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| Geschrieben am 12.09.2016 um 11:26 Uhr  
| Die dicke Linie ist vorgesetzt damit du dich vor der Ampel einfädeln kannst.Ändert aber nichts an dem Rotlicht.Solange die Ampel vor dir ist.
Stände sie links von dir oder auch rechts aber von hinten darfst du fahren(Fußgänger und Radfahrer natürlich vorang)
Weiß auch garnicht wo die Zweifel stecken,ist doch eine ganz normale Verkehrsytuation ohne jeden Zweifel. | Antworten
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| Geschrieben am 12.09.2016 um 11:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Kompressor09 am 12.09.2016 um 12:00 Uhr ]
Glatze11 schrieb:
Die dicke Linie ist vorgesetzt damit du dich vor der Ampel einfädeln kannst.Ändert aber nichts an dem Rotlicht.Solange die Ampel vor dir ist.
Stände sie links von dir oder auch rechts aber von hinten darfst du fahren(Fußgänger und Radfahrer natürlich vorang)
Weiß auch garnicht wo die Zweifel stecken,ist doch eine ganz normale Verkehrsytuation ohne jeden Zweifel.
Das klappt vielleicht mit einem Zweirad aber mit Sicherheit nicht mit dem Auto. Wie man auch auf Bild 1 erkennen kann fängt auch sofort der Radweg an. Glaube die Radfahrer sind weniger begeistert wenn ich mit dem Heck auf dem Radweg stehe, um an der Ampel zu warten. Eine ganz normale Verkehrsytuation wäre für mich, wenn an der Ausfahrt auch eine Ampel wäre.
--
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| Geschrieben am 12.09.2016 um 12:06 Uhr  
| Ah, jetzt kommt Licht in die Sache mit der Ampelposition.
Man darf rausfahren, darf aber bei Rotlicht natürlich nicht die Ampel passieren, trotz dort nicht vorhandener Haltelinie. Im Übrigen sollten die Radfahrer bei Rotlicht auf der Bochumer Straße ebenfalls hinter der Haltelinie warten - tun sie das immer?
Interessant wird es nur, weil man die Ampel bzw. die Lichtzeichen aus der Kleingartenanlage kommend gar nicht sehen kann. Da denke ich aber mal, das ist ein "Sackgassenbereich", so dass man diese Situation bei der Einfahrt erkennen sollte.
Wie gut, dass mein SLK ein Glasdach hat.
--
Grüße
Bernd
______
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| Geschrieben am 12.09.2016 um 12:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von rab am 12.09.2016 um 13:01 Uhr ]
...und es wird nicht einfacher, je genauer man hinsieht: Das auf dem 2. Bild zu erkennende "Radfahrzeichen" ist kein im amtlichen Verzeichnis der Verkehrsschilder gelistetes Zeichen - theoretisch also ohne Bedeutung. Im Übrigen muss (!) ein Radfahrer nur (!) dann eine als Radfahrweg gekennzeichnete Verkehrsfläche benutzen, wenn ein Schild (i.d.R. Zeichen Nr. 237, 240 oder 241) darauf hinweist. Auf dem letzten Bild von Kompressor09 ist auf der Fahrbahn ein Zeichen (leider undeutlich) zu erkennen, das wie ein Radweg-Hinweis aussieht, allerdings sieht es dort so aus, als wenn das Zeichen auf der allgemeinen Fahrbahn aufgemalt wäre - was nun schon mal überhaupt keinen Sinn ergibt. Aber wie gesagt: Nur undeutlich zu erkennen. Wenn irgendwo vor der hier gezeigten Einmündung ein Radfahrwegzeichen stünde, würden auch die Linien, die diesen Radweg begrenzen ausreichen, ihn als Radweg zu kennzeichen (§39, Abs.5, StVO). Alles klar? Ansonsten hat der Radfahrer die freie Wahl, ob er die allgemeine Fahrbahn oder den Radweg benutzt. Er könnte also im konkreten Fall die allgemeine Fahrbahn benutzen oder den "Radweg". Diesen Gedanken zuende gedacht bedeutet dies auch, dass der Radfahrer ohne weiteres auf die allgemeine Fahrbahn ausweichen könnte und demzufolge nicht behindert würde. Ich würd´s trotzdem nicht darauf ankommen lassen. Man kenn ja die Rechtsprechung i.S. Autofahrer (Stichwort "Gefährdungshaftung") gegen Radfahrer. Der Hinweis, dass die Radfahrer bei rot ebenfalls anhalten müssten, ist vollkommen richtig. Die Praxis zeigt jedoch täglich, dass insbesondere bei Situationen wie auf den Bildern ersichtlich, praktisch kein Radfahrer dort anhalten wird.
Fazit: Immer schön vorsichtig raus "tasten" und keinesfalls bei Rot über die Ampel fahren!
Grüße
rab | Antworten
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