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Klatsch und Tratsch » » Thema: Airscarf Verbot |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 13.05.2016 um 14:53 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von special-agent am 13.05.2016 um 15:39 Uhr ]
Ich bin natürlich auch grundlegend gegen solche Geschäftsmodelle. Dass der EuGH bei einer deutschen Patentstreitigkeit überhaupt angerufen werden kann, halte ich nicht für sicher. Evtl. wäre noch eine Verfassungsbeschwerde möglich, aber die dauert zu lange.
Somit ist das Urteil rechtskräftig und erst mal so umzusetzen. Vielleicht kann ein Jurist hier im Forum noch mehr dazu sagen...
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + C117 Sport
Moin,
der EuGH läuft js nur auf, wenn europäisches Gemeinschaftrecht verletzt wurde.
Im Moment sind sie noch dabei ein " Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung " umzusetzen und dazu wird das " einheitliche Patentgericht" gegründet, das dann bei Patentverstößen/ verletzungen entscheidet, das soll bis Ende 2016 dauern.
Es gibt zwar noch ein sog. Europäisches Patent, das aber nicht mehr, als ein nationales Patent darstellt.
Bei Verstößen dagegen, entscheiden deshalb auch nur die nationalen Gerichte.
hier ist eine Quelle:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eu-einheitspatent-klage-spanien/
Gruss
Michael
Edit: Habs gerade erst gesehen. Ich bin natürlich kein Jurist.
--
Wer schwankt hat mehr vom Weg. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 29
User seit 12.10.2012
| Geschrieben am 13.05.2016 um 15:49 Uhr  
| ich kann Euch nur zustimmen. Hier hat Mercedes mit seiner geballten Macht versucht, diesen Streit zu schleppen, bis das Patent ausgelaufen ist. Das hat leider nicht funktioniert.
Natürlich ist es für die Kunden ärgerlich. Die sind jedoch von Mercedes getäuscht worden. Das Unternehmen, dass die Patentstreitigkeiten führt ist vom Patentinhaber beauftragt worden und macht seinen Job. Selbstredend, dass das auch entlohnt werden muss.
Die Automobilindustrie ist in vielen Fällen viel zu selbstherrlich (siehe Abgasskandale). Bei VW ist es übrigens so, dass diese von Ihren Zulieferern verlangen sich mit noch niedrigeren Konditionen an den finanziellen Folgen des Abgasskandals zu beteiligen!
--
Gruß
Thomas, der Spaßfahrer | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 592
User seit 07.04.2003
| Geschrieben am 13.05.2016 um 17:07 Uhr  
| AMS:
Derzeit bietet Mercedes die Nackenheizung Airscarf in den Baureihen SLC, SL, E-Klasse und S-Klasse an. Das neue C-Cabrio ist noch nicht im Handel. Mercedes hat das Airscarf-Feature seit 2004 im Programm. Die Einbauquote ist allerdings überschaubar: Sie soll in Deutschland über alle Modelle hinweg bei lediglich einem Prozent liegen. So gesehen dürfte eine noch ausstehende finanzielle Einigung mit dem Kläger für Daimler auch nur überschaubare Kosten verursachen. Sein Debüt gab der Nackenföhn im Mercedes SLK.
Die 1% ist wohl 1% aller MB PKW's, sicherlich nicht 1% aller Kabrio's!
--
mfrGr,
RobertSLK | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1464
User seit 19.10.2006
| Geschrieben am 13.05.2016 um 17:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von BlackBenz am 13.05.2016 um 18:04 Uhr ]
Moin Kollegen,
ist die stellenweise hier verbreitete Annahme erwiesen, daß der genannte Hersteller bewußt eine Patentrechtsverletzung zum eigenen Nutzen 'auszusitzen' versucht hat? Also - ungeachtet dessen, daß Großkonzerne ein gewisses Maß an Macht besitzen und diese Option sicher nicht selten spielen - ich würde da mal halblang machen... Man kann das Pferd auch andersrum aufzäumen... Ich kann mir aber auch jeden Hirnfurz patentieren lassen, in der Hoffnung, daß einer aus Blindheit oder sonst wie drüber stolpert und man dann seine Chance nutzen kann, diesen dafür zu belangen. Motto: ich war aber zuerst da, meine Idee, zahl dafür...
Wenn ich mir das Patent (siehe Link in Guidos Post) durchlese, dann kriege ich schon mal bei der erklärenden Skizze einen nicht gerade schwachen Lachanfall. Also, wenn ich so eine Idee patentieren lasse, dann doch in Form eines richtig durchdachten, ausgeklügelten Systems. Und wenn ich dieses schon im Kopf habe, dann kann ich es auch konkret zu Papier bringen - und dies bitte auch in bildlicher Form. Überhaupt - wo bitte in einem (zB viersitzigen Cabrio) nehme ich den Platz für diese riesige 'Heizanlage' her, die ja fast schon 2/3 so groß wie der Sitz ist - wenn ich sie schon nicht im Sitz selber unterbringen mag/kann/will? Ziel müsste es dann doch sein, das System möglichst kompakt und 'zwecknah' (=kurze Wege, also im Sitzbereich), Aufwendigkeit hin oder her. Sei das auch noch so schön im Text ausgetüftelt und umschrieben - ein erklärendes Bild bzw eine entsprechende (evtl. sogar technische) Zeichnung sagt dann noch allemal mehr und ergänzt die Gedankenergüsse sinnvoll. Ist ja bei einer Betriebsanleitung nicht viel anders - oder sollte zumindest so sein. Aber dann sollte das Bild auch entsprechend aussagekräftig sein. Prinzipiell dürfte das als Airscarf (darf ich das Wort noch verwenden??? ) bezeichnete System von MB etwas anders funktionieren - ich gehe mal davon aus, daß die technischen Voraussetzungen für die Nackenheizung hauptsächlich im Sitzbereich integriert sind und nicht etwa aufwendig (wie im Patentbericht umschrieben) mit anderen Komponenten (Erwärmung über Auspuffabwärme?!) verkettet ist, abgesehen von den üblichen Heizelementen. Die Zeichnungen, die als Ergänzung und Erklärung beigefügt sind - ginge das auch etwas detaillierter und vor allem - professioneller? Ich möchte ja niemandem zu nahe treten - aber wenn ich schon diese Kreativität an den Tag lege, dann doch bitte einheitlich und nicht mittels einer - sorry - sehr einfach gestrickten Krakelzeichnung... (Zur Not könnte man sich auch hier Unterstützung holen, wenn es denn schon nicht zum Erstellen einer etwas professionelleren technischen Zeichnung reichen sollte...) Immerhin, die Idee - vor allem der Nutzen - ist ja unbestritten; sonst hätte sie die Autoindustrie - ob nun geklaut oder 'anders interpretiert' nicht aufgegriffen. Aber mir geht das Bild nicht aus dem Sinn - gute Idee, umständlich ausgedrückt (nicht vollständig beschrieben), Patent anmelden, wird schon einer 'kopieren' und dann kann man klagen... Wie gesagt - ich zäume das Pferd jetzt einfach mal (provokativ) von hinten auf... Solche Fälle, in denen Hobbytüftler um die Früchte ihrer Kreativität vermeintlich betrogen werden, gab es ja immer wieder mal und wird es auch immer geben. Die Ideen sind ja meistens nicht abwegig - nur sieht die Realität meist auch ein wenig aufwendiger und komplizierter aus...
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User seit 19.10.2006
| Geschrieben am 13.05.2016 um 18:03 Uhr  
|
special-agent schrieb:
... deswegen warte ich jetzt erst mal die Urteilsbegründung des BGH ab und dann weiß ich schon viiiiel mehr.
Jau, Rechtsprechung in der BRD - noch so'n Thema... Sehe das Thema aber relativ entspannt... Da wird es eine Lösung geben, mit der am Ende glaube ich auch der Kunde leben kann...
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User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 13.05.2016 um 19:29 Uhr  
| ...ich will nur mal kurz noch was zur "möglichst konkreten Patentanmeldung" schreiben.
Genau das versucht man zu vermeiden - aber nicht aus Arglist, sondern weil man sich das System sichern möchte und ja heute noch nicht weiß, ob man an der Technik etwas ändern möchte in der Zukunft.
Ich hab schon mal ein den Prozess begleitet von der Idee zum möglichst weit gefassten Patent, damit man eben Komponenten austauschen oder die Erfindung auch für andere Fahrzeuge verwenden kann.
Ich bin jetzt mal auf die offiziellen Verlautbarungen gespannt, alles andere ist ja eh Spekulation.
Viele Grüße
--
Sven Kamm
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