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Tipps und Technik R171 » » Thema: Wichtig: Frage zwecks Kats |
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.04.2016 um 18:07 Uhr  
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Frankman01 schrieb:
ich denke, hier geht es aber um zwei unterschiedlich zu bemessenden "Straftaten"
Das Eine, Kiste zu laut, Mängelkarte und nachbessern.
Das Andere, Steuerhinterziehung wegen fehlender Kats.
Ich denke nicht, dass man das miteinander vergleichen kann.
Ich bin auch sehr gespannt, wie das ausgeht, so oder so ist es mit einem Haufen Ärger verbunden
--
es grüßt......die Dumm Sau
"Ehrliche Menschen haben es manchmal sehr schwer, gegen das anzukommen, was unehrliche Menschen zuvor angerichtet haben"
https://www.continentale.de/web/Info-Mueleck
http://www.BMslk.de
Moin,
aus der Sache jetzt eine Steuerhinterziehung abzuleiten, ist für mich irgendwie nicht schlüssig.
Dazu müßte man dem " meomeo" Vorsatz nachweisen, die ist im § 370 Abgabenordnung gefordert.
Aber wer denkt schon an vorsätzliche Steuerhinterziehung, wenn er sich 2 Kats ausbaut ?
Grübel.
Gruss
Michael
--
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| Geschrieben am 20.04.2016 um 20:01 Uhr  
| Die orig. DB Kats sind so gut, dass in der Tat die geltende Abgasnorm auch mit nur zwei Kats erfüllt würde, das ist bekannt.
Es wäre also jetzt zu prüfen, ob Abgasvorschriften verletzt wurden (damit der Vorwurf der Steuerhinterziehung vom Tisch kommt).
Durch das Entfernen der Kats ohne Abnahmeuntersuchung ist die Betriebserlaubnis erloschen. > Das ist ungünstig
Wenn die Abgasanlage nicht der im Schein angegebenen Phonzahl (mit Toleranz)
entspricht muss nachgebessert werden.
An meinem SLK hatte der Vorbesitzer u.a. einen ESD von MEC Design angebaut, jedoch wie die anderen Umbauten auch nicht eintragen lassen.
Alle Umbauten hatte ich umgehend eintragen lassen. Für die Eintragung des ESD bin ich zum Hersteller des ESD gefahren, der hatte den Schalldämpfer nochmal angepasst und die Tüv Abnahme mit Phonmessfahrt organisiert.
Das Protokoll dieser Bescheinigung des Sachverständigen musste ich umgehend in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, was ich auch getan hatte.
''Das Fahrzeug entspricht den geltenden Vorschriften''
--
Beste Grüße
............................................................
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.04.2016 um 20:08 Uhr  
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convertible schrieb:
Die orig. DB Kats sind so gut, dass in der Tat die geltende Abgasnorm auch mit nur zwei Kats erfüllt würde, das ist bekannt.
Es wäre also jetzt zu prüfen, ob Abgasvorschriften verletzt wurden (damit der Vorwurf der Steuerhinterziehung vom Tisch kommt).
Durch das Entfernen der Kats ohne Abnahmeuntersuchung ist die Betriebserlaubnis erloschen. > Das ist ungünstig
Wenn die Abgasanlage nicht der im Schein angegebenen Phonzahl (mit Toleranz)
entspricht muss nachgebessert werden.
An meinem SLK hatte der Vorbesitzer u.a. einen ESD von MEC Design angebaut, jedoch wie die anderen Umbauten auch nicht eintragen lassen.
Alle Umbauten hatte ich umgehend eintragen lassen. Für die Eintragung des ESD bin ich zum Hersteller des ESD gefahren, der hatte den Schalldämpfer nochmal angepasst und die Tüv Abnahme mit Phonmessfahrt organisiert.
Das Protokoll dieser Bescheinigung des Sachverständigen musste ich umgehend in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, was ich auch getan hatte.
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Hi, kannst du mir noch erklären, warum er wegen der Verletzung der Abgasvorschriften, automatisch eine Steuerhinterziehung begangen haben soll ?
Ich danke im Voraus.
Gruss
Michael
--
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| Geschrieben am 20.04.2016 um 20:17 Uhr  
| Hallo Michael,
ich weiß ja dass Du vom Fach bist........ und es eigentlich ganz genau weißt....
Ich versuch's trotzdem mal.
Zunächst steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum und den gilt es zu entkräften.
Für Deinen ''Kollegen'' war die Handlungsweise nachvollziehbar und korrekt.
''Verdacht auf Entfernung des Kat'' > Beschlagnahmen und gutachterlich untersuchen.
Grundsätzlich ist es so, dass wenn ein Kat entfernt wird der Motor nicht die gesetzliche Abgasnorm erfüllt, z.B. grüne Plakette. Mit einer gelben orde roten Plakette würde der Halter erheblich mehr Kfz Steuern zahlen.
Nun ist es aber so, dass DB sehr gute Kats verbaut und es sein kann, dass er auch mit nur zwei Kats die Euro 4 Norm erfüllt. Damit könnte er evtl. den Vorwurf der Steuerhinterziehung entkräften.
Bei VW ist es ja genau das gleiche, es geht um Steuerhinterzeihung
--
Beste Grüße
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| Geschrieben am 20.04.2016 um 20:19 Uhr  
| Hallo Michael,
Änderungen an den Schalldämpfern haben keinen Einfluß auf die Schadstoffe in den Abgasen. Wenn ich zwei Kats ausbaue ändert das auf jeden Fall die Schadstoffemission. Das kann bei einer AU nicht unbedingt auffallen. Bei leistungssteigernden Umbauten werden vom Tuner aber auch oft Abgasmessungen in Abgaslaboren in Auftrag gegeben die weit über die Messung innerhalb der AU hinausgehen. Väth hat das beispielsweise im Abgaslabor des TÜV Hessen in Friedrichsdorf machen lassen. Durch diese Abgasgutachten werden die Eintragungen von Fächerkrümmern beispielsweise entsprechend teurer als eine Standarteintragung.
@ Henning: besten Dank fürs nachsehen.
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
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