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Klatsch und Tratsch » » Thema: Dein Freund und Helfer? Nö, aber was steckt dahinter? |
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Schreiberlevel: Forenprinz
 Beiträge: 5635
User seit vor Apr. 03
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
 Beiträge: 1348
User seit 16.02.2001
 | Geschrieben am 30.09.2016 um 16:06 Uhr  
|
QT schrieb:
Der ein oder andere Onlinestore verkauft gegen kleines Geld Haftfolien für Feinstaubplaketten. Damit kann man die Dinger beliebig oft an- und abmachen. Ist natürlich nicht legal aber die vielleicht geschicktere Variante zum gänzlichen Verzicht
So handhabe ich das. Dieses hässliche Teil mit Folie ist im Handschuhfach.
Da ich ja mit dem SLK nur Urlaubsfahrten und Ausfahrten bei Sonnenschein in die Prärie mache sehe ich die Notwendigkeit nicht ein.
Nur für den Notfall würde ich es dann mal kurz anpappen.
Aber 100€ Strafe ist ja schon eine Hausnummer.
Grüße von Jürgen aus dem Erftkreis
--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkönig
 Beiträge: 9248
User seit 03.05.2004
 | Geschrieben am 30.09.2016 um 16:40 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von convertible am 30.09.2016 um 17:39 Uhr ]
Hallo Miata,
danke für den Thread!
Bei meinem R170 liegt die Plakette seit Erneuerung der Frontscheibe im Handschuhfach (''da wo sie auch hingehört'') ......
Ich werde sie heute noch anbringen.
Danke nochmals
Edit:
Die Plakette lag in der Mittelkonsole Nun ist sie dran.
Es werden alle möglichen Sachen a´la ''Macht jah blos das Ölstoppkabel dran o.ä'' hier gepostet oder oben angepinnt. Ich vermute ich war nicht der einzige der ohne Plakette unterwegs war......
2007 gab es einen schönen Thread dazu.
http://www.mbslc.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=38672&forum=7&start=0&highlight=
Wäre vielleicht noch mal ein Thema für eine Umfrage rechts am Rand:
Fährst Du schon mit grüner Umweltplakette?
- Ja, ich habe sie von Anfang an ordnungsgemäß an der Frontscheibe montiert.
- Nein, ich habe zwar eine Plakette, möchte sie aber aus persönlichen Gründen noch nicht ankleben.
- Nein, ich habe keine Plakette, fahre nur außerhalb von Umweltzonen und möchte mein Auto nicht damit verschandeln.
--
Beste Grüße
............................................................
SLC 230 PreFL
///AGM-BigBlock M113ego NonEco | Antworten
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Beitrag von:
 User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 30.09.2016 um 17:55 Uhr  
| Ich muss. Wir haben unser Haus in Köln Zentral.
Wieso verschandeln? Passt doch super zum Grünkeil.
Besser, als mit irgendwelchen Werbeaufklebern rum gondeln, Ihr wisst was ich meine, hm
--
Gruß
Ralf, wieder einen Monat in Tirol
Schönwetter: SLK 200Kompressor 2003 obsidianschwarz
Sonst: CL Sportcoupe Kompressor 2003 obsidianschwarz | Antworten
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Schreiberlevel: Forenabiturient
 Beiträge: 933
User seit 11.07.2008
 | Geschrieben am 30.09.2016 um 19:31 Uhr  
| hi zusammen,
kann mich mal jemand aufklären ? (lebe in der schweiz)
wenn ich nach DE fahre, ist es dann ein generelles MUSS, die plakette dranzuhaben ?
oder nur, wenn man in umweltzonen fährt ? sind innenstädte generell umweltzonen ?
ich hatte mal eine dran (wagen in bonn gekauft) , nach scheibenwechsel in der schweiz ....somit keine mehr .
greets
mike
--
R172/350 2012 AMG Style, LotRau Optimierung
Luukbox modifiziert (spdif), Mosconi DSP, 3 Wege Vollaktiv (Fostex), 25er Fussraumsub (ExactAudio), Xcar-Dachmodul, 20mm tiefer, OZ Ultra Legera HLT 19" 8&9"
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(nicht mehr aktiv)

| Geschrieben am 30.09.2016 um 21:01 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von zermanik am 30.09.2016 um 21:04 Uhr ]
Mike1001
Also wo du eine Pl. brauchst sind Ballungszentren wie zum Beispiel das Ruhrgebiet .In Großstätten eben halt in ganz Deutschland sowie in Zonen die als Umweltzone ausgewiesen sind .Auf dem Lande soweit ich weis braucht man sie nicht .Und auch nicht wenn du nur auf der Autobahn bist.
Aber wenn du die Autobahn Verlässt dann wieder .
Ich kann mir denken das es diesen Aufkleber im Ausland zu kaufen gibt.
Soweit dein Fahrzeug die festgelegte Schadstoffnorm erfüllt.
Gruß Werner
--
200 Kompressor Pre. FL. Brillantsilber Schwarzes Leder Italien Reimport. 192 PS und Originalzustand | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquartaner
 Beiträge: 136
User seit 09.11.2012
 | Geschrieben am 30.09.2016 um 22:02 Uhr  
| So geht Technik heute...
Bei Radarfallen wird dein Nummernschild gescannt, anhand der Dateien beim Kraftfahrzeugbundesamt der Besitzer ermittelt und automatisch ein Bußgeld verschickt.
Da alle Infos deines Fahrzeugs ebenso da gespeichert sind, kann man den gleichen Weg auch beschreiten, wenn jemand in einer Umweltschutzzone fährt.
Unabhängig ob Umweltzonen sinnig oder unsinnig sind,
unabhängig ob der PKW-Verkehr der Hauptursache für Feinstaub ist
ist also eine Plakette am Auto, die das Gesichtsfeld einschränkt
eine nichtintelligente, bürokratische Lösung,
die außerdem unnötigerweise Polizisten, die dringend für andere Aufgaben benötigt werden, sinnlos beschäftigen.
Notabene: meine Plakette liegt sauber im Handschuhfach.
--
Gruß vom Niederrhein,
Ton
200K, 09/09, Automatik, paladiumsilver, MB5-Doppelspeicher, Holzlenkrad, Sport-Fahrwerk, Jet-Streaming-Performance-Flaps, BMW-Sportantenne und Resque-Sticker
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Schreiberlevel: Forenabiturient
 Beiträge: 933
User seit 11.07.2008
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Schreiberlevel: Forenritter
 Beiträge: 3112
User seit 04.08.2009
 | Geschrieben am 01.10.2016 um 00:36 Uhr  
| Bei Straftaten gilt das Legalitätsprinzip, d.h. die Polizei MUSS handeln, ansonsten droht Strafvereitelung im Amt, Ermessen ergo gleich NULL.
Bei Ordnungswidrigkeiten (wie hier vorliegend) gilt das Opportunitätsprinzip, d.h. die Polizei oder Ordnungsbehörde KANN handeln. Dieses KANN bedeutet aber nicht, das willkürlich ein Auge zugedrückt werden kann oder eben nicht, sondern beinhaltet nur, ob (Entschließungsermessen) und gegen wen (Auswahlermessen bzw. Störerauswahl) die Polizei oder Ordnungsbehörde vorgehen soll. Das Opportunitätsprinzip gilt nicht nur beim Entschließungsermessen, sondern gerade auch beim Auswahlermessen.
Allerdings kann die Entscheidungsfreiheit, ob gehandelt werden soll, zu einer Handlungspflicht verengt sein (sog. Ermessensreduktion auf Null), beispielsweise wenn bedeutende Rechtsgüter gefährdet sind oder wenn das Nichteinschreiten unverhältnismäßig wäre, hier ist die Unterscheidung von Bußgeld und Verwarnungsgeld das Maß der Dinge.
Bußgeldtatbestände werden i.d.R. immer angezeigt und münden in einem Bußgeldbescheid, während Verwarnungstatbestände bei Vorliegen der Voraussetzungen günstigstenfalls auch mündlich verwarnt (kostenfreie Ermahnung/ Belehrung) werden können.
Alles andere was ihr bisher erlebt habt ist Kulanz der Behörden
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas | Antworten
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
 Beiträge: 472
User seit 25.08.2011
 | Geschrieben am 01.10.2016 um 07:50 Uhr  
| Bei dem Fred erinnerte ich mich an das
1. Sowohl die StVO als auch die StVZO gelten jeden Tag des Jahres, 24
Stunden lang. Sie werden weder durch Nachtzeit, Feiertag oder ähnliches
außer Kraft gesetzt.
2. Weder ich noch mein Streifenpartner hegen Ängste gegenüber
Rechtsanwälten. Wir glauben auch nicht, dass unsere schillernde Karriere
bei
der Polizei durch die Einschaltung Ihres Anwaltes beendet wird.
3. Andererseits sind die Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizei nicht so
groß, wie Sie vielleicht denken mögen. Sie brauchen also keine Angst zu
haben, dass wir nur ein Sternchen mehr bekommen, nur weil wir einen
Verwarnungszettel an Ihrem Fahrzeug angebracht haben.
4. Auch wir haben selbstverständlich Ehrfurcht vor dem Alter. Aber bitte
verstehen Sie, dass wir nicht alles durchgehen lassen können.
Wenn Sie beispielsweise Ihre kranke Oma nach Hause bringen oder diese mit
Essen versorgen, ist das durchaus lobenswert. Es berechtigt allerdings
nicht
zu zweistündigem Parken in der Fußgängerzone. (Ferner wird die kranke Oma
dermaßen oft als Ausrede benutzt, dass wir das langsam nicht mehr glauben
können. So müßten -rein rechnerisch- z.B. in der Gegend um die Nordstraße
ca. 8500 bettlägerige Senioren wohnen. Das erscheint uns ein bißchen viel).
5. Es ist uns auch völlig egal, ob Sie ein hohes Tier im Polizeipräsidium
kennen oder ob Ihr Onkel einmal in der Woche mit dem Hausmeister der
Kreisverwaltung kegeln geht. Beziehungen nützen Ihnen überhaupt nicht, eher
im Gegenteil: Je höher das Tier, desto kleiner Ihre Chance.
6. Ihre Automarke spielt bei der Vergabe von Verwarnungszetteln keine
Rolle.
Wir suchen uns nicht nur Fahrzeuge der Marken Mercedes, BMW oder Porsche
aus, sondern nehmen alles was kommt.
7. Auch Ihre Staatsangehörigkeit hat weder Vor- noch Nachteile in der
Bemessung der Höhe der Verwarnung.
8. Sie können sicher sein, dass wir auch lieber die großen Gangster fangen
würden. Leider sind die Kapitalverbrecher in diesem Ort teilweise recht
dünn
gesät, so dass wir leider gezwungen sind, die Zwischenräume mit
Sachbehandlungen wie der Ihren zu überbrücken.
9. Falls Sie anführen, dass Sie das Schild nicht gesehen haben, so ist das
ihre eigene Schuld. Die Dinger sind schließlich groß genug. Und bunt sind
sie auch.
10. Die Tatsache, dass Sie eventuell fremd in diesem Ort sind, stellt Ihnen
ebenfalls keinen Freibrief für Falschparken, zu schnelles Fahren u.ä. aus.
Die StVO gilt woanders genauso.
11. Die Ausrede ,,Arztbesuch" zieht ebenfalls nicht. Wenn Sie schon zu
krank
sind, ein paar Meter zu Fuß zu gehen, wie wollen Sie es dann verantworten,
ein KFZ sicher durch den Straßenverkehr zu steuern?
12. Jetzt kommt ein Hinweis für die weiblichen Verkehrsteilnehmer: Der
Einsatz von Tränen nützt überhaupt nichts. Der Anblick eines Menschen, der
wegen ein paar Mark Bußgeld weinend auf der Straße steht, wirkt ebenso
würdelos wie albern.
13. Sollten Sie eine Tätigkeit als Briefträger, Bundesbahnbeamter,
Verkehrsmeister, Hausmeister o.ä. ausführen und während der Arbeit eine
Mütze tragen, so sind Sie deswegen noch lange nicht berechtigt, den
Polizeibeamten als Kollege zu betrachten und ihn entsprechend anzureden.
Wer
in unseren Augen Kollege ist, bestimmen wir selbst. Dies gilt auch für
Taxifahrer.
14. Vermeiden Sie es bitte, zum Polizeibeamten Körperkontakt zu suchen,
indem Sie ihm auf die Schulter klopfen oder ihn am Ärmel ziehen. Einer
Verwarnung oder Anzeige wird hierdurch nicht entgangen.
Allerdings könnte sich der Beamte angegriffen fühlen, was wiederum böse
Spuren in Ihrem Gesicht hinterlassen kann.
15. Auch die kumpelhafte Anrede wie z.B. ,,Chef", "Meister", "Herr
Inspektor" u.a. hilft Ihnen in der Regel nichts. Wenn Sie den Dienstgrad
des
Beamten nicht kennen, lesen Sie ihn bitte von dem Dokument an Ihrer
Windschutzscheibe ab. Besser noch ist, den Beamten überhaupt nicht
anzusprechen.
16. Die Frage ob der Polizist kein Herz hat, können Sie sich sparen.
Selbstverständlich hat er eines. Das Herz ist ein Muskel, der dazu dient,
das Blut durch den Körper zu pumpen. Sonst nichts.
Sollten Sie immer noch der Meinung sein, dem Beamten die Maßnahme
auszureden, versuchen Sie es ruhig, nützen wird es Ihnen nichts.
--
Gruß Schsch
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