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User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 13.05.2016 um 13:09 Uhr  
| Hallo Guido,
in der heutigen Mediengesellschaft muß man nicht unbedingt selber etwas sagen wenn man etwas publik machen will
Ob der nachträgliche Umbau wirklich so aufwändig wäre kann ich mir nicht vorstellen. Das Teil müßte eingebaut werden (wenige Schrauben), die Schalter im Amaturenbrett angebracht und die Kopfstützen ausgetauscht werden. Mit 500 € wäre das nach meiner Meinung gut bezahlt. Aber egal, MB wird sich sicher etwas einfallen lassen.
Die Abklärung einer Revisionsmöglichkeit erscheint mir sehr wahrscheinlich, da wahrscheinlich aufgrund des langjährigen Rechtstreits auch nachträgliche Tandiemen für die bislang schon verbauten Systeme im Raum stehen.
Gruß Rainer
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| Geschrieben am 13.05.2016 um 13:35 Uhr  
| hi
interessant:
Beschreibung
[0001]
Die vorliegende Erfindung beschreibt ein Heizsystem für Fahrzeuge, insbesondere solche mit offener oder offen zu fahrender Personenzelle, welchem zum Heizen Warmluft über Kanäle zugeführt wird.
dieses system unterscheidet sich doch extrem vom mb airscarf....
das eine apfel, das andere birne ...
wenn es ein patent generell auf "nackenheizung in fahrzeuge" gäbe, egal wie auch immer umgesetzt, könnte ich es verstehen...
wobei ich das teil kaum nutze, weil ich es immer vergesse !
greets
mike
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User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 13.05.2016 um 13:53 Uhr  
| .... danke Guido für den die Sache etwas erhellenden Link.
Es ist schon irre, dass ein 1996 eingereichtes Patent erst 2013 offengelegt wird.
Das macht die ganze Sache doch etwas verständlicher. Wahrscheinlich hat die Patentabteilung von MB bei der Offenlegung in 2013 gepennt.
Gruß Rainer
--
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| Geschrieben am 13.05.2016 um 13:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 13.05.2016 um 13:59 Uhr ]
Hallo Rainer,
es wurde nicht erst 2013 offen gelegt. Schau mal ganz unten: "amanded" bedeutet "überarbeitet". Das ist das Datum der letzten Überarbeitung.
Der Streit geht ja schon 10 Jahre lang. In mehreren Berichten wird allerdings fälschlicherweise berichtet, MB setze den Airscarf bereits seit 1998 ein.
Auf einigen Seiten wird berichtet, dass MB das Patent von Herrn Schatzinger nicht beachtet habe. Nachdem diesem das Geld durch seine Klagen ausging, hat er sich 2011 mit der Verwertungsgesellschaft zusammen getan, um den Prozess fortzusetzen. In letzter Instanz haben sie nun gewonnen.
Gruß
Guido
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User seit 06.05.2016
| Geschrieben am 13.05.2016 um 14:26 Uhr  
| Heute sollte ich meinen "Neuen" abholen. Ich hatte extra Urlaub genommen und alles für eine Pfingsttour nach Hamburg vorbereitet.
Gestern Abend war dann eine Mail meines Freundlichen auf dem AB. Es sei "vom Werk aus" etwas dazwischen gekommen und er könne das Fahrzeug nicht ausliefern....
Heute Morgen, ich hatte gerade meinen Chef informiert das ich trotz Urlaub im Büro bin, ruft mein Freundlicher auf einmal wieder an und sagt ich solle doch zur Fahrzeugauslieferung kommen. Er hätte für mich eine Möglichkeit entdeckt und würde mir vor Ort alles erklären
Naja, und so habe ich dann von Ihm von der Lizenzgeschichte erfahren. Ich hatte aber am Freitag vor dem Urteil bestellt und bezahlt. Zum Glück hatte ich auch die Überweisungsbestätigung mit Datum noch.
Mit diesen Nachweisen war ich in einer sogenannten Grauzone und habe meinen SLK mit Airscarf doch noch bekommen Das war knapp, einen Tag später und der Verkauf wäre storniert worden!
Schöne Pfingsten
Michael | Antworten
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| Geschrieben am 13.05.2016 um 14:32 Uhr  
| Für mich sieht das so aus, als wenn Daimler das Patent misachten wollte oder mit ein paar kleinen Änderungen die Ansprüche umgehen wollte, um keine Patentgebühren bezahlen zu müssen.
Also einfach mal das Recht durch das vermeintliche Recht des Stärkeren ersetzen.
In diesem Fall finde ich es gut, dass sie sich dabei eine blutige Nase geholt haben.
Mir tun nur die Leute leid, die sich so ein Auto bestellt haben und nichts dafür können.
Gruß Helmut | Antworten
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