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Klatsch und Tratsch » » Thema: SLK & SLC Fanpost: MBSLK - aktuell Nr. 29/2016 |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.07.2016 um 18:16 Uhr  
| Hi, ich will es jetzt mal abschließend so ausdrücken:
MBSLK wurde von Menschen " angeschissen ", deren Personalie offensichtlich nicht zweifelsfrei feststeht.
Daher könnte jeder der 14000 User der " Übeltäter " sein.
Wenn ich aber alleine den Post von TealC bewerte, da könnte ich auch ohne, dass ich der Übeltäter bin, schon einiges ableiten und könnte ihn dann auch bei einem Hart auf Hart-Verfahren, wegen "übler Nachrede " oder auch " Verleumdung " möglicherweise Schwierigkeiten bereiten.
Falls die Personalie des Übeltäters zweifelfrei feststeht, dann hat mbslk die Möglichkeit gegen den Kameraden auch rechtlich vorzugehen.
Deshalb würde ich solche Sachen erst veröffentlichen, wenn darüber von übergeordneter Stelle bereits entschieden wurde.
Dann kann ich mit unumstößlichen Fakten aufwarten und dann kommt auch kiener mehr auf dumme Gedanken.
Gruss
Michael
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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Beiträge: 869
User seit 22.02.2009
| Geschrieben am 26.07.2016 um 18:21 Uhr  
| Hallo zusammen,
eh' ich was schreibe dauert es lange. Sehr lange für gewöhnlich. Und ich verkneife mir echt sehr viele Kommentare, einfach um des Friedens willen.
Aber jetzt muss es mal sein :
Ich glaube manchmal wirklich hier im Kindergarten zu sein. Wo ist hier das Problem?
Sven hat hier ganz klar die rechtliche Situation bzgl. Nennung des Namens klargemacht, aber es wird weiter und weiter und weiter von einer Person rumgehackt.
Was soll der Quatsch?
Newsletter abbestellen, sich des Lebens erfreuen und einfach mal leise sein, wenn es angebracht ist und alle haben Ruhe.
Gruß
Torsten
--
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Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7631
User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 26.07.2016 um 18:27 Uhr  
|
special-agent schrieb:
MBSLK wurde von Menschen " angeschissen ", deren Personalie offensichtlich nicht zweifelsfrei feststeht.
Doch steht sie – das schrieb ich doch!!!
special-agent schrieb:
Falls die Personalie des Übeltäters zweifelfrei feststeht, dann hat mbslk die Möglichkeit gegen den Kameraden auch rechtlich vorzugehen.
Nein, das solltest Du besser wissen. Wenn Du als „guter Staatsbürger“ den Verdacht eines Gesetzesübertrittes hast, kannst Du das anzeigen. Wenn das eine Vermutung war, die sich als haltlos erweist, bekommst Du trotzdem keine Strafe.
Das diskutiert man doch aktuell in München, dass die vielen Falschalarmierungen straffrei sind, auch wenn sie überhaupt nicht wahr waren.
Viele Grüße
--
Sven Kamm
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | | Affiliate-Anzeigen:
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1809
User seit 22.02.2012
| Geschrieben am 26.07.2016 um 18:29 Uhr  
|
slkpathe schrieb:
Hallo zusammen,
eh' ich was schreibe dauert es lange. Sehr lange für gewöhnlich. Und ich verkneife mir echt sehr viele Kommentare, einfach um des Friedens willen.
Aber jetzt muss es mal sein :
Ich glaube manchmal wirklich hier im Kindergarten zu sein. Wo ist hier das Problem?
Sven hat hier ganz klar die rechtliche Situation bzgl. Nennung des Namens klargemacht, aber es wird weiter und weiter und weiter von einer Person rumgehackt.
Was soll der Quatsch?
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Gruß
Torsten
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Hallo Torsten.
Da hast du vollkommen recht.
Und darum ist es sicherlich das beste wenn vorne wieder ein Schloss dran kommt.
Weil jeder Kommentar wieder einen neuen Anlass gibt euch hoch zu ziehen.
Manche machen sich einen Spaß draus.
--
--
Lg Andreas
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Beitrag von:
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User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 26.07.2016 um 18:36 Uhr  
|
special-agent schrieb:
Daher könnte jeder der 14000 User der " Übeltäter " sein.
und:
Ich wurde letzte Woche zweimal gefragt, ob ich was damit zu tun habe.
Hallo Michael,
wie kommst Du darauf ?
Im Newsletter 29/2016 steht :
"Manchen ehemaligen Usern ..... "
Also kannst Du die die Dich fragten beruhigt auf diese Zeilen verweisen, denn Du bist ja hier und nicht ehemalig
Und damit klinke ich persönlich mich aus dieser Diskussion aus ...
--
Herzliche Grüße,
Matthias
Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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User seit 22.02.2009
| Geschrieben am 26.07.2016 um 18:45 Uhr  
| Tja Michael,
wer lesen kann, ist klar im Vorteil...
Für mich ist hier auch Ende.
Reine ZEITVERSCHWENDUNG.
Bis dann, im echten Leben, mit Leuten, die gerne eine Runde mit uns drehen wollen und sich gegenseitig respektieren.
Torsten
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.07.2016 um 19:13 Uhr  
| Hi,
für mich war es keine Zeitverschwendung.
Ich möchte allen, die an diesem Thread beteiligt waren, danken.
Ich bin froh, dass sich auch " stille " User bewegen, wenn es gegen den " Feind " geht.
Ich hoffe das bleibt auch so.
Gruss
Michael
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.07.2016 um 11:08 Uhr  
|
Sven_Kamm schrieb:
Nein, das solltest Du besser wissen. Wenn Du als „guter Staatsbürger“ den Verdacht eines Gesetzesübertrittes hast, kannst Du das anzeigen. Wenn das eine Vermutung war, die sich als haltlos erweist, bekommst Du trotzdem keine Strafe.
Das diskutiert man doch aktuell in München, dass die vielen Falschalarmierungen straffrei sind, auch wenn sie überhaupt nicht wahr waren.
Viele Grüße
--
Sven Kamm
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Moin, nur noch eins, hatte ich gestern ganz vergessen:
Lies dir mal den § 164 StGB durch, meiner Meinung auch für deine Sache anwendbar.
Gruss
Michael
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Walter Röhrl
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Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7631
User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 27.07.2016 um 11:45 Uhr  
| ...dann lies mal, was hier steht:
"Bei Verdacht einer Steuerhinterziehung kann jeder gegenüber dem Finanzamt Anzeige erstatten.
Die Finanzverwaltung ist dann gesetzlich verpflichtet, der Anzeige nachzugehen, sofern diese ausreichende Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat enthält."
Er hatte den Verdacht - damit ist doch alles gerechtfertigt. Offenbar waren Anhaltspunkte dabei - welche, weiß ich allerdings nicht.
--
Sven Kamm
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