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| Geschrieben am 21.10.2016 um 09:07 Uhr  
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Dreifünfziger schrieb:
Moin Andy
Ja klar was aber nicht meine Ansicht zur Pflege meines Baers ändert.
Auch foliert käme der im leben nicht in Waschstrasse.
Ich liebe es und es entpannt mich sehr wenn ich mit warmen Wasser, Waschschaum
und einem Microfaserhandschuh die Oberflächen, Ecken, Rundungen meines Nasenbaers streichle. Ich geniese es eine schön schöne Karosse mit den Hände zu fühlen und zu erleben.
Autowaschen ist für mich nicht nur säubern vom Dreck sonder ein Genuss.
--
LG aus der Klingenstadt Henning
2009er Bollerwagen
Noch so einer, der seinen "Liebling" mit dem Schwamm verwöhnt und dabei abschalten kann.
--
Gruß Detlef
"Hubraum ist durch nichts zu ersetzen ... außer durch noch mehr Hubraum" | Antworten
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| Geschrieben am 22.10.2016 um 14:35 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von U WE 55 am 22.10.2016 um 14:41 Uhr ]
Hi Dirk,
finde ich auch nicht dolle wenn die Möpse so rum jaulen,
die mögen auch kein Shampoo in den Augen...
He Andy nehme doch einen Waschschwamm dann haste auch kein Problem mit
dem Tierschutz
Habe meinen kleinen gerade gewaschen, da das Wetter bei 8 C recht trocken ist.
Jetzt steht er in der Garage und wartet auf den Winter.
Nummernschilder sind demontiert und am Montag wird er vorübergehend stillgelegt,
dann kann es ein paar Monate schlafen, bekommt zwischendurch eine
kleine elektrische Infusion damit er durch das Winter-Komma kommt und nächstes Jahr
mich freudig mit einem V8 brabbeln empfängt
--
Du hast zwar Recht, ich finde meine Meinung aber besser! | Antworten
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| Geschrieben am 22.10.2016 um 19:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von slkpathe am 22.10.2016 um 19:03 Uhr ]
U WE 55 schrieb:
Nummernschilder sind demontiert und am Montag wird er vorübergehend stillgelegt,
dann kann es ein paar Monate schlafen, bekommt zwischendurch eine
kleine elektrische Infusion damit er durch das Winter-Komma kommt und nächstes Jahr
mich freudig mit einem V8 brabbeln empfängt
--
Du hast zwar Recht, ich finde meine Meinung aber besser!
Hi Uwe, ist jetzt zwar auch OT, der Moderator möge mir verzeihen, aber ist nur eine kurze Zwischenfrage, da mir das gerade auffiel :
Thema Versicherung : Du lädst Deinen Kleinen in der abgemeldeten Zeit auch mal nach . Soweit alles o. K. Aber der Wagen ist abgemeldet, bzw. Saisonkennzeichen. Was passiert, wenn der Wagen wg. des Ladevorgangs abfackelt, warum auch immer.
Zahlt man für die Vollkasko in der Zeit trotzdem weiter, oder wie ist das versichert, wenn es zum Beispiel einen Brand durch den Ladevorgang gibt?
Sorry, habe da keine Ahnung, da unserer 12 Monate versichert ist. Es interessiert mich einfach mal, da Wissenslücke...
Gruß
Torsten
--
Wenn etwas beim ersten Versuch nicht klappt, zerstöre alle Hinweise darauf, dass Du's versucht hast. | Antworten
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| Geschrieben am 22.10.2016 um 19:25 Uhr  
| Hallo Torsten,
folgendes von der HUK 24
"Fahrzeug stillgelegt - Ruheversicherung
Sie haben Ihr Fahrzeug abgemeldet. Ihr Versicherungsvertrag mit uns wird dadurch nicht beendet.
Für Ihr Fahrzeug besteht im Rahmen einerRuheversicherung weiterhin Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht - und falls vereinbart auch für dieTeilkasko. Während der Dauer der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Ein Einstellraum ist z.B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z.B. durch einen Zaun oder eine Hecke umschlossen ist. Verletzen Sie vorsätzlich diese Pflicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen, die Ihnen von der Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren zugeteilt oder für Sie reserviert wurden, besteht Versicherungsschutz. Dies sind z. B. Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.
Ihr persönlicher Vorteil:
Die Ruheversicherung ist beitragsfrei. Kfz-Haftpflicht- und Teilkaskoschutz in der Ruheversicherung bieten wir für maximal 18 Monate ab Außerbetriebsetzung. Dann erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf."
Also der Wagen hat Kfz-Haftpflicht- und Teilkaskoschutz während der Ruhephase.
Dann hoffe ich mal wenn der Wagen nicht durch meine Schuld beschädigt wird, trägt die Teilkasko das Risiko.
--
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