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| Geschrieben am 13.05.2016 um 09:33 Uhr  
| Wobei ich mich schon frage, ober der thread in Klatsch und Tratsch richtig ist. Gehört der nicht eigentlich in "Baureihenübergreifend" ? So ein höchstrichterliches Urteil ist ja nicht mehr Klatsch, sondern für MB eine traurige Wahrheit.
Mein SLK wird durch die Entscheidung ja wieder zum Standard. Habe den ja ohne Airscarf bestellt, zumal ja hier einige Nutzer schreiben, dass die Wirkung im R172 deutlich schlechter ist als im R171. Vermisse das Teil aber auch seit fünf Jahren nicht.
Das Verbot gilt ja laut dem vorgenannten Artikel nur in Deutschland. In Holland kann man den Airscarf also weiterhin bestellt. Ein Re-Import wäre also auch eine Alternative. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass einer eine S-Klasse als Cabrio kauft ohne so einen Schnick-Schnack.
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Gruß
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User seit 19.10.2006
| Geschrieben am 13.05.2016 um 09:48 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von BlackBenz am 13.05.2016 um 09:49 Uhr ]
MB Passion vermutet ja bzw. geht 'ziemlich sicher' davon aus, daß schon ab 2017 wieder auf das Feature zurückgegriffen werden kann. Und ich behaupte nochmal - da geht es um Abzocke... Siehe den hier verlinkten Artikel zum Thema 'Patent-Trolle'... Wie oft gab es das in der Vergangenheit nicht schon, daß man sich in einem solchen Falle zumindest finanziell geeinigt hatte? Die großen Firmen dürften - für den Fall, daß evtl. dann doch mal geschlafen wurde - relativ gut abgesichert sein. Hinzu kommt in meinen Augen dann auch noch die langwierige Rechtssprechung - wieso verhandelt man in dem vorliegenden Falle eigentlich über einen Zeitraum von zehn Jahren? Gibt es wohl auch nur in D - aber das ist ein anderes Thema...
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User seit 19.10.2006
| Geschrieben am 13.05.2016 um 09:51 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von BlackBenz am 13.05.2016 um 09:52 Uhr ]
SLK172 schrieb:
Ich denke ja, dass die maximal Schalterleiste und Kopfstütze tauschen sowie den Eintrag im fdok ändern. Vermutlich könnte man solche Fahrzeuge dann sogar mit vertretbarem Aufwand wieder nachrüsten.
Moin Guido,
ich denke, das wird in die Richtung gehen... Das scheint mir der sinnvollste Ablauf, sollte es zwischenzeitlich zu einer wie auch immer gearteten Einigung kommen. Denke mal, daß man (in einem speziellen Falle ) ein Jahr 'E ohne' fahren kann...
Gruß - BB
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| Geschrieben am 13.05.2016 um 11:13 Uhr  
| an dem Fall sieht man mal wieder sehr schön, das man als anständiges Unternehmen, niemals mit den USA in irgendeiner Form Geschäfte machen sollte. Aber die Vorstände sind schon lange alle nur noch Geld- und Machtgeil und verkaufen sogar Firmenanteile an die US-Amerikaner.
--
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| Geschrieben am 13.05.2016 um 11:41 Uhr  
| Hallo zusammen,
im Normalfall wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Natürlich ist MB erst einmal vom unerwarteten Urteil geschockt.
Ob MB danach, wenn möglich, nicht noch vor ein EU-Gericht in Berufung geht, ist mal dahin gestellt.
Aufgrund der nur noch kurzen Laufzeit des Patentes würde ich persönlich nicht der Verwertungsgesellschafft das Geld in den Rachen werfen, sondern alle ab jetzt verkauften Fahrzeuge ohne Nackenfön ausliefern, mit der Option die Fahrzeuge nach dem 25.12.16 zum Listenpreis nachzurüsten.
Gruß Rainer
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SLK 280 (R 171)
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| Geschrieben am 13.05.2016 um 12:34 Uhr  
|
Techniker schrieb:
Seit wann wird den der Airscarf in Serienfahrzeugen eingebaut.
War das der R171 aus 2004?
...exakt - seit Erscheinen des R171 in 2004 gibt es das Extra. Ist danach in alle offenen Baureihen eingeflossen, mittlerweile wohl auch im S QP. In den meisten Fällen aber als Extra.
Habe grad mal im Konfigurator geschaut - alle Cabrios ohne Gebläseeinheit dargestellt.
Mich würde grad mal interessieren, wie es bei den anderen Herstellern momentan aussieht? Müssen die auch stoppen - oder sieht das da dann patentmäßig anders aus?
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| Geschrieben am 13.05.2016 um 12:37 Uhr  
|
silverstone schrieb:
Aufgrund der nur noch kurzen Laufzeit des Patentes würde ich persönlich nicht der Verwertungsgesellschafft das Geld in den Rachen werfen, sondern alle ab jetzt verkauften Fahrzeuge ohne Nackenfön ausliefern, mit der Option die Fahrzeuge nach dem 25.12.16 zum Listenpreis nachzurüsten.
Hallo Rainer,
im Prinzip eine gute Idee,
ABER:
1. darf MB diese Lösung nach dem Urteil den Kunden nicht vorschlage, weil sie das Wort Airscarf bzw. dessen Verkauf nicht mal ansatzweise anbieten dürfen.
2. Die Kosten nachträglich die Sitze auszubauen und den Airscarf nachzurüsten werden sehr hoch sein. Vielleicht ist die Zahlung an die Geldverwertungsgesellschaft dann doch die bessere Lösung...?
Ich bin natürlich auch grundlegend gegen solche Geschäftsmodelle. Dass der EuGH bei einer deutschen Patentstreitigkeit überhaupt angerufen werden kann, halte ich nicht für sicher. Evtl. wäre noch eine Verfassungsbeschwerde möglich, aber die dauert zu lange.
Somit ist das Urteil rechtskräftig und erst mal so umzusetzen. Vielleicht kann ein Jurist hier im Forum noch mehr dazu sagen...
Gruß
Guido
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