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Klatsch und Tratsch » » Thema: Dein Freund und Helfer? Nö, aber was steckt dahinter? |
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 11.09.2004

 | Geschrieben am 21.02.2017 um 19:10 Uhr  
| Ja, das wäre konsequent, alles andere bringt nichts.
Ich bin gespannt wie sie unterscheiden wollen wer eine grüne Plakette aber kein Euro 6 hat. Vielleicht bekommen die Betroffenen, die nicht zu den 20% mit Ausnahmegenehmigung gehören, ja dann noch einen Stuagard-Bepper
Gruß
Guido
--
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| Geschrieben am 21.02.2017 um 19:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Silversurfer350 am 21.02.2017 um 19:56 Uhr ]
Artur schrieb:
Ich bin nur auf die Liste der Ausnahmen gespannt, wie mit Dieselfahrzeugen der städtischen Betrieben, Polizei, Krankenwagen, Baumaschinen (S21), Paketboten usw. umgegangen wird.
--
Viele Grüße,
Artur
Servus,
die haben alle eine Ausnahmegenehmigung begründet mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung und aufrecht erhalten des öffentlichen Lebens.
Das war schon während der Ölkrise so und bei allen anderen Ereignissen. Darin enthalten sind noch Feuerwehr, THW, Katastrophenschutz und die städtischen Linienbusse und noch einiges anderes.
--
Grüße
Heinz
"Ohne Gaudi is ois nix!" (Fredl Fesl)
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 26.09.2011
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Schreiberlevel: Forenstudent
 Beiträge: 1115
User seit 03.11.2013
| Geschrieben am 21.02.2017 um 20:27 Uhr  
| Ist wohl wie immer ein Regelung von Städten und Ländern die unterschiedlich gehandhabt wird.
Ich würde mal gerne eine Feinstaubmessung in den Tunnel der S- und U-Bahn in München machen und natürlich bei den unterirdischen Haltestellen ...... was da wohl raus käme an Werten....
--
Grüße
Heinz
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| Geschrieben am 21.02.2017 um 20:42 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
Ab 2018 soll es nun ernst werden:
In Stuttgart darf man bei Feinstaubalarm dann nicht mehr mit Dieseln fahren, die die Euro 6 nicht erfüllen. Davon werden mehrere tausende Fahrzeughalter betroffen sein:
https://www.heise.de/autos/artikel/Stuttgart-Fahrverbote-fuer-viele-Diesel-ab-2018-3631708.html
Gruß
Guido
Hallo
Mit Stuttgart wird der Anfang gemacht .
Und sämtliche andere Großstätte werden ganz sicher folgen .
Mich wundert diese Endscheidung aber kaum , klar es muss was passieren hinsichtlich der Senkung von Schadstoff- Emissionen so geht es nicht weiter .
Aber das mein Diesel - Pkw mit nur 4 Jahren jetzt als Dreckschleuder gilt macht mich echt wütend .
Ja gut er hat nur Euro 5 .Aber das haben in Deutschland sicher Millionen andere Diesel - Pkw auch .
28000 Euro für einen Neuwagen bezahlt der jetzt als Stinker gilt .
Und dann kommt sowas bei raus , das ist richtig Bitter !!
Wenn ich den Wagen jetzt verkaufen will höre ich: Der hat ja nur Euro 5 Und dann geht der Händler mit dem Preis runter oder er will ihn gar nicht .
Saure Grüße
Werner
--
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User seit 11.09.2004

 | Geschrieben am 21.02.2017 um 20:48 Uhr  
| Hallo Werner,
es gibt wohl bei VW schon die ersten Nachrüstmöglichkeiten, bei denen allerdings ein SCR-Behälter eingebaut wird und Überlegungen für eine staatliche Beteiligung.
Ich würde aber mal vermuten, dass die Sache technisch und finanziell dieses Mal aufwändiger wird als damals bei U-KAT, G-KAT und DPF...
Gruß
Guido
--
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 | Geschrieben am 21.02.2017 um 23:59 Uhr  
| Es geht ja erstmal nur um die Diesel, da die Stickoxide das Hauptproblem sind, weswegen ja auch die Umweltzonen in der Hauptsache eingeführt wurden.
Ich hoffe, daß mein Eu5-SLK verschont bleibt...
Malouki
--
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
 Beiträge: 300
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| Geschrieben am 22.02.2017 um 09:17 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Miwake am 22.02.2017 um 09:17 Uhr ]
Hallo,
die Herren wissen schon, daß dies nichts bringt Euro5 Diesel draußen zu lassen.
Sie wollen es scheibchenweise für alle Verbrenner durchsetzen. Nächsten 2 Jahre
wird es dann vorbei sein für den privaten Verkehr in den Innenstädten ohne
Elektroantrieb.
Daher gibt es für mich zur Zeit nur eine Varianten ein E muß im Kennzeichen stehen.
Darum werde ich mir einen Plug In Hybrid für die Übergangszeit, für die nächsten 4
Jahre anschaffen. Damit entziehe ich mich jeglicher Diskussion Wo darf ich, wo nicht!
Grüßle
Michael
--
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| Geschrieben am 22.02.2017 um 09:49 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Fivebanger am 22.02.2017 um 09:58 Uhr ]
Sind Fahrzeuge mit H-Kennzeichen von diesen Regelungen ausgenommen? Dann würde ich mir noch einen alten Audi 80 TDI kaufen.
Ich werde übrigens immer wieder von dem gleichen Herren der Schnittlauchbrigade angehalten. Ich darf dann auch jedes Mal pusten. Das hat natürlich eine kleine Vorgeschichte, da hat mich der gute Mann bezichtigt hat, ich wäre nicht angeschnallt gewesen.
Nun habe ich mich ein wenig schlau gemacht, gerade was die Atem-Alkoholkontrolle angeht. Sofern ein Fahrzeughalter keine Anzeichen von Alkoholkonsum zeigt ( Schlangenlinie, es riecht nach Alk oder was auch immer) ist die Kontrolle willkürlich. In dem Falle, das man nicht im Blut hat und es zur angeordneten Blutkontrolle kommt, dann zahle nicht ich die Rechnung, sondern der Staat. Allerdings muß ich dann das Fahrzeug stehen lassen und mit der Bullerei mit kommen. Revier liegt aber 200 Meter von zu Hause aus weg, Fußweg also.
--
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