, muss erst etwas passieren, dass eine Gefahr für ihn oder Dritte darstellt (was dann sinniger Weise wieder die Polizei beurteilt), oder er muss bewusstlos in seiner Wohnung aufgefunden werden.
Ich erlebe exakt dieses Szenario aktuell mit meiner Mutter, ohnmächtig, ihr die Hilfe, die sie bräuchte zuteil werden zu lassen, weil sie sich dagegen wehrt.
Es steht außer Frage, dass hier nicht "auf Zuruf" jemand "aus dem Verkehr gezogen werden" darf, aber das selbst die Stellungnahme des Pflegedienstes nur unterstützenden Character bei der Beurteilung hat, und es erst zu etwas Schlimmen kommen muss,ist mir unbegreiflich.
Man liest so oft "Die Angehörigen haben sich nicht gekümmert"
Wer das erlebt, kann nur mit
Ja, WIE denn
antworten.
--
...Der Sommer kommt - das Dach geht... Greetz Michael
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 22.05.2017 um 18:29 Uhr  
| moin
Es ist eine Schande für ein Land wie Deutschland, welches sich zum Sozialamt der Welt aufspielt und dieses Land nicht gewillt ist, für seine alten und kranken Bürger zu sorgen.
Und ich rede hier nicht von sachbezogener Grundversorgung, ich rede von echter Betreuung und Hilfe für Angehörige welche in der Regel mit ihren Problemen alleine gelassen werden.
Diese müssen sich dann die Hacken ablaufen um z.B. eine ambulante Pflegehilfe zu bekommen oder einen menschenwürdigen Heimplatz mit genügend deutschen Mitarbeitern, welche sich um ihre Bewohner kümmern und diese nicht nur ruhigstellen.
Die Milliarden werden im Ausland veruntreut und verpulvert und hierzulange wird mit spitzem Bleistift die Kosten- Nutzenbilanz vom privaten Pflegegetto geführt, welche in erster Linie ihre Betten belegt haben wollen.
Natürlich mit ausländischem Personal, dieses ist einfach billiger, stellt weniger Ansprüche und kann wohl auch leichter gefeuert werden.
Was mich immer wieder wundert ist die Tatsache, dass die meisten Menschen irgendwann in solchen Verwahranstalten landen werden und sie sich heute und jetzt nicht darum kümmern, da was zu verbessern, solange noch Zeit wäre.
Wie heißt es doch so trefflich: Eine Gesellschaft ist so zu bewerten, wie diese mit ihren Alten und Kranken umgeht.
Und hier kannste das K..... bekommen
Als letzte Fahrt bleibt dann immer noch ein Abstecher in die Schweiz und im Kombi zurück
Gruß...vom Johann
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2562
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.06.2017 um 11:57 Uhr  
| Aus gegebenem Anlass möchte ich diesen Thread noch mal nach oben kramen.
Vieles von dem hier geschriebenen spiegelt die allgemeine Auffassung wieder, einiges bringt substanzielle Klarheit, einzig die Belastung für das Umfeld der Betroffenen ist für Außenstehende schwer zu erfühlen.
Fakt ist, dass bei offensichtlicher Hilflosigkeit bei gleichzeitiger Uneinsichtigkeit und gleichzeitig fehlender Vorsorgevollmacht (wichtig: einschließlich Aufenthaltsortsbstimmungsvollmacht) eines Mitmenschen einzig und alleine der Gang zum zuständigen Betreuungsgericht das Problem lösen kann, wobei selbst ein Eilantrag mit permanentem Nachhaken einen Beschluss nicht schneller als innerhalb von 4-5 Wochen erwirkt, weil ein Psychiater, der soziale Dienst und auch der Richter sich vor Ort ein Bild machen müssen.
Für Ämter und Behörden sicher recht schnell, für das leidende Umfeld und erst Recht für den Hilfebedürftigen, denn um dessen Wohl geht es vorrangig, aber definitiv eine Ewigkeit.
Wenn dann noch eine Einweisung in ein Heim die Konsequenz ist und der Patient keinen Pflegegrad besitzt, geht das Ganze von vorne los, weil dann der Betreuer/die Klinik erst mal den MDK beauftragen muss. Denn ohne DEN, nimmt kein Heim einen Pflegebedürftigen auf.
Eine echte Zerreißprobe für das Nervenkostüm aller Betroffenen.
--
...Der Sommer kommt - das Dach geht... Greetz Michael
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 115
User seit 05.01.2009
| Geschrieben am 27.06.2017 um 20:13 Uhr  
| Hallo Mike,
ich kann Dir da - zumindest für das Vorgehen in Hessen - nur zustimmen. Habe das Thema selber mit meiner Mutter durchmachen müssen. Ohne Vorsorgevollmacht ist es wirklich schwierig, schnell und sachgerecht eine Lösung zu finden. Wir hatten das Glück, schnell einen Heimplatz zu finden, weil wir 2 Jahre zuvor schon für meinen zwischenzeitlich verstorbenen Vater ein Heim gesucht hatten. Allein der Zeitdruck, einen Angehörigen in einem passenden Heim unterbringen zu können, ist zeitaufwändig und nervenaufreibend. Über allem steht ja nicht nur die Sorge um die Senioren, sondern oft auch das Thema, wie kann das Heim bezahlt werden. Und ohne Einstufung einer Pflegestufe hängt man da in der Luft. Erst wenn die Betreuung vom Gericht angeordnet wird, darf der Betreuer ja über den Aufenthaltsort entscheiden (wenn die Eltern nicht ins Heim wollen, es aber absolut allein nicht mehr geht, wird hier auch gegen den Willen entschieden werden müssen). In Hessen gibt es die Möglichkeit, sich vorläufig als Betreuer eintragen zu lassen - das ging mit Hilfe des Krankenhauses bei mir recht kurzfristig. Aber ein Aufatmen gab es nicht - denn die Wohnung meiner Mutter durfte ich erst kündigen, nachdem sich das Gericht persönlich davon überzeugt hatte, dass meine Mutter nicht mehr allein leben kann - und diese Einschätzung durch Ärzte bestätigt wurden (also eine zweite ärztliche Meinung nach der des Krankenhauses). Das hat dann nochmal 3 Monate gedauert, plus die normale Kündigungsfrist...macht dann mal eben 6 Monate, in der neben der Heimunterbringung auch die Miete aufgebracht werden musste. Da kommen dann schnell mal 4500 Euro im Monat zusammen. Bei mir hat sich die Hartnäckigkeit und das Durchhalten gelohnt....am Ende des Tages ist meine Mutter ist einem privaten Heim, dass die Senioren nicht nur verwaltet, sondern wirklich auf die Bewohner eingeht und nach einem Jahr hatten wir dann auch finale Bescheinigung über die dauerhafte Betreuung. Wünsche Dir viel Glück und gute Nerven.
Jörg | Antworten
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| Geschrieben am 28.06.2017 um 08:01 Uhr  
| Hallo Jörg,
die Betreuung ist seit gestern richterlich verfügt.
Die Aufenthaltsbestimmungsvollmacht hat eine hauptamtliche Betreuerin, denn das tu ich mir nicht an. Meine Mutter wird sicher nicht freiwillig in eine Klinik gehen und die Aktion, die sie dorthin bringt, kann und will ich mir nicht antun.
Nach einer ersten Behandlung dort wird sich zeigen, ob sie mit entsprechender Unterstützung in ihr vertrautes Umfeld zurück kann (mein Wunsch), oder aber ob sie in ein Heim muss.
Das ist aber dann Aufgabe der Betreuerin für diese Belange.
--
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