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Klatsch und Tratsch » » Thema: Möglicher Terror Anschlag in Berlin: Lkw rast am Breitscheidplatz in Weihnachtsmarkt |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.02.2017 um 19:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 20.02.2017 um 19:42 Uhr ]
Hamilkar Barkas schrieb:
Offenbar hat Berlin begonnen, an seinem Ruf als Hauptstadt der ordnungsgemäßen Pünktlichkeit zu arbeiten."
Naja, um dem was positives abzugewinnen kann man sicher sagen das die juristischen Prozesse als solche immerhin funktionieren...vorausgesetzt die Identität ist "bekannt" und es ist nur "eine" vorhanden.
Was mich mehr wundert, das wohl üblicherweise diese Kosten auf die Angehörigen umgelegt werden??? | Antworten
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| Geschrieben am 20.02.2017 um 22:14 Uhr  
| @ SLK -M
So solltest du mich nicht zitieren! Sieht aus, als stammte der Satz von mir. Ich habe jedoch lediglich eine Zeitungsnotiz wiedergegeben.
Also etwas mehr Sorgfalt bitte. Entweder einen ganzen Post zitieren oder gar nichts.
Danke.
Hans
--
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| Geschrieben am 21.02.2017 um 10:20 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sven_Kamm am 21.02.2017 um 10:21 Uhr ]
....nein, nicht immer den ganzen Post zitieren sondern nur den Satz, auf den man sich bezieht.
Wenn er nicht Deiner Meinung entspricht, brauchst Du ihn ja nicht zu schreiben.
--
Sven Kamm
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 21.02.2017 um 19:08 Uhr  
| Da ich ungewollt der Verursacher war:
Eigentlich habt ihr beide recht. Leider habe ich die Anführungszeichen vorne weggelöscht. Dann wäre es eher als Zitat durchgegegangen. Sorry.
Gleich den ganzen Post zu zitieren würde ich aber generell als "rahmensprengend" erachten!
Aber irgendwie trotzdem komisch (zum Thema). Frage mich, was da berechnet werden soll???
Wiki / Obduktion
Dauer und Kosten
Eine Obduktion dauert je nach Todesursache und Komplexität meist zwei bis drei Stunden, längstens vier Stunden.[4] "Eine Obduktion in der Rechtsmedizin kostet in Deutschland etwa 950 Euro. Eine gerichtlich angeordnete Leichenschau wird mit einer Sachverständigenvergütung von 850 Euro entlohnt. Die Kosten einer Sektion werden meist von der öffentlichen Hand getragen, da der Versichertenstatus in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Tod erloschen ist. Eine ausschließlich von Angehörigen gewünschte Sektion müssen diese bezahlen." | Antworten
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| Geschrieben am 23.02.2017 um 07:53 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sven_Kamm am 23.02.2017 um 07:54 Uhr ]
Hamilkar Barkas schrieb:
Donnerwetter - da hast Du's ja wieder mal klar gestellt.
Helau!
... es geht nur um die Übersichtlichkeit der Antwort. Der Leser will doch nicht erst den Satz herausfinden, auf den sich der Zitierende bezieht.
Und deshalb steht es so auch (seit Jahren) in der Netikette:
6. Teile etwas Neues mit und schreibe keinen Roman!
….Bitte zitiere Deine Vorredner daher nicht mehr als nötig! Der Leser kann sonst nicht nachvollziehen, auf welchen Satz des Vorredners Du Dich berufst. ….
...also was soll Dein Kommentar?
--
Sven Kamm
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