.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: Hartes Urteil gegen Raser
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 )
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 27.02.2017 um 20:38 Uhr   
Moin,

Ich glaube auch, das dieses Urteil in der Revision kassiert werden wird. Es war kein Mord, es war eine wiederholte Hirnlosigkeit der Beteiligten und völlige Gleichgültigkeit gegenüber den Gefahren für andere. Eine Verurteilung wegen Totschlags wird letztendlich dabei herauskommen und hoffentlich ein lebenslanges Führerschein-verbot und finanzielle Wiedergutmachung.

Ich hoffe nur, das es ein Signal wird für die anderen Irren auf unseren Straßen. Aber die meisten sind leider solche Dumpfbacken und abgestumpft, das sie selbst diesen Wink mit dem Zaunpfahl nicht verstehen...

Gruß Christoph

--
Mercedes Slk 230 mit üblichem Schnickschnack, C 180 Sportcoupe ohne Gimmicks

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 27.02.2017 um 20:40 Uhr   


UC schrieb:


SLK-M schrieb:
Ich finde es nicht gut was die Kerle machen, aber da gehen mir leider die Relationen im Vergleich verloren...



Warum kommt zb eine Mutter die ihr Neugebohrenes aus dem Fenster schmeißt, unter einen LKW-Reifen legt oder zerstückelt und in die Balkonkästen "pflanzt" mit Totschlag davon ?



Genau das ist der Punkt: Ist dieses Urteil zu hart oder die anderen zu lasch???
"Totschlag" bedeutet doch, korrigiere mich einer, das Töten als billigendes Resultat einer Aktion. Wenn du einem Zyankali ins Getränk wirfst, und du glaubhaft vermittelst das du ihn nicht damit töten wolltest, ist es Totschlag. Mord wird es wenn du gezielt gemischt hast so das er stirbt, dann brauchtst du auch ein Motiv. Das ist für mich der Unterschied....Wollten die ihn töten oder nahmen sie es in Kauf...

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SLK172

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 16758
User seit 11.09.2004

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 27.02.2017 um 20:40 Uhr   


zermanik schrieb:

Das Strafmaß bedeutet max. 12 Jahre .
Das heißt bei guter Führung höchstens 8 Jahre .
Und schon bei abgebrummten 6 Jahren Offener - Strafvollzug .


Woher kommen die 12 Jahre? Bisher waren das doch 15 Jahre.

Gruß

Guido

--
R172 ///AMG + R172FL ///AMG-Line

"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar)

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SLK172    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 27.02.2017 um 20:48 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 27.02.2017 um 20:49 Uhr ]


SLK172 schrieb:
So kommt das Gericht von der Fahrlässigkeit zum Tötungsdelikt. Die Klippe zum Mord nimmt es ohne die vom Staatsanwalt vorgeschlagenen "niedrigen Beweggründe". "Jede Tötung ist niedrig", argumentiert der Vorsitzende und zieht als alleiniges Mordmerkmal die "gemeingefährlichen Mittel" heran. Er meint die aufs Dreifache der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beschleunigten und im engen Innenstadtbereich nicht mehr zu kontrollierenden Fahrzeuge. Der Sportwagen als Mordwaffe."

Warum also sollte ein Fahrzeug nicht als Mordwaffe gelten? Und dass der Tod anderer billigend in Kauf genommen worden sein soll, kann ich auch nachvollziehen.

Ich hoffe, dass das Urteil in der Revision nicht gleich kassiert wird.

Kann man schon alles so sehen. Aber die Konsequenzen für unsere Rechtssprechung wären einfach zu groß. Ich vermute mal du weißt das besser als ich. Da gäbe es doch zu viele "Morde". Quasi wäre doch keine Grenze mehr zu ziehen.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   UC

Schreiberlevel:
Forenstudent
Forenstudent
Beiträge: 1151
User seit 27.06.2015
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 27.02.2017 um 20:50 Uhr   
ja genau ich überrolle einen mit ner Dampfwalze und sage dann "ich wollte ihn aber nicht töten" ???
oder ich schmeiß jemanden aus dem 30 Stock, sein Pech das er nicht fliegen kann oder keinen Fallschirm dabei hat...wie krank ist unsere Rechtsprechung
UC


 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an UC    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   zermanik

Schreiberlevel:
Forendoktor
Forendoktor
Beiträge: 1757
User seit 21.08.2016
 Geschrieben am 27.02.2017 um 20:54 Uhr   


UC schrieb:
ja genau das ist es wozu muss man jemandem lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung geben????? Schwachsinn schon in der Wortwahl
Dann soll es heißen 12 Jahre aber Lebenslänglich ist bis man den Arsch zukneift ganz einfach
UC



Nicht so hart .
Die Justiz in einer Demokratie wie der Unsrigen hat den Auftrag den Straffälligen zu Resozialisieren .
Das bedeutet jeder außer der Kranken und gemeingefährlichen nicht Behandelbaren Gewalttäter haben das Recht auf einer neue Chance in unserer Gesellschaft .

--
200 Kompressor Pre. FL. Brillantsilber Schwarzes Leder Italien Reimport. 192 PS und Originalzustand Bauj. 99

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an zermanik    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 27.02.2017 um 20:56 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 27.02.2017 um 20:59 Uhr ]


UC schrieb:
ja genau ich überrolle einen mit ner Dampfwalze und sage dann "ich wollte ihn aber nicht töten" ???
oder ich schmeiß jemanden aus dem 30 Stock, sein Pech das er nicht fliegen kann oder keinen Fallschirm dabei hat...wie krank ist unsere Rechtsprechung
UC

Ja, aber das ist sie nun mal. Sagt ja auch niemand das alles gerecht zu geht.
Ein Freund von mir ist bei der Kripo.
Da war mal Urteil, das einige Typen (keine Ahnung mehr, Sekte oder so was) eine Frau im Umfeld umgebracht haben. Es konnte aber nicht auf Mord verurteilt werden, da einfach nicht zu beweisen war das sie es planten. Auch gab es keinen Grund warum sie das hätten tun sollen (Motiv). Tja....

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   zermanik

Schreiberlevel:
Forendoktor
Forendoktor
Beiträge: 1757
User seit 21.08.2016
 Geschrieben am 27.02.2017 um 21:02 Uhr   

SLK172 schrieb :

Woher kommen die 12 Jahre? Bisher waren das doch 15 Jahre.




Mir ist nur bekannt das Knast maximal 12 Jahre bedeuten kann .
Von 15 Jahren weiß ich nichts .
Wurde das mal in den letzten Jahre geändert ?

SG
Werner

--
200 Kompressor Pre. FL. Brillantsilber Schwarzes Leder Italien Reimport. 192 PS und Originalzustand Bauj. 99

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an zermanik    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   cynomolgus

Schreiberlevel:
Forenobersekundaner
Forenobersekundaner
Beiträge: 329
User seit 29.07.2015
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 27.02.2017 um 21:05 Uhr   
Wikipedia schreibt:

Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB).

--
R170 200K 2003, Brillantsilber

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an cynomolgus    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 27.02.2017 um 21:05 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 27.02.2017 um 21:07 Uhr ]



zermanik schrieb:
Mir ist nur bekannt das Knast maximal 12 Jahre bedeuten kann .
Von 15 Jahren weiß ich nichts .
Wurde das mal in den letzten Jahre geändert ?
[Edit]Rainer hat schneller geklickt:

Wikipedia / Lebenslange Haft
Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB). Am 31. März 2011 befanden sich in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 2048 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Personen im Strafvollzug, davon 1948 Männer und 100 Frauen. Die Zahl der Inhaftierten in den alten Bundesländern belief sich auf 1755, in den neuen Bundesländern auf 293 Personen. Die Sicherungsverwahrung ist formal keine Freiheitsstrafe, kann jedoch für einen Verurteilten einen lebenslangen Freiheitsentzug bedeuten

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :641
Mitglieder:    8
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.272.611

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Bist Du bereit, für mehr Tierwohl auch mehr Geld beim Fleischkauf auszugeben?

Ja
Nein, ich esse oder kaufe kein Fleisch
Nein, andere Gründe

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm