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Klatsch und Tratsch » » Thema: Es ist passiert - Merkel kandidiert für 2017
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 Geschrieben am 27.11.2016 um 23:15 Uhr   
Vorweg mal 2 Beispiele:

1: Auch wenn in § 11 UZwG des Bundes der Schußwaffengebrauch im Grenzdienst geregelt ist, haben wir ja bereits festgestellt, das dieser praktisch nie zur Anwendung kommt. Auch wenn es schwarz auf weiß im Gesetz steht, schliesst dies der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, insbesondere Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit bei der Wahl der Mittel regelmäßig aus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutschland)
Jeder dazu Berechtigte der hier schießt und sich auf diesen § 11 beruft macht sich strafbar, verliert seinen Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche. Ich denke hierüber braucht man nicht weiter zu diskutieren, wer auch immer sich hierauf beruft, liegt hier eindeutig falsch.

2. In Deutschland ist bekanntermassen die Todesstrafe abgeschafft. Bis heute erlaubt jedoch Art. 21 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen bei besonders schweren Verbrechen ein richterliches Todesurteil aufgrund eines Strafgesetzes. Auch hier schwarz auf weiß nachzulesen im Gesetz.
Es dürfte dennoch unstrittig sein, dass auch im Land Hessen niemanden die Todesstrafe droht.

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden (gem. Art. 20 (3) GG). Dies schliesst insbesondere höherwertiges Recht (Landes-, Bundes-, EU-Recht usw.) und Rechtsprechung der Gerichte mit ein.

Art. 16 GG kommt in DEU in allen Fällen zur (erleichterten) Anwendung, aber das WIE hat die EU in der Dublin-VO geregelt, hier haben wir mittlerweile Dublin III. Es findet zwischen den EU-Staaten ein Konsultationsverfahren zur Feststellung des für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedsstaates statt. Ausnahme ist hier Griechenland aufgrund eines Urteils des EuGH, Italien steht auf der Kippe, damit die beiden "Problemstaaten".

Auf eine Verschärfung (zb. Quotenregelung) konnten sich die EU-Staaten nicht einigen. Änderungen sind jedoch national nicht möglich, es sei denn DEU tritt aus der EU aus (Dexit). Man muss jetzt nicht gleich auf die EU schimpfen, betrachtet man die Situation im Bund (ganz viel SPD und Union, sowie die Linken in Thür, die Grünen in BW und der SSW in SH), ist auch national ein Konsens eher unwahrscheinlich.

Diese Situation dürfte in der Tat nicht nur für den Normalbürger unbefriedigend sein, selbst Fachleute überblicken dieses komplexe Thema (alleine die Rechtsprechung des BGH in den letzten 5 Jahren hat vieles verändert) kaum noch.

--
Viele Grüße an die SLK-Fans

Jürgen

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 Geschrieben am 28.11.2016 um 09:12 Uhr   
Hallo

Alleine wie dieser "Schießbefehl" (den es logischerweise nie gegeben hat) hier diskutiert wird zeigt doch wie gut die Gehirnwäsche der Medien und etablierten funktioniert.
Kaum ein Wort über Merkels Vertrags/Rechtsbruch bei der Energiewende, den tausendfache Verletzungen der Einreisvorschriften incl. nicht verfolgter Dokumentenfälschung. Der Erniedrigung Deutschlands beim Türkeibesuch, Entsorgung der Nationalflagge beim öffentlichen Auftritt, Merkels weiteren wirren Auftritten. Da muss man oft schon tief im Internet graben um das zu finden.

--
Hilfe!!! Ich kann doofe Menschen sehen!!

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   silverstone

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 Geschrieben am 28.11.2016 um 10:37 Uhr   


jw61 schrieb:

1: Auch wenn in § 11 UZwG des Bundes der Schußwaffengebrauch im Grenzdienst geregelt ist, haben wir ja bereits festgestellt, das dieser praktisch nie zur Anwendung kommt. Auch wenn es schwarz auf weiß im Gesetz steht, schliesst dies der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, insbesondere Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit bei der Wahl der Mittel regelmäßig aus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutschland)
Jeder dazu Berechtigte der hier schießt und sich auf diesen § 11 beruft macht sich strafbar, verliert seinen Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche. Ich denke hierüber braucht man nicht weiter zu diskutieren, wer auch immer sich hierauf beruft, liegt hier eindeutig falsch.




Hallo Jürgen,
wenn ein Grenzbeamter bei der Durchführung seiner Tätigkeit mit einer Pistole angegriffen wird, und Gefahr für ihn und anderen vorliegt, dann denke ich schon, dass auch unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit der Einsatz einer Schusswaffe sehr wohl möglich, wenn nicht sogar angebracht ist.
Wenn nicht, dann sollten wir diesen Leuten schnellst möglich ihre Dienstwaffen abnehmen.

Gruß Rainer

--
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 Geschrieben am 28.11.2016 um 10:49 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von special-agent am 28.11.2016 um 10:51 Uhr ]

@ silverstone

Moin, das ist richtig gedacht.

@ jw61

so ein Dublin Abkommen ist ne feine Sache, wenn es richtig umgesetzt wird.
Soweit ich mich erinnern kann, sind jede Menge Flüchtlinge von Griechenland aus unregistriert hier aufgelaufen und haben hier ihren ersten Asylantrag gestellt, nachdem sie auch ein paar EU-Länder durchquert hatten.
Deutschland hat dann noch irgendwann von ihrem Recht auf Selbsteintritt Gebrauch gemacht.

Im europäischen Asylrecht wird von Selbsteintritt gesprochen, wenn ein Staat, in dem ein Asylbewerber ein Schutzgesuch stellt, aufgrund der Regelungen der Dublin-III-Verordnung für die Bearbeitung des Schutzgesuchs eigentlich nicht zuständig wäre, aber auf die Überstellung des Migranten an den zuständigen Staat gemäß Art. 17 Dublin-III-Verordnung verzichtet und das Asylverfahren selbst durchführt.

Gruss Michael

--
"Die wirklich guten Fahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben"

Walter Röhrl

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 Geschrieben am 28.11.2016 um 18:14 Uhr   


silverstone schrieb:


jw61 schrieb:

1: Auch wenn in § 11 UZwG des Bundes der Schußwaffengebrauch im Grenzdienst geregelt ist, haben wir ja bereits festgestellt, das dieser praktisch nie zur Anwendung kommt. Auch wenn es schwarz auf weiß im Gesetz steht, schliesst dies der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, insbesondere Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit bei der Wahl der Mittel regelmäßig aus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutschland)
Jeder dazu Berechtigte der hier schießt und sich auf diesen § 11 beruft macht sich strafbar, verliert seinen Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche. Ich denke hierüber braucht man nicht weiter zu diskutieren, wer auch immer sich hierauf beruft, liegt hier eindeutig falsch.




Hallo Jürgen,
wenn ein Grenzbeamter bei der Durchführung seiner Tätigkeit mit einer Pistole angegriffen wird, und Gefahr für ihn und anderen vorliegt, dann denke ich schon, dass auch unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit der Einsatz einer Schusswaffe sehr wohl möglich, wenn nicht sogar angebracht ist.
Wenn nicht, dann sollten wir diesen Leuten schnellst möglich ihre Dienstwaffen abnehmen.

Gruß Rainer

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@ Rainer
Ich schrieb vom (unzulässigen) Schusswaffengebrauch im Grenzdienst § 11 UZwG, du schreibst vom (zulässigen) Schusswaffengebrauch gegen Personen § 10 UZwG i.V.m. § 32 StGB Notwehr.

2 unterschiedliche Sachverhalte mit 2 unterschiedlichen Lösungen!
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

@ Michael
Jahrelang wurde mit dem Finger auf GRC und ITA gezeigt, weil die der Massen nicht Herr wurden und 2015 stehen wir plötzlich und unerwartet vor dem gleichen Problem und sind keinen Deut besser.

Die Dublin-Thematik ist personalintensiv und rechtlich nicht unproblematisch (BGH-Rechtssprechung zur Anordnung Abschiebehaft, Haftplätze etc.), zudem sind hier Fristen einzuhalten. Es gibt Leute, die das BAMF hier angesichts der Massenmigration bei der tatsächlichen Umsetzung nach wie vor für überfordert halten. Ich würde dem nicht widersprechen wollen. Hatten wir aber alles im Flüchtlingsthread.

Zumindestens Teile der AFD haben sich ja bereits die unsinnige Argumentation und teilweisen Realitätsverlust von Pegida, Reichs- und Wutbürgern zu eigen gemacht. Eine funktionierende Gehirnwäsche, bei der man offenbar nur fest genug an den eigenen Blödsinn glauben muss.

Aber zurück zum eigentlichen Thema Kanzlerkandidatur, Gabriel hat ja nun noch den Scholzomat als dritten Kandidaten ins Gespräch gebracht, der ziert sich noch weil er 2020 wieder als Bürgermeister in HH antreten will. Ich denke, das wird er auch machen (müssen). Frau Nahles hält sich wie ich finde hier geschickt zurück und ihr Pulver trocken für die Post-Merkel-Ära.


--
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Jürgen

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 Geschrieben am 29.11.2016 um 00:17 Uhr   

jw61 schrieb:
Zumindestens Teile der AFD haben sich ja bereits die unsinnige Argumentation und teilweisen Realitätsverlust von Pegida, Reichs- und Wutbürgern zu eigen gemacht. Eine funktionierende Gehirnwäsche, bei der man offenbar nur fest genug an den eigenen Blödsinn glauben muss.

Aber zurück zum eigentlichen Thema Kanzlerkandidatur, Gabriel hat ja nun noch den Scholzomat als dritten Kandidaten ins Gespräch gebracht, der ziert sich noch weil er 2020 wieder als Bürgermeister in HH antreten will. Ich denke, das wird er auch machen (müssen). Frau Nahles hält sich wie ich finde hier geschickt zurück und ihr Pulver trocken für die Post-Merkel-Ära.


Hallo Jürgen,
ich bin nicht unbedingt der Meinung das die SPD eine(n) Kanzlerkandidaten/in stellen sollte. So manche Fakten irritieren mich doch sehr als Wähler dem - und das sei hier entschuldigt - sicherlich die großen politischen Zusammenhänge nicht ersichtlich werden und der sich anhand ein paar weniger Punkte seine Meinung bildet:

- Mandatsträger legten in der Vergangenheit ihre Ämter nieder bzw. lassen diese ruhen wegen dem mutmaßlichen Besitz von Kinderpornographie, mutmaßlich falschen Angaben zur Ausbildung und dem mutmaßlichen heimlichen Filmen von Prostituierten. Ich beziehe mich auf Informationen in der Presse.

- Ein Mandatsträger bezeichnete einen Präsidentschaftskandidaten, (in einem demokratischen, rechtsstaatlichen Verfahren) nun zum Präsidenten der USA gewählt als "Hassprediger". Gerade für eine Exportnation wie Deutschland ist das Ansehen bei unseren Handelspartnern, ja Kunden, von immenser Bedeutung. Deshalb empfinde ich solche Bezeichnungen als kontraproduktiv im Sinne einer strategischen zukünftigen Zusammenarbeit. Ich beziehe mich auf Informationen in der Presse.

- Mindestens ein ehemaliger Mandatsträger wird öffentlich als mutmaßlicher Sympathisant der RAF bezeichnet, einer Terrorgruppe wider jeglichen rechtsstaatlichen Gedankens. Es wurden verdiente Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Justiz getötet. Ebenso Militärangehörige unserer Bündnispartner. Unser Staat befand sich hierdurch in einer schweren Krise. Ich beziehe mich auf Informationen in der Presse.

- Ein rechtsstaatlich verurteiltes ehemaliges Mitglied eben dieser terroristischen Vereinigung kandidierte bei den hessischen Kommunalwahlen für die SPD. Ich beziehe mich auf Informationen in der Presse.

- Ein Mandatsträger bezeichnet politisch andersdenkende Bürger, die ihr Recht auf (eine genehmigte) Demonstration wahrnehmen öffentlich als "Pack", was "eingesperrt gehört". Ich beziehe mich auf Informationen in der Presse.

Gerade letzteres empfinde ich als sehr besorgniserregend, ja es macht mir sogar Angst. Wir dürfen solchen Äußerungen gegen politisch Andersdenkende nicht zulassen, sind sie auch anderer Meinung. Gerade in einer freien, toleranten und demokratischen Gesellschaft wie unserer sollte es unser erklärtes Ziel sein solchen Ausagen zu widersprechen. Meiner Meinung nach ist da jeder einzelne von uns gefragt. Die sachliche politische Auseinandersetzung ist unser höchstes Gut und darf nicht verloren gehen!!!

Und erkläre dem interessierten Diskussionspartner doch bitte konkret was du im ersten Absatz meinst bzw. auf was du diese Meinung begründest (wenn du schon von „Gehirnwäsche“ sprichst). Und was sind eigentlich "Wutbürger"? Man liest das ja so oft, kriegt aber nie erklärt was das eigentlich ist....

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 Geschrieben am 29.11.2016 um 09:57 Uhr   
@ SLK-M:

Die SPD hat laut Wikipedia rund 440000 Mitglieder, 193 Bundestags- und 548 Landtagssitze. Dass es darunter auch Menschen gibt, die sich nicht gesetzeskonform verhalten, ist doch nur logisch. Und solche Leute wird man auch in jeder Partei finden. Und die SPD hat bei Bekanntwerden solcher Dinge auch entsprechend gehandelt und die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Wenn man deshalb aber eine ganze Partei als unwählbar abstempelt, kann man gar keine mehr wählen.

Die angesprochene RAF-Mitgliedschaft war vor mehr als 40 Jahren, und es ging nur um eine Kommunalwahl in der Gemeinde, in der der Kandidat aufgewachsen war (http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/wirbel-um-kandidatur-von-frueherem-raf-mitglied-in-marburg-14103554.html). So genau kenne ich die Umstände nicht, aber andersrum gefragt - wie viele "Funktionäre" der AfD haben eine Vergangenheit in der NPD, bei den Republikanern usw. oder unterstützen deren Ziele und Ansichten?

Die Leute, die Gabriel als "Pack" bezeichnet haben, waren die, die in Heidenau gegen Flüchtlingsheime randaliert haben. Sind das deiner Meinung nach "politisch andersdenkende Bürger, die ihr Recht auf (eine genehmigte) Demonstration wahrnehmen"???

(Quelle: http://www.focus.de/politik/videos/spd-chef-spricht-klartext-gabriel-attackiert-rechte-fluechtlingshetzer-pack-und-mob-das-eingesperrt-werden-muss_id_4899288.html )

Was die sachliche politische Auseinandersetzung angeht, gebe ich dir völlig recht, aber genau das fehlt mir bei den meisten Postings, die z. B. auf Facebook und Youtube von der AfD, Pegida und ihren Anhängern verbreitet werden. Viele teilen ungeprüft irgendwelche "Nachrichten" die sich bei genauer Nachprüfung nicht belegen lassen oder als falsch / frei erfunden herausstellen. Und durch das ewige und massenhafte Teilen entsteht der Eindruck, dass alles ganz furchtbar ist. Mehr Sachlichkeit und Informationen, und dafür weniger Aufgeregtheit wäre eindeutig besser.

--
Viele Grüße aus Herford,
Michael

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 Geschrieben am 29.11.2016 um 11:32 Uhr   


Michael-HF schrieb:
Die SPD hat laut Wikipedia rund 440000 Mitglieder, 193 Bundestags- und 548 Landtagssitze. Dass es darunter auch Menschen gibt, die sich nicht gesetzeskonform verhalten, ist doch nur logisch. Und solche Leute wird man auch in jeder Partei finden. Und die SPD hat bei Bekanntwerden solcher Dinge auch entsprechend gehandelt und die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Wenn man deshalb aber eine ganze Partei als unwählbar abstempelt, kann man gar keine mehr wählen.


Das ist genau der springende Punkt. Bei der AFD ist das anscheinend kein Problem die Äusserungen Einzelner zu verallgemeinern und auf die gesamte Partei abzuwälzen...?



Michael-HF schrieb:
Die Leute, die Gabriel als "Pack" bezeichnet haben, waren die, die in Heidenau gegen Flüchtlingsheime randaliert haben. Sind das deiner Meinung nach "politisch andersdenkende Bürger, die ihr Recht auf (eine genehmigte) Demonstration wahrnehmen"???


Hier ziehe ich die "genehmigte Demonstration" zurück, was mir nicht eindeutig ersichtlich war. Das es politisch andersdenkende Bürger waren und das ein solcher Ton nicht angemessen ist bleibt meiner Meinung nach unumstritten. Das die Art und Weise in Heidenau ebenfalls nicht angemessen war, ist ebenfalls unumstritten.


--
SLK 230 FL, 2001, Schalter, 80tkm, Originalzustand (Halt, bis auf alle Kolbenringe, zwei Einlassventile, ein Pleuellager, die Hydros, die Schaftdichtungen, die Stossdämpfer, der Auspuff und den üblichen Kleinkram den man tauschen "sollte")

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   silverstone

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 Geschrieben am 29.11.2016 um 11:40 Uhr   



@ Rainer
Ich schrieb vom (unzulässigen) Schusswaffengebrauch im Grenzdienst § 11 UZwG, du schreibst vom (zulässigen) Schusswaffengebrauch gegen Personen § 10 UZwG i.V.m. § 32 StGB Notwehr.

2 unterschiedliche Sachverhalte mit 2 unterschiedlichen Lösungen!
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?




Hallo Jürgen,

bei meinem Beitrag ging es mir darum, dass in der Tat wie von Dir bestätigt 2 unterschiedliche Sachverhalte vorliegen (zulässig und unzulässig) und nicht nur einer.

Ab und zu habe ich den Eindruck, dass sich in der öffentlichen Diskussion die Meinung durchgesetzt hat, dass der Waffeneinsatz im Grenzdienst prinzipiell ungesetzlich wäre.

Gruß Rainer

--
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 Geschrieben am 29.11.2016 um 11:53 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Michael-HF am 29.11.2016 um 11:55 Uhr ]

Das kann man meiner Meinung nach nicht vergleichen. Von der AfD habe ich bisher nur wenig sinnvolles gehört, der Großteil der Aussagen besteht aus Hetze und Provokation. Bei der SPD ist es eher umgekehrt.
Das kann bei den Wählern oder einfachen Mitgliedern natürlich anders sein, keine Ahnung. Die gesamte Führung und auch das "Programm" sind aber nationalistisch, rückwärtsgerichtet und somit realitätsfremd. Oder glaubst du, dass die "konservativen" Regierungen in Polen, Ungarn und möglicherweise auch die neue in den USA es schaffen, den weltweiten Kapitalismus für ihr Land auszublenden und die "guten, alten Zeiten" wiederherzustellen? Von sozialer Gerechtigkeit ist bei der AfD wenig zu hören.

Und ich finde, man kann Leute, die pöbeln, Steine und Flaschen werfen und zerstören, ruhig als Pack bezeichnen. Sie "politisch andersdenkende Bürger" zu nennen, ist natürlich auch irgendwie richtig, trifft es aber nicht.


https://www.youtube.com/watch?v=zziCkXzZ4-M
--
Viele Grüße aus Herford,
Michael

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