| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Airscarf Verbot |
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 ) |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16771
User seit 11.09.2004
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4820
User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 16.05.2016 um 12:09 Uhr  
| Das sind ganz schön krasse auswirkungen für MB und für seine Kunden.
Da wird denen nix anderes übrigbleiben als Kohle abzudrücken bzw sich zu einigen was ja nur eine Geldfrage sein dürfte und das sehr schnell.
Und bei diesen Verhandlungen stehen sie angeschlagen in der hintersten Ecke.
Prinzipel müssen die doch zahlen was die Gegenseite verlangt..... | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Glatze11 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2212
User seit vor Apr. 03
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16771
User seit 11.09.2004
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2466
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 16.05.2016 um 17:31 Uhr  
| Oh Mann, ist das ein Krampf!
Könnte man als Mercedes Kunde nicht diese Patentverwertungsgesellschaft wegen ineffizientem Management der Verwertungsrechte verklagen?
Entschuldigung, wenn ich lese dass, die ersten Patente 1996/98 angemeldet wurden, der Begriff "Airscarf" 2002 als Marke angemeldet und wohl damit auch geschützt wurde, diese Patentverwertungsgesellschaft aber erst 2006 gegründet wurde, hinter der unter anderem ein Tüftler aus Niederbayern steht, der ein ganz ähnliches Heizsystems für Cabrios erfunden hat, kräuseln sich mir die Nackenhaare. Um was es letztendlich geht, sehe ich immer noch nicht: Den Begriff "Airscarf", das Prinzip durch die Kopfstützen den Nacken der Passagiere zu wärmen oder das Verfahren, wie geheizt wird oder was auch immer? Man kann also auch auf "Ähnlichkeit" klagen.
Ich bin wirklich auf die Veröffentlichung des BGH-Urteils gespannt. Als Ingenieur werde ich mich mit dem juristischen Geschwalle schwer tun, bin aber immer noch interessiert daran, woran die Urteilsbegründung geknüpft wird.
--
Grüße
Bernd
______
"If you tell the truth, you don't have to remember anything.” - Mark Twain
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Anlernschwabe Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16771
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 16.05.2016 um 18:28 Uhr  
| Hallo Bernd,
der zeitliche Ablauf war nicht ganz so wie von dir dargestellt. Herr Schatzinger hat sich das Heizsystem 1996 patentieren lassen.
Ganz plump gesagt geht es dabei um die Idee den Nackenbereich in Fahrzeugen zu beheizen.
Genauer kann man es z.B. hier nachlesen (Zwischenurteil von 2008):
https://openjur.de/u/234542.html
6 Heizsystem für Fahrzeuge, insbesondere solche mit offener oder offen zu fahrender Personenzelle, welchem zum Heizen Warmluft über Kanäle zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Rückenlehne (3; 32) von Sitzen Luftdüsen (6; 33) zum Umströmen des Kopf-, Nacken- und Schulterbereichs der sitzenden Person mit Warmluft vorgesehen sind.
Als Herrn Schatzinger das Klagegeld ausging, hat er die Patentverwertungsgesellschaft eingeschaltet.
Ohne die Einzelheiten und Gepflogenheiten im Patentrecht zu kennen, ist es m.E. schwierig die Sache zu beurteilen. Ich hätte eher erwartet, dass man sich irgendwann/irgendwo im Verlaufe das Streites einigt, um Folgen wie jetzt zu verhindern.
Wenn die Begründung für die Abweisung der Klage von 2008 lese, kann ich die nachvollziehen. Nun wurde anders entschieden.
Vielleicht wollten aber auch beide Seiten ein Exempel statuieren und haben daher die Sache bis zum Schluss durchgezogen.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + C117 Sport | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK172 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 18.05.2016 um 13:09 Uhr  
| Hallo an alle,
gerade erst von einem Auslands-Urlaub zurück, erfahre ich hier im Forum von dieser doch seltsamen Geschichte.
Darf man künftig eigentlich noch das Wort "Airscraf" im Forums-Beitrag benutzen oder droht uns selbst dann künftig evt. eine Klage auf Unterlassung?
Gruss aus Siegen
Dieter | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8591
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 18.05.2016 um 14:45 Uhr  
|
hase-dieter schrieb:
Darf man künftig eigentlich noch das Wort "Airscraf" im Forums-Beitrag benutzen oder droht uns selbst dann künftig evt. eine Klage auf Unterlassung?
Solange man es so falsch schreibt, besteht bestimmt noch keine Gefahr (SCNR).
Aber manch einer kommt auf komische Ideen. So wollte sich doch die Firma mit dem grossen T mal die Farbe Magenta einheimsen
Also eine Klage kann man sich schnell und mit allem einhandeln. Wie das dann ausgeht steht in den Sternen und wie das Beispiel hier zeigt führt dann manchmal zu argen Überraschungen.
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an QT Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 331
User seit 13.11.2015
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1464
User seit 19.10.2006
| | |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :970 Mitglieder: 0 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|