.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: Hartes Urteil gegen Raser
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 )
Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 28.02.2017 um 12:03 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Odin am 28.02.2017 um 12:04 Uhr ]

Nun, Vorsatz sehe auch ich nicht.
Aber Fahrlässigkeit und Billigung.
5 Jahre FS und lebenslänglicher Führerscheinentzug wären Spezial-und Generalpräventive Maßnahmen gleichermaßen.

--
Gruß
Ralf, CCAA/Schäl Sick


Schönwetter: SLK 200Kompressor 2003 obsidianschwarz
Sonst: CL Sportcoupe Kompressor 2003 obsidianschwarz

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   S - FP 230

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5377
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.02.2017 um 12:28 Uhr   


Ramius schrieb:


Ich sehe ehr den Tatbestand eines Totschlages erfüllt, und bin auch der festen Überzeugung das bei „Tatantritt“ niemals den Fahrzeugführern bewusst war, dass sie möglicherweise einen Menschen töten könnten.


Viele Grüsse

Ralf




Sorry Ralf,

dem kann ich nicht ganz folgen!

Es müsste jedem Kfz-Besitzer und -fahrer bewusst sein, dass er eine "gefährliche Tätigkeit" ausübt.

Nicht umsonst unterliegt der Betrieb und Besitz eines Kfz der Gefährdungshaftung!

Die Gesellschaft erlaubt bestimmte Verhaltensweisen trotz ihrer Gefährlichkeit auf Grund ihrer sozialen Nützlichkeit (sozialadäquates Verhalten).

Wer z. B. an dem Straßenverkehr teilnimmt, ein Kernkraftwerk betreibt, eine Eisenbahngesellschaft unterhält oder Produkte in den Verkehr bringt, tut nichts Unrechtes, obwohl er weiß, dass sein Verhalten unter Umständen gefährlich werden kann.

Der Grundgedanke der Gefährdungshaftung liegt darin, dass derjenige, der Nutzen aus abstrakt gefährlichen Handlungen zieht, welche die Gesellschaft für nützlich erachtet und daher erlaubt, auch für die Schäden einstehen soll, die sich aus der gefährlichen Handlung ergeben.


Insoweit sollte einem immer bewusst sein, dass durch diese Tätigkeit jemand zu Schaden oder gar zu Tode kommen kann, selbst wenn man sich korrekt und den Vorschriften entsprechend verhält!

Nur deshalb gibt es den Tatbestand Gefährdungshaftung!

Gruß

Frank

--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an S - FP 230    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   elgado

Schreiberlevel:
Forendoppeldoktor
Forendoppeldoktor
Beiträge: 2116
User seit 04.12.2011

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.02.2017 um 12:29 Uhr   


Ramius schrieb:
Moin,

für mich hat dieses Urteil und die „Verurteilung“ wegen „Mordes“ generell einen Gedankenfehler.

Den Tatbestand „Mord“ sehe ich in Vollendung mit Vorsatz und dem endlichen erfolgreichen Ergebnis, einem Menschen vorsätzlich das Leben zu nehmen, auch bei diesen Rasern, nicht erfüllt, dennoch es sicherlich in der technischen Möglichkeit lag, mit der Raserei, einem Menschen das Leben zu nehmen.

Ich sehe ehr den Tatbestand eines Totschlages erfüllt, und bin auch der festen Überzeugung das bei „Tatantritt“ niemals den Fahrzeugführern bewusst war, dass sie möglicherweise einen Menschen töten könnten.


--
Viele Grüsse

Ralf

http://www.RN-eTech.de
________________________________________
170.449 von 2006 bis 2015
aktuell:
172.457 Palladiumsilber

http://youtu.be/r-m0pEUU_qU
----------



totschlag ist es nicht, da auch hier wie beim mord der vorsatz fehlt

Totschlag (Deutschland), ein vorsätzliches Tötungsdelikt ohne Mordmerkmale im Strafrecht Deutschlands

--
grüsse bruno


wer gerne rast - sollte besser fliegen
180d bj 60 von 67-69-- 219 bj 57 von 69-73--220se coupe bj 58 von 73-76--300sc cabrio bj 55 von 76-79--280se coupe bj 71 von 79-83--450slc amg 6,3l bj73 von 83-09--slk 200k von 10-ultimo

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an elgado    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SLK172

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 16771
User seit 11.09.2004

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.02.2017 um 12:46 Uhr   


elgado schrieb:

totschlag ist es nicht, da auch hier wie beim mord der vorsatz fehlt


Also die volkstümliche Meinung, dass zu einem Mord der Vorsatz notwendig sei und es sich deshalb hier nicht um einen Mord handeln könne, wurde jetzt mehrfach in den Raum gestellt.

Tatsächlich sieht das juristisch aber anders aus, denn der bedingte Vorsatz reicht aus, wenn er durch das Gericht festgestellt wird.

Mord und Totschlag setzen Vorsatz voraus. Bedingter Vorsatz reicht aus.
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigend in Kauf nimmt. Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (BGH 5 StR 419/01 v. 11.12.2001).


Dabei wurden durch den Richter die einzelnen und besonderen Umstände nur dieses einen Vorfalls betrachtet. Und das hat überhaupt nichts mit Schnellfahren auf Autobahnen, einer Alkoholfahrt oder einer allgemeinen Gefährdung zu tun.

Der BGH wird sich also damit beschäftigen, ob der bedingte Vorsatz hier wirklich festgestellt werden kann. Warten wir's mal ab.

Gruß

Guido

--
R172 ///AMG + R172FL ///AMG-Line

"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar)

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SLK172    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   S - FP 230

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5377
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.02.2017 um 12:54 Uhr   


SLK172 schrieb:

Tatsächlich sieht das juristisch aber anders aus, denn der bedingte Vorsatz reicht aus, wenn er durch das Gericht festgestellt wird.

Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigend in Kauf nimmt. Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (BGH 5 StR 419/01 v. 11.12.2001).

Gruß

Guido




Hi Guido,

das eröffnet ganz neue Dimensionen wie ich meine.

Stelle Dir den vorsätzlich mit Sommerreifen im Winter Fahrer vor.

Da würde "Deine" Definition auch greifen und im Falle eines tödlichen Unfalles wäre mit einer Mordanklage zu rechen.

Gleiches würde dann auch für Fälle greifen, wo das Fahrzeug erkennbar oder wissentlich mit Mängeln betrieben wird und das zu einem Unfall führt!

Oder fahren mit Handy am Ohr oder in Benutzung?!

Gruß

Frank


--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an S - FP 230    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SLK172

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 16771
User seit 11.09.2004

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.02.2017 um 13:01 Uhr   


S - FP 230 schrieb:

das eröffnet ganz neue Dimensionen wie ich meine.


Hallo Frank,

das tut es m.E. genau nicht, weil die besonderen Umstände in diesem Fall völlig anders und vom Risiko her in keinster Weise vergleichbar sind. Man kann doch nicht sämtliche Gefährdungen immer in einen Topf werfen.

Oder um es anders rum zu sagen: dann könnte ich auch mit einem Fahrzeug durch eine Menschenmenge fahren und hinter sagen, dass ich versucht habe jedem auszuweichen, es aber dummerweise in einem Fall nicht geklappt hat. Das wäre dann auch kein Mord.

Gruß

Guido

--
R172 ///AMG + R172FL ///AMG-Line

"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar)

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SLK172    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 28.02.2017 um 13:07 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 28.02.2017 um 13:11 Uhr ]



SLK172 schrieb:


SLK-M schrieb:

2. Hast du kein Problem damit, wenn du auf der Autobahn mit 200 fährst (erlaubt) und einer rechts rauszieht, du reinkrachst und jemand stirbt, 12 Jahre in den Knast zu gehen?


Der Vergleich passt hier gar nicht.

Einerseits geht es um verbotenes, illegales Rasen, und andererseits geht es um erlaubtes Schnellfahren.


Entschuldigung, der Vergelich passt so lange wie man fordert "Raser" "12" Jahre in den Knast zu stecken, solange man nicht definiert ist was ein "Raser" eigentlich ist. Genau das wollt ich damit sagen.... Wo zieht man bei so einer Meinung denn die Grenze? Begrifflich? Mein Beispiel passt nicht zu Stadt-Rennen, aber zum Post mit der Bezeichnung "Raser" in den Knast, dies wird nämlich explizit unterschieden.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   U WE 55

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 6166
User seit 12.08.2003
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.02.2017 um 14:22 Uhr   
Ein Raser ist jemand, der der vorgegebene zulässige Geschwindigkeit überschreitet, auf welcher Bahn auch immer

Ich finde es immer lustig wenn gefordert wird das Auto einzuziehen, da es sich ja oft um Mietwagen handelt werde die Vermieter ja Spaß haben wenn ihr Leihwagen eingezogen ist

--
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“
Karl Valentin

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an U WE 55    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   elgado

Schreiberlevel:
Forendoppeldoktor
Forendoppeldoktor
Beiträge: 2116
User seit 04.12.2011

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.02.2017 um 17:23 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von elgado am 28.02.2017 um 17:26 Uhr ]



U WE 55 schrieb:
Ein Raser ist jemand, der der vorgegebene zulässige Geschwindigkeit überschreitet, auf welcher Bahn auch immer

Ich finde es immer lustig wenn gefordert wird das Auto einzuziehen, da es sich ja oft um Mietwagen handelt werde die Vermieter ja Spaß haben wenn ihr Leihwagen eingezogen ist

--
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“
Karl Valentin



ersteres ist voll meine meinung,
zu letzterem:
bei zweifelhaften unfällen mit personenschäden werden fahrzeuge schon immer sichergestellt, hier spielt es keine rolle wem es gehört - hierzu ergänzend sollten meiner meinung die noch verwendbaren fahrzeuge, die als besitz/eigentum zugeordnet werden können der schrottpresse zugeführt werden - das tut diesem klientel weher als alles andere - man stelle sich vor so jemand spart sich jeden euro vom mund ab, macht vielleicht noch schulden um sein auto optisch und technisch zu tunen und dann marschiert so was in die presse

--
grüsse bruno


wer gerne rast - sollte besser fliegen
180d bj 60 von 67-69-- 219 bj 57 von 69-73--220se coupe bj 58 von 73-76--300sc cabrio bj 55 von 76-79--280se coupe bj 71 von 79-83--450slc amg 6,3l bj73 von 83-09--slk 200k von 10-ultimo

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an elgado    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.02.2017 um 18:25 Uhr   
Ob das Urteil nun die Revision übersteht oder nicht ändert doch nix daran, dass die beiden Raser sich immer darauf einstellen dürfen zu Recht für viele Jahre ins Gefängnis gehen zu müssen.

Da ein Freispruch ausscheidet geht es nur noch um die juristische Frage Mord, Totschlag, fahrl. Tötung oder Gefährd. d. Straßenverkehrs und das Strafmaß und das wird der BGH schon -unabhängig wie wir das hier finden- urteilen.

Dazu kommen beträchtliche finanzielle Summen.

Deren Autos sind Schrott und das ersetzt ihnen keine Versicherung.
Wer weiß, ob die Kisten schon abbezahlt waren.

Ansprüche von Seiten des getöteten Rentners wollen auch befriedigt werden und diese werden sich nicht nur auf seinen Jeep beziehen.

Gerichts- und Anwaltskosten usw...

Man kann nur Hoffen, das dies zukünftig eine wirksame Abschreckungswirkung auf solche Raser hat.

--
Viele Grüße an die SLK-Fans

Jürgen

200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an jw61    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :825
Mitglieder:    0
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.364.600

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Magst Du Spargel?

Ja
Nein

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm