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Klatsch und Tratsch » » Thema: Hartes Urteil gegen Raser |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16777
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 28.02.2017 um 18:47 Uhr  
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jw61 schrieb:
Deren Autos sind Schrott und das ersetzt ihnen keine Versicherung.
Wer weiß, ob die Kisten schon abbezahlt waren.
Der CLA45 war wohl geleast. Wird dann zukünftig auch schwieriger bei der entsprechenden Schufa...zumindest auf den eigenen Namen.
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1796
User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 28.02.2017 um 19:36 Uhr  
| Heute hat ein Mensch auf der Flucht zwei Polizisten überfahren , beide Beamte kamen zu Tode .
Ob es denn jetzt zur Mordanklage kommen wird ?
Fest steht jedenfalls der Fahrer stand unter Drogeneinfluss.
Sein Rechtsanwalt wird wohl auf herab gesetzte Wahrnehmung plädieren.
Auf das Urteil bin ich mal gespannt .
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 50
User seit 28.02.2015
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 01.03.2017 um 00:58 Uhr  
| moin
Leute die sowas abziehen haben einen pathologischen Befund und dies nicht erst sein gestern.
Da hat`s mit Sicherheit bereits im Vorfelde aktenkundige Ereignisse gegeben, bleibt wieder einmal die Frage, wieso nicht konsequent reagiert wurde und wer da wieder gepennt hat.
Der Polizistenmörder war auch bekannt und aktenkundig und da mussten jetzt dennoch 3 Menschen sterben.
Da möchte ich jetzt mal wissen, welcher Richter dies zu verantworten hat.
Gruß...vom Johann
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 967
User seit 25.08.2004
| Geschrieben am 01.03.2017 um 14:21 Uhr  
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Ostseepower 1 schrieb:
...Da möchte ich jetzt mal wissen, welcher Richter dies zu verantworten hat...
Eben gelesen (und eigentlich OT ):
Zitat t-online:
"Bereits Mitte November 2016 musste er sich vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) unter anderem wegen Raubs, Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein verantworten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Anklage habe in dem Prozess auf eine Unterbringung des Mannes in der geschlossenen Psychiatrie gedrängt, sagte eine Sprecherin der Behörde. Das Gericht sei diesem Antrag zwar gefolgt, habe aber die Maßnahme zur Bewährung ausgesetzt. Denn ein Gutachter hatte dem 24-Jährigen Behandlungsfähigkeit bescheinigt. Wegen einer attestierten psychischen Erkrankung wurde er als schuldunfähig von allen Vorwürfen freigesprochen."
Zitat Ende, ***ohne Worte***
--
Bis dann, Jörg
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 02.03.2017 um 12:19 Uhr  
| Hallo zusammen,
Menschen, die absolut rücksichtslos durch Innenstädte rasen, sollen selbstredend zum Schutz der Allgemeinheit aus dem Verkehr gezogen werden, und wenn durch Ihre Handlungen Menschen zu Schaden gekommen sind, diese auch angemessen bestraft werden.
Das bisher weitgehend angewandte Strafmass mit Geld- und Bewährungsstrafen war aus meiner Sicht sicherlich nicht angemessen.
Jetzt gleich die ganz grosse Keule (Mord) heraus zu holen halte ich aber auch nicht für angemessen.
Bei einer solchen Tat mit diesen Hintergründen wäre nach meiner Meinung das volle Strafmass für fahrlässige Tötung von 5 Jahren Haft und lebenslangem Führerscheinentzug angemessen gewesen.
Sollte das Urteil auch in den folgenden Instanzen bestätigt werden, dann bin ich mal gespannt wieviele Gerichte dann den Straftatbestand des Mordes auch in etwas anders gelagerten Fällen zur Anwendung bringen. Da kann es dann leicht den ein oder anderen Fahrzeugführer treffen der sich momentan noch gar nicht angesprochen fühlt.
Gruß Rainer
P.S. für die Mitglieder eines Öko-Forums sind die wir hier wahrscheinlich alle Raser.
--
SLK 280 (R 171)
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 300
User seit 14.04.2009
| Geschrieben am 02.03.2017 um 17:51 Uhr  
|
silverstone schrieb:
Hallo zusammen,
Menschen, die absolut rücksichtslos durch Innenstädte rasen, sollen selbstredend zum Schutz der Allgemeinheit aus dem Verkehr gezogen werden, und wenn durch Ihre Handlungen Menschen zu Schaden gekommen sind, diese auch angemessen bestraft werden.
Das bisher weitgehend angewandte Strafmass mit Geld- und Bewährungsstrafen war aus meiner Sicht sicherlich nicht angemessen.
Jetzt gleich die ganz grosse Keule (Mord) heraus zu holen halte ich aber auch nicht für angemessen.
Bei einer solchen Tat mit diesen Hintergründen wäre nach meiner Meinung das volle Strafmass für fahrlässige Tötung von 5 Jahren Haft und lebenslangem Führerscheinentzug angemessen gewesen.
Sollte das Urteil auch in den folgenden Instanzen bestätigt werden, dann bin ich mal gespannt wieviele Gerichte dann den Straftatbestand des Mordes auch in etwas anders gelagerten Fällen zur Anwendung bringen. Da kann es dann leicht den ein oder anderen Fahrzeugführer treffen der sich momentan noch gar nicht angesprochen fühlt.
Gruß Rainer
P.S. für die Mitglieder eines Öko-Forums sind die wir hier wahrscheinlich alle Raser.
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Weiss man was über die Herkunft der Raser? Ich hab öfter gewisse Typen in aufgemotzten Schlitten gesehen, die ohnehin ein starkes Machogehabe anerzogen bekommen haben.
--
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 02.03.2017 um 18:03 Uhr  
| .... ungeachtet der Herkunft. Wer mit fast 170 km/h über mehrere rote Ampeln in einer Innenstadt donnert der ist für mich sozial unverträglich (früher hat man das anders genannt) und hat im Strassenverkehr nichts verloren. Allein auf die Idee zu kommen ist für mich nicht nachvollziehbar.
Gruß Rainer
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Beiträge: 300
User seit 14.04.2009
| Geschrieben am 02.03.2017 um 18:17 Uhr  
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silverstone schrieb:
.... ungeachtet der Herkunft. Wer mit fast 170 km/h über mehrere rote Ampeln in einer Innenstadt donnert der ist für mich sozial unverträglich (früher hat man das anders genannt) und hat im Strassenverkehr nichts verloren. Allein auf die Idee zu kommen ist für mich nicht nachvollziehbar.
Gruß Rainer
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das sehe ich genauso.
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| Geschrieben am 01.03.2018 um 22:13 Uhr  
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Glatze11 schrieb:
Ich glaube nicht das dieses Urteil bestand hat,der oberste Gerichtshof wird entscheiden...
Und er hat entschieden
Zitat T-online:
"...Der BGH sah einen Vorsatz vom Landgericht nicht belegt - er ist Voraussetzung für ein Mordurteil. Der BGH wies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück..."
Zitat Ende
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Bis dann, Jörg
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