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Klatsch und Tratsch » » Thema: Hartes Urteil gegen Raser
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   Ramius

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 Geschrieben am 28.02.2017 um 08:50 Uhr   
Moin,

zu dem Urteil habe ich meine ganz eigene Meinung, die ich hier nicht öffentlich kund tun möchte,

dennoch wäre auch ein Ansatz dem Rasen verherrlichende Filme wie "The Fast and the Furious" zu sensieren und NICHT in Deutschland auszustrahlen um solche Wahnsinnstaten nicht noch zu provozieren.

--
Viele Grüsse

Ralf

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 28.02.2017 um 09:12 Uhr   
Vorab meine Meinung zum Urteil.

Ich finde es nicht gut!

Warum?

Ich glaube nicht dass es die Revision überleben wird.

Ich glaube, dass es populistisch ist und hier ein Exempel statuiert werden soll!

Aber ein großes ABER!

Ich finde es ok dass hier ein hartes Urteil gibt, wie gesagt Mord finde ich da schon sehr krass, obwohl das Verhalten des Fahrers schon in diese Richtung ging.

Ihm war in diesem Augenblick wirklich alles egal und mit der Geschwindigkeit und dem Überfahren roter Ampeln ist einfach ein Punkt erreicht, wo man Vorsatz unterstellen muss und auch ein geistig etwas einfacher gestrickter Mensch erkennen kann, das kann nicht ewig gut gehen.

Was hoffe ich?

Dass der Gesetzgeber hier die gesetzlichen Regelungen entsprechend neu fasst, so dass für diesen Sachverhalt sauber dokumentiert wird was einen erwartet wenn man sich so benimmt.

Ich denke Führerscheinentzug auf Lebenszeit ist da angebracht, auch der Einzug des Wagen halte ich durchaus für angemessen.

Ich bin wirklich gespannt ob dieses Urteil Bestand hat. wie gesagt, ich kann es mir im Augenblick nicht vorstellen.

Gruß

Frank

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„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

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   SLK172

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 Geschrieben am 28.02.2017 um 09:19 Uhr   


S - FP 230 schrieb:
Was hoffe ich?

Dass der Gesetzgeber hier die gesetzlichen Regelungen entsprechend neu fasst, so dass für diesen Sachverhalt sauber dokumentiert wird was einen erwartet wenn man sich so benimmt.


Moin Frank,

ich finde es gerade gut, dass man nicht gleich wieder nach einer Gesetzesverschärfung ruft bzw. rufen muss, sondern dass die konsequente Anwendung des bestehendes Rechts auch mal ein harten Urteil hergibt.

Gruß

Guido



--
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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 28.02.2017 um 09:34 Uhr   


Ramius schrieb:
Moin,

...dennoch wäre auch ein Ansatz dem Rasen verherrlichende Filme wie "The Fast and the Furious" zu sensieren und NICHT in Deutschland auszustrahlen um solche Wahnsinnstaten nicht noch zu provozieren.

--
Viele Grüsse

Ralf

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Hallo Ralf,

in unserer globalisierten Welt wird man Filme in einem Land nicht vermeiden können. Das wird ggf. eher den Schwarzmarkt fördern.


Gude, Olli.

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Prentice Mulford (1834 - 1891)

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 28.02.2017 um 09:52 Uhr   
Wie ich finde ein guter Kommentar aus den heutigen Stuttgarter Nachrichten.

Gruß

Frank

Mord-Raser

Härtere Strafen bringen wenig, auf richtige Sanktionen kommt es an

von Christian Gottschalk

So etwas hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Das Berliner Landgericht hat die als Ku’damm-Raser bekannt gewordenen Verkehrschaoten zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Das Gericht hat damit juristisches Neuland betreten, und es ist keineswegs sicher, dass das Urteil auf dem Weg durch die Instanzen Bestand haben wird. Gleichwohl ist es eine mutige Entscheidung, die dafür sorgen wird, dass die Diskussion über dieses Thema weiter an Fahrt gewinnt.

Die Debatte darüber, ob von Rasern verursachte Todesfälle als Mord oder als fahrlässige Tötung angesehen werden, ist juristisch interessant, die praktische Relevanz ist allerdings gar nicht so gewaltig. Zwar droht in einem Fall lebenslange Haft, im anderen maximal fünf Jahre. Allerdings wird wenig so sehr überschätzt wie die abschreckende Wirkung von Strafandrohungen. Die (fast ausschließlich) jungen Männer, die glauben, sie seien die Götter der Straße, denken nicht daran, dass was schiefgehen könnte, wenn sie ihre aufgemotzten Motoren aufheulen lassen.

Wenn es darum geht, künftig Unglücke wie das in Berlin zu vermeiden, sind andere Maßnahmen wichtiger. Ein Gesetz, das illegale Autorennen auch dann unter Strafe stellt, wenn Unbeteiligte nicht zu Schaden kommen, ist auf dem Weg – auch wenn das Bundesverkehrsministerium noch Mitte letzten Jahres keine Notwendigkeit dafür sah. Grundsätzlich gilt auch hier: Höhere Strafen allein werden die Dummheit der PS-Protze nicht ausbremsen. Es braucht die richtige Sanktion, und das heißt: sofortiger und dauerhafter Entzug des Statussymbols Auto. Das darf dann aber nicht nur auf dem Papier stehen. Es muss von der Polizei und von den Gerichten konsequent umgesetzt werden.


--
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   Sven_Kamm



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 Geschrieben am 28.02.2017 um 10:06 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sven_Kamm am 28.02.2017 um 10:09 Uhr ]

....also, ich denke schon, dass "Mord" etwas anderes ist.
Da gab es doch auch die Merkmale wie niederes Motiv und Vorsatz.

Natürlich nehmen die Jungs das billigend in Kauf, dass andere zu Schaden kommen, und wegen mir kann es auch dafür die gleiche Strafe geben.
Aber ein "Mord" ist in meinen Augen was anderes - wenn man gezielt auf jemand wartet, den umfährt (Vorsatz, den ich anders sehe, als wenn man einfach schneller sein will als der Andere und dabei andere gefährdet) weil man von ihm erben möchte (niederes Motiv) zum Beispiel.

Wenn irgendwelche geisteskranken durch die Straßen blasen finde ich es gut, wenn sie ordentlich sanktioniert werden, wenn Wiederholungstäter wegen mir auch lange im Bau verschwinden, aber "Mord" - da denke ich auch, dass das einer juristischen Überprüfung nicht standhalten wird.

Aber wir hatten das bei den Attentaten schon - für die Angehörigen wird das keine Rolle spielen. Wie geschrieben, mir gehts nicht darum, das als "Dumme-Jungen-Streich" abzutun, aber ich sehe da schon einen Unterschied im Vorsatz und im Motiv.

Viele Grüße

--
Sven Kamm
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   elgado

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 Geschrieben am 28.02.2017 um 10:06 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von elgado am 28.02.2017 um 10:16 Uhr ]



SLK-M schrieb:


elgado schrieb:

Meine urteile zu rasern und illegalen rennen wären
ohne unfall
geldstrafe: 2-5 jahre den tagessatz in eine soziale einrichtung - führerscheinentzug auf lebzeit - fahrzeugverschrottung

mit unfall und körperverletzung
2 jahre ohne bewährung - führerscheinentzug auf lebzeit - fahrzeugverschrottung - voller schadenersatz an den geschädigten - lebenslange leibrente an den geschädigten

mit unfall und kv mit todesfolge
höchstmaß 12 jahre - führerscheinentzug auf lebzeit - fahrzeugverschrottung - schadenersatz und hinterbliebenenrente nach haftentlassung

im aktuellen fall fehlen für einen mord die tatbestände - subjektiv der vorsatz zur tötung - objektiv die heimtücke und grausamkeit -
erfüllt wird lediglich das gemeingefährliche tatmittel



Das ist ein interessanter Ansatz!

Da blieben nur noch 2 Fragen:
1. Was ist ein "Raser" bzw. ab wann ist man eine solcher?
2. Hast du kein Problem damit, wenn du auf der Autobahn mit 200 fährst (erlaubt) und einer rechts rauszieht, du reinkrachst und jemand stirbt, 12 Jahre in den Knast zu gehen?

Also ich hätte da aber ein Problem mit. Und fange dann mal an zu diskutieren, du böser "Raser". Gut, verschrotten muss man dann deine Mühle nicht mehr...

Ich hoffe du verstehst was ich sagen will...so einfach geht es nicht (zum Glück)!



zu deiner 1. frage
momentan gibt es im gesetz keine definition zum raser
meine ist:
raser sind verkehrsteilnehmer die geschwindigkeitsvorgaben um ein vielfaches überschreiten, dabei die gefährdung anderer bis zum exzess billigend in kauf nehmen ohne rücksicht auf sich selbst und dabei ihre bedürfnisse in einer geistigen befriedigung ausleben - deren bedürfnisse können z.b.sein:
übersteigertes geltungsbedürfniss, darstellungssucht, grenzen ausloten usw.
frage 2 hat dir guido beantwortet

allerdings hast du recht - so einfach geht es nicht - denn je besser der anwalt um so größer die chancen mit einem blauen auge davon zu kommen - so gesehen kann es sein, dass in der umkehrwirkung opfer selbst schuld waren, denn was haben die auch just zu diesem zeitpunkt dort verloren


--
grüsse bruno


wer gerne rast - sollte besser fliegen
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   S - FP 230

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 Geschrieben am 28.02.2017 um 10:25 Uhr   


SLK172 schrieb:

Moin Frank,

ich finde es gerade gut, dass man nicht gleich wieder nach einer Gesetzesverschärfung ruft bzw. rufen muss, sondern dass die konsequente Anwendung des bestehendes Rechts auch mal ein harten Urteil hergibt.

Gruß

Guido




Hallo Guido,

das Problem wird sein, dass dieses harte Urteil nach meiner Meinung keinen Bestand haben wird und da fängt das Problem an.

Es wird durch die Instanzen gehen und irgendwann in 202x wird ein Urteil gefällt werden was rechtskräftig wird und Bestand hat.

Und bei der Ausgangslage und Bedeutung des Urteils geht dass nach meiner Meinung bis zum EuGH!

Bis dahin sind weiterhin zwei Idioten und potentielle Rennfahrer unterwegs !

Und was bringt das dann, wenn die erst in x Jahren einfahren?

Und wie im o.g. Kommentar beschrieben gibt es außer den bekannten Tatbeständen wie zu schnelles Fahren, überfahren roter Ampeln, Verkehrsgefährdung etc. keine Regelungen, welche die "Rennfahrer" richtig abschrecken könnte.

Und nichts war im Film vor Kurzem im TV über die Raser in Köln schöner anzusehen als das dumme Gesicht derjenigen Fahrer, deren Auto an Ort und Stelle beschlagnahmt, aufgeladen und zum TÜV betreffs Begutachtung abtransportiert wurde!

Gruß

Frank





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   prof_dr_m

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 Geschrieben am 28.02.2017 um 11:31 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 28.02.2017 um 11:31 Uhr ]

Wie habe ich das auch gelesen:

Die Definition von „Rasen“ sollte sich somit nicht an absolute oder rechnerische Werte anlehnen, sondern an die menschliche Erlebensdimension, wobei es um den Geschwindigkeitsrausch geht. Demnach wird folgende Definition vorgeschlagen:

Rasen mit einem Kraftfahrzeug bedeutet, dass bewusst jene Geschwindigkeiten hergestellt werden, die im Grenzbereich der Fahrphysik mit sehr geringer oder keiner Sicherheitsreserve liegen, wobei bewusst ein Risiko in Kauf genommen wird, welches über dem allgemein akzeptierten Risiko für den Straßenverkehr liegt. Der Zweck des Rasens ist vorwiegend bewusst, aber auch unbewusst primär emotionaler Natur. Rasen ist somit durch für den Straßenverkehr negative Fahrmotive verursacht. So gesehen stellt Rasen eines der wesentlichen Unfallursachen dar.
Letztendlich ist das „Rasen“ dort, wo es andere Menschen beeinflusst, auch ein Akt der sozialen Fehlanpassung. Andere Verkehrsteilnehmer können durch Raser irritiert werden, Junge lernen, dass man auch rasen kann ohne erwischt zu werden, die Lautstärke stört Bewohner usw.


--
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   Ramius

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 Geschrieben am 28.02.2017 um 11:56 Uhr   
Moin,

für mich hat dieses Urteil und die „Verurteilung“ wegen „Mordes“ generell einen Gedankenfehler.

Den Tatbestand „Mord“ sehe ich in Vollendung mit Vorsatz und dem endlichen erfolgreichen Ergebnis, einem Menschen vorsätzlich das Leben zu nehmen, auch bei diesen Rasern, nicht erfüllt, dennoch es sicherlich in der technischen Möglichkeit lag, mit der Raserei, einem Menschen das Leben zu nehmen.

Ich sehe ehr den Tatbestand eines Totschlages erfüllt, und bin auch der festen Überzeugung das bei „Tatantritt“ niemals den Fahrzeugführern bewusst war, dass sie möglicherweise einen Menschen töten könnten.


--
Viele Grüsse

Ralf

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