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Klatsch und Tratsch » » Thema: Dein Freund und Helfer? Nö, aber was steckt dahinter? |
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Schreiberlevel: Forenquintaner
 Beiträge: 95
User seit 28.09.2016
| Geschrieben am 02.10.2016 um 12:57 Uhr  
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Ich verstehe nicht so richtig, Du hast vor Ort eine Strafe von 100 Euro bezahlt?
Ich habe da noch nie darauf geachtet, die meisten meiner Fahrzeuge haben diese Plakette gar nicht und ich wüßte auch nicht, wo man diese braucht.
Was ich aber sicher weiß ist, dass man für das Nichtanbringen nicht bestraft werden kann.
Es handelt sich schließlich nicht um eine Straftat sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, oder?
Entsprechend kann nur eine Verwarnung ausgesprochen werden oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Und der Regelsatz sind doch dann 80 Euro?
Michael | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenstudent
 Beiträge: 1141
User seit 19.12.2000
 | Geschrieben am 03.10.2016 um 10:59 Uhr  
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mike1001 schrieb:
hi zusammen,
kann mich mal jemand aufklären ? (lebe in der schweiz)
wenn ich nach DE fahre, ist es dann ein generelles MUSS, die plakette dranzuhaben ?
oder nur, wenn man in umweltzonen fährt ? sind innenstädte generell umweltzonen ?
ich hatte mal eine dran (wagen in bonn gekauft) , nach scheibenwechsel in der schweiz ....somit keine mehr .
greets
mike
--
R172/350 2012 AMG Style, LotRau Optimierung
Luukbox modifiziert (spdif), Mosconi DSP, 3 Wege Vollaktiv (Fostex), 25er Fussraumsub (ExactAudio), Xcar-Dachmodul, 20mm tiefer, OZ Ultra Legera HLT 19" 8&9"
Na ja: Eigentlich brauchst du die nur in der Umweltzone.
Ich als Schweizer habe das Ding bei allen Autos dran. Warum? Fahr mal nach Stuttgart: Du kommst nicht in die Nähe von Stuttgart, ohne mindestens einmal in eine Umweltzone reinzufahren. Dito in Mannheim, Heidelberg usw. usf. Da man die Plakette problemlos online beim TÜV-Süd bestellen kann, erspare ich mir potenziellen Ärger.
Klar nerven die vielen Kleber. Die österreichischen Pickerl mache ich immer gleich nach Ablauf weg (wie übrigens auch abgelaufene Autobahn-Vignetten der Schweiz).
Martin
--
Jedenfalls ist es besser, ein eckiges Etwas zu sein als ein rundes Nichts (Friedrich Hebbel, dt. Dichter, 1813-1863) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkönig
 Beiträge: 9248
User seit 03.05.2004
 | Geschrieben am 03.10.2016 um 11:43 Uhr  
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Camarossa schrieb:
Ich verstehe nicht so richtig, Du hast vor Ort eine Strafe von 100 Euro bezahlt?
Ich habe da noch nie darauf geachtet, die meisten meiner Fahrzeuge haben diese Plakette gar nicht und ich wüßte auch nicht, wo man diese braucht.
Was ich aber sicher weiß ist, dass man für das Nichtanbringen nicht bestraft werden kann.
Es handelt sich schließlich nicht um eine Straftat sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, oder?
Entsprechend kann nur eine Verwarnung ausgesprochen werden oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Und der Regelsatz sind doch dann 80 Euro?
Michael
Vermutlich zuzüglich Bearbeitungsgebühr, ähnlich wie bei Handy am Steuer
--
Beste Grüße
............................................................
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
 Beiträge: 432
User seit 07.03.2008
| Geschrieben am 04.10.2016 um 13:30 Uhr  
| Hallo zusammen,
bin wirklich sehr positiv erstaunt dass wir hier tatsächlich relativ normal drüber diskutieren können, egal ob ernst oder auch ironisch.
Um genau zu sein kostet es 80Eur +25Eur Bearbeitungsgebühr (kein Punkt).
Der Hintergrund weshalb ich es bisher so gelassen sah bzw jetzt etwas erstaunt war ist, dass es vor 2014 "nur" 35Eur + Punkt gekostet hat. (Punkte sind mir wurst, hab bisher keinen). Ich hab einfach ganz simpel die neue Einstufung verschlafen...
Den Tread von damals war "vor meiner Zeit" hier. Aber umso beruhigender dass es noch mehr Leute mit ner eigenen Meinung gibt .
Achja, meine Frau warnte mich gleich mal vor... Sollte ich nochmals "ohne" erwischt werden könnte das evtl auch unter "Unbelehrbarkeit" laufen und richtig Ärger geben...
Leider gilt sowas nicht in der Politik...
btw: Feinstaub verordnen, aber Fernbusse legalisieren ...
@Jürgen:
"....beispielsweise wenn bedeutende Rechtsgüter gefährdet sind oder wenn das Nichteinschreiten unverhältnismäßig wäre..."
Soll ich denn jetzt lachen oder mitleidig heulen? Bei ner grünen Plakette???
Jetzt mal tacheles und kein sich windendes Bürokratengeschwätz(eher spaßig gemeint)... MÜSSEN die Herrren nun ZWINGEND zb bei ner Plakette Bußgeld erheben oder nicht?
Wenn ja wer gibt das konkret vor? Vorgesetzter, Auftraggeber (evtl Stadt), oder steht das wo geschrieben..?
--
Grüße
Micha
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
 Beiträge: 427
User seit 24.12.2015
| Geschrieben am 04.10.2016 um 15:32 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TTPlayer am 04.10.2016 um 15:33 Uhr ]
Da die Sache im Bußgeldkatalog hinterlegt ist, reduziert dies das Ermessen des Beamten in soweit gegen Null, dass er, wenn er es bemerkt/feststellt, dich auch anzeigen muss. Eine bloße Verwarnung ist in diesem Fall gar nicht vorgesehen. Außerdem ist der Beamte gehalten gleiche Sachverhalte auch gleich zu ahnden. Sonst kommt es zu unschönen Szenen wenn der eine Abends in der Kneipe erzählt er wurde zwar angehalten und auf die fehlende Plakette hingeweisen, bezahlt hat er aber nichts, während der andere von der vollen Härte des Gesetzes getroffen wurde........
Könnte man jetzt stundenlang weiter ausführen.
--
-Drehmoment ist nur zu ersetzten durch noch mehr Drehmoment-
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Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 10960
User seit 04.11.2004
 | Geschrieben am 04.10.2016 um 20:26 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 04.10.2016 um 20:27 Uhr ]
Moin!
Vorab denke ich das Gesetze nun einmal Gesetze sind - über Sinn- oder Unsinnigkeit
könnte man mit keinem Richter diskutieren - auch wenn ich das selbst in früherer Zeit schon einmal erfolglos versucht hatte.
Wenn ich auf einer Landstrasse 110km/h fahre aber nur 70km/h fahren durfte dann war ich eben zu schnell. Egal ob da nur Felder sind oder nicht - das 70er-Schild steht nun einmal da.
Das Gleiche ist mit der Plakette. Wenn sie in bestimmten Bereichen am Fahrzeug sein muss - dann muss sie das eben.
Ich selbst habe die Plakette auch nicht aufgeklebt, fahre ich doch zu 99% hier im Norden rund um Hamburg rum, da braucht man so einen Quatsch nicht. Das eine Restprozent ist persönliche Willkür und somit mein eigenes Problem...
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________
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Schreiberlevel: Forenritter
 Beiträge: 3857
User seit 12.01.2008
| Geschrieben am 05.10.2016 um 17:42 Uhr  
|
Olaf M schrieb:
Ich selbst habe die Plakette auch nicht aufgeklebt, fahre ich doch zu 99% hier im Norden rund um Hamburg rum, da braucht man so einen Quatsch nicht. Das eine Restprozent ist persönliche Willkür und somit mein eigenes Problem...
Moin!
Genausoisses.
Ich wohne zwischen den Meeren, wo der Smog gegen den Wind keine Chance hat und es keine Plaketten braucht.
Das Teil liegt seit Jahren im Handschuhfach und ich betreibe ebenso eine Art persönliche Risikoabwägung - und hatte damit bislang Glück im innerdeutschen "Ausland".
Nichtsdestotrotz werden wir uns irgendwann mit der blauen f.f. Plakette herumärgern dürfen, dann geht der "Spaß" erst richtig los. Da spielt dann alles älter R172 garnicht mehr mit, was nicht >30J. alt ist
Ciao Uwe
--
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Schreiberlevel: Forenquartaner
 Beiträge: 136
User seit 01.10.2016
| Geschrieben am 06.10.2016 um 10:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von speedy63 am 06.10.2016 um 12:07 Uhr ]
Scherenschleifer schrieb:
Bei dem Fred erinnerte ich mich an das
...........................................................
--
Gruß Schsch
Gemeinhin ist das, was Behörden auf die Strasse schicken, weder befähigt noch befugt, Entscheidungen zu treffen, die über das gewöhnliche Wald-und-Wiesen-Ermessen hinausgehen. Und zur Ausübung dieses Ermessens liegen klare Weisungslagen vor.
Nur sind das eben nicht die Spielregeln und die sind schon gar nicht die Schiedsrichter dabei. Also:
Anhörungsbogen schicken lassen und dann ab zum Anwalt, in 50% der Fälle kriegt man es damit abgebogen. Jedenfalls meine eigenen Erfahrungen dabei.
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 26.09.2011
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Schreiberlevel: Forenquartaner
 Beiträge: 136
User seit 01.10.2016
| Geschrieben am 06.10.2016 um 14:17 Uhr  
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Glatze11 schrieb:
Aha,du warst also in 50% der Fälle unschuldig?
Meine Meinung Hast du Mist gebaut steh für grade und überlaste nicht die Gerichte wegen Pipikram nur weil du dir eine Rechtsschutzversicherung leisten kannst.
Da haben wir ja Glück, dass es das Prinzip der Gewaltenteilung gibt und die Polizei seit 1945 mal so absolut rein gar nix mehr zu Schuld oder Unschuld zu sagen hat.
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