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| Geschrieben am 08.08.2016 um 20:07 Uhr  
| Hallo liebe Gemeinde,
Ich bin neu hier,komme aus dem hohen Norden und mein Name ist Jürgen.
Seit kurzem habe ich einen 32 AMG. Nun mein Problem,ich habe ein Fahrwerk von H-R verbaut. Mit Teileguchtachten. Im Teilegutachten ist eine EG Typnummer
Angegeben,die mein Japan Import nicht hat. Die Prüfstelle (nicht Tüv) kann es deshalb nicht eintragen. Könnt ihr mir helfen,was tun kann. Vielen Dank im voraus.
Gruß Jürgen | Antworten
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| Geschrieben am 08.08.2016 um 22:06 Uhr  
| Hallo,
Vielleicht interessiert es ja am Rande warum ich das Fahrwerk gewechselt habe.
Ich bin nicht der Sportfahrer der nicht die Querbeschleunig sonder eher die Längsrichtung genießt. Ich fand es sehr nervig das man des Gefühl hatte das er hinten auf Unebenheiten versetzte.Ich habe mich für ein H R Cup Kit Comfort
Entschieden. Gewechselt von Bridestone auf Continental.Ein ganz anderes Auto. Für mich perfekt. Auto liegt satt auf der Strasse,bessere Lenkpräzison usw
Kann auch an den Reifen liegen,oder am Gesamtpaket. Für mich als älteren Herrn passt es.Und ich habe ihm noch noch ein paar Pfund Mike Sanders gegönnt.
Beste Grüße Jürgen | Antworten
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| Geschrieben am 09.08.2016 um 08:30 Uhr  
| Ich würde mal direkt bei einem Mercedes Händler nachfragen ob er mit COC Dokument oder EWG Bescheinigung helfen kann. Normalerweise kann man das für die Fahrzeuge nachbestellen. Ich weiß nicht wie das für einen Japan Import ist. Vielleicht war Dein Fahrzeug ja ursprünglich z.B. nicht für Japan gedacht. Ein Versuch ist das Wert.
Wenn der Händler nicht helfen kann würde ich mich auf jeden Fall an Maastrich wenden:
DaimlerChrysler Customer Assistance Center N.V.
PO Box 1456
NL-6201 BL Maastricht
Niederlande
Service-Telefon (24 h): 00800 1 777 7777
Telefax: +31 (0)43 356 24 22
E-Mail: cs.deutschland@cac.mercedes-benz.com
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| Geschrieben am 29.06.2017 um 10:43 Uhr  
| Na dann erst mal ein herzliches Willkommen hier bei MBSLK und allzeit gute Fahrt mit dem 32er für den älteren Herrn.
Ich verstehe die Frage leider nicht ganz. Du hast ein anderes FW eingebaut und bekommst es nicht eingetragen weil nicht nachweisbar, dass der Japan32er mit dem EU32er gleich bzw. vergleichbar ist.
Unterschiede dürften doch aber nur in Beleuchtung etc. bestehen. Maschine, Getriebe, Fahrwerk u.a. Hauptkomponenten sind doch 1:1 gleich zum EU32er oder habe ich da einen Denkfehler?
Zugelassen ist das Auto aber schon in Dtl.?
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Gruß André
SLK 32 AMG, EZ 12/2001, 119tkm, in 3.Hd. | Antworten
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