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| Geschrieben am 10.01.2017 um 09:24 Uhr  
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Dreifünfziger schrieb:
Hinweis : Die allgemeine Betriebserlaubnis wird entfallen, aber das tut sie bei all den Schraubereien die viele Kollegen hier an ihren Abgansanlage machen sowieso.
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LG aus der Klingenstadt Henning
2009er Bollerwagen
Ja Henning und dass ist das Problem, wenn mal die Kiste geschrottet wird, sollte man noch genug Kleingeld haben und ohne die Versicherung, die dann nicht zahlt den SLK wieder aufbauen zu können.
Aber basten kann auch Spaß machen mit oder ohne TüV
--
Du hast zwar Recht, ich finde meine Meinung aber besser! | Antworten
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| Geschrieben am 10.01.2017 um 10:33 Uhr  
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Dreifünfziger schrieb:
Hallo UWE
So könnte es im schlimmsten Fall gehen.
Aber wer z.b. ein Dachmodul verbaut hat brauch sich ja eh keine Gedanken mehr zu machen.
Moin Henning,
und ich schätze mal das es bestimmt 80% der SLK Fahrer hier sind
--
LG. Martin
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| Geschrieben am 10.01.2017 um 12:24 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Dreifünfziger am 10.01.2017 um 12:27 Uhr ]
Wir kommen etwas vom Thema ab aber Uwe du hast ja mit Recht bemerkt das im Falle eines Unfalls die Versicherung nicht zahlen muss wenn die Umbauten bekannt werden.
Dies würde ja wenn ein pfiffiger Sachverständer der sich auskennt auch passieren wenn er ein Dachmodul entdeckt.
Die Probleme mit der Rennleitung halten sich dagegen noch in Grenzen und haben ja mit denen der Vesicherung gar nichts zu tun.
Beanstandungen duch die Rennleitung und die damit verbundenen Nachbesserungen sind ja ein ganz anders Thema als z.b. der Versicherungsschutz im Schadenfall.
--
LG aus der Klingenstadt Henning
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| Geschrieben am 10.01.2017 um 13:37 Uhr  
| hallo Henning,
hier hat Uwe Recht. Der Umbau muss im kausalen Zusammenhang mit dem Schadenereignis stehen.
Ein anderes Beispiel aus der Praxis, Fenster in der Wohnung auf Kipp (quasi nicht versichert, weil fahrlässig. Es sei denn, die Police hat Fahrlässigkeit ausgeschlossen, was trotzdem zum Streit führen wird)Wohnungsaufbruch durch die Haustüre......Schaden ist versichert !
Mit dem Beispiel wird es evtl. klarer. Alles Andere ist Stammtisch....
--
es grüßt......die Dumm Sau
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| Geschrieben am 10.01.2017 um 13:52 Uhr  
| Hallo Frank
Ja das hatte ich auch so verstanden.
Das bedeutet wenn ich einem drauf fahre und habe eine nicht korrekte Abgasanlage unter meinem Auto durch die die Betrieserl. erloschen ist
die aber nix mit dem Unfall zu tun hat muss meine Versicherung zahlen.
Sowohl den Haftpflicht als auch meinen Kaskoschaden.
--
LG aus der Klingenstadt Henning
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