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Klatsch und Tratsch » » Thema: Erdowaaahn ist ja so unlustig
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 Geschrieben am 15.04.2016 um 19:34 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Get_63 am 15.04.2016 um 19:35 Uhr ]



Olaf M schrieb:
Moin!

Mir steht vor allem das dumme Geschwafel, das unfähige Handeln und das zu Kreuze kriechen von der Kanzlerin bis zum Hals...

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________
S3r Kurvensau, 479Nm, G VII GTD, EA288, 380Nm

Ein Auto ohne Allrad ist eine Notlösung (W. Röhrl)



Genau das ist der Punkt. Es geht hier nicht darum, ob oder ob nicht der gute Herr Böhmermann den Staatsanwalt an den Hacken hat (hätte er auch ohne Angie), sondern darum, wie diese "Bundeskanzlerin" sich verhält.

Sie hat sich durch ihre unsägliche Flüchtlingspolitik in eine sehr prekäre politische Lage gebracht und ist nun auf das Wohlwollen des Sultans angewiesen.

Das und nur das ist der einzige Grund, warum sie sich zunächst mal ungefragt für ein ordinäres Gedichtchen bei Erdogan entschuldigt hat, und jetzt in einem beispiellosen Kotau ihm die Ermittlung wg "Majestätsbeleidigung" als Geschenk gemacht hat.

Wohlgemerkt, ohne Not. Es wäre genauso rechtstaatlich gewesen wenn sie gesagt hätte: "..du, Erdi, verklag ihn doch einfach selber.."

Aber nein, sie MUSSTE eine meterbreite Schleimspur produzieren und jeder sieht ganz genau wo hinein diese mündet.

Dieses servile Verhalten und die Gründe woraus es resultiert, das finde ich zum brechen...


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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 15.04.2016 um 19:58 Uhr   


Get_63 schrieb:



Olaf M schrieb:
Moin!

Mir steht vor allem das dumme Geschwafel, das unfähige Handeln und das zu Kreuze kriechen von der Kanzlerin bis zum Hals...

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________
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Genau das ist der Punkt. Es geht hier nicht darum, ob oder ob nicht der gute Herr Böhmermann den Staatsanwalt an den Hacken hat (hätte er auch ohne Angie), sondern darum, wie diese "Bundeskanzlerin" sich verhält.

Sie hat sich durch ihre unsägliche Flüchtlingspolitik in eine sehr prekäre politische Lage gebracht und ist nun auf das Wohlwollen des Sultans angewiesen.

Das und nur das ist der einzige Grund, warum sie sich zunächst mal ungefragt für ein ordinäres Gedichtchen bei Erdogan entschuldigt hat, und jetzt in einem beispiellosen Kotau ihm die Ermittlung wg "Majestätsbeleidigung" als Geschenk gemacht hat.

Wohlgemerkt, ohne Not. Es wäre genauso rechtstaatlich gewesen wenn sie gesagt hätte: "..du, Erdi, verklag ihn doch einfach selber.."

Aber nein, sie MUSSTE eine meterbreite Schleimspur produzieren und jeder sieht ganz genau wo hinein diese mündet.

Dieses servile Verhalten und die Gründe woraus es resultiert, das finde ich zum brechen...





Hi,

da kannste brechen sowiel du willst, Frau Merkel hat sich schon bei dem Punkt selbst
ins Knie gef...t, als sie die Sache im Vorhinein bewertet hat.
Grundsätzlich ist die momentane Entscheidung dann die richtige.
Es bleiben meiner Meinung nach trotzdem noch Lösungen übrig, um den allseits beliebten türkischen Präsidenten mal " runter zubringen ".

Gruss
Michael.

--
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   Horschel

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 Geschrieben am 15.04.2016 um 19:59 Uhr   
Wenn Erdogan privat jemanden anzeigt ist das eine Sache, aber was Merkel da lange zu überlegen hat erschließt sich mir nicht.
Der angeführte §103 findet imo überhaupt keine zulässige Anwendung. Erdogan war doch während das Gedicht zur Erläuterung vorgetragen wurde kein Gast der BRD.

§103 setzt voraus, das die beleidigte Leberwurst sich bei uns im Inland aufhalten muss.

§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.


--
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du
irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der
den Ball hat. (Bruce Lee, chin. Kampfsportler u. Philosoph,
1940-1973)

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   Stinky

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 Geschrieben am 15.04.2016 um 20:11 Uhr   
Tja, da hat uns Mutti doch mal wieder gezeigt was Politik ist. Wenn ich nicht ganz an Verkalkung leide lief das doch als Schmierentheater in 4 Akten ab.

1. Akt Unsere Supermutti erklärt klar die Türkei ist nicht bereit für die EU

2. Akt Mutti wird Kanzler und schafft irgendwann großes Chaos (Flüchtlingspolitik) und kriegt es alleine nicht mehr geregelt

3. Akt Der lupenreine Demokrat Erdogan kommt um die Ecke bietet selbstlos Hilfe an und will dafür nur für ein paar Milliarden Euro und Wiederaufnahme der Beitrittsverhandlungen, die er auch prompt bekommt.

4. Akt Damit der liebe Onkel nicht verärgert wird, wird jeder seiner Wünsche direkt erfüllt - der Sultan vom Bosbporus fühlte sich nämlich beleidigt und da muß die deutsche Übermutti ihm natürlich sofort beistehen.


Und Mutti regiert weiter und wird wieder gewählt und keiner weiß warum

Gruß
Roman



--
SLK 320, naturbelassener Spass
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A 180 der 2. etwas kleinere Arbeiter
Honda VT 500 wenn der Easy-Rider wieder ausbricht

Uneilig - Zur Hölle kann man langsam fahren

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 Geschrieben am 15.04.2016 um 20:12 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von special-agent am 15.04.2016 um 20:14 Uhr ]



Horschel schrieb:
Wenn Erdogan privat jemanden anzeigt ist das eine Sache, aber was Merkel da lange zu überlegen hat erschließt sich mir nicht.
Der angeführte §103 findet imo überhaupt keine zulässige Anwendung. Erdogan war doch während das Gedicht zur Erläuterung vorgetragen wurde kein Gast der BRD.

§103 setzt voraus, das die beleidigte Leberwurst sich bei uns im Inland aufhalten muss.

§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.


--
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du
irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der
den Ball hat. (Bruce Lee, chin. Kampfsportler u. Philosoph,
1940-1973)



Jo, Hörschel oder wie immer du heißt,
da steht halt auch ein " oder "zwischen Staatsoberhaupt und dem Rest.
Ich habe mich im ersten Moment auch gefragt, welches Recht jetzt eigentlcih angewendet werden kann, da es in dem Fall für mich nicht klar ersichtlich war, wo jetzt der Tatort ist, wenn sich E. in der Türkei aufgehalten hat.
Ich habe auch bei der Suche danach ( § 3 i.V.m. 9 StGB ) nix konkretes gefunden.

Gruss
Michael



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 Geschrieben am 15.04.2016 um 20:17 Uhr   


Stinky schrieb:
Tja, da hat uns Mutti doch mal wieder gezeigt was Politik ist. Wenn ich nicht ganz an Verkalkung leide lief das doch als Schmierentheater in 4 Akten ab.

1. Akt Unsere Supermutti erklärt klar die Türkei ist nicht bereit für die EU

2. Akt Mutti wird Kanzler und schafft irgendwann großes Chaos (Flüchtlingspolitik) und kriegt es alleine nicht mehr geregelt

3. Akt Der lupenreine Demokrat Erdogan kommt um die Ecke bietet selbstlos Hilfe an und will dafür nur für ein paar Milliarden Euro und Wiederaufnahme der Beitrittsverhandlungen, die er auch prompt bekommt.

4. Akt Damit der liebe Onkel nicht verärgert wird, wird jeder seiner Wünsche direkt erfüllt - der Sultan vom Bosbporus fühlte sich nämlich beleidigt und da muß die deutsche Übermutti ihm natürlich sofort beistehen.


Und Mutti regiert weiter und wird wieder gewählt und keiner weiß warum

Gruß
Roman



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ja das passt. ersetze übermutti durch untermutti und wir kommen der sache immer näher.

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 Geschrieben am 15.04.2016 um 20:25 Uhr   


Get_63 schrieb:



Olaf M schrieb:
Moin!

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Genau das ist der Punkt. Es geht hier nicht darum, ob oder ob nicht der gute Herr Böhmermann den Staatsanwalt an den Hacken hat (hätte er auch ohne Angie), sondern darum, wie diese "Bundeskanzlerin" sich verhält.

Sie hat sich durch ihre unsägliche Flüchtlingspolitik in eine sehr prekäre politische Lage gebracht und ist nun auf das Wohlwollen des Sultans angewiesen.

Das und nur das ist der einzige Grund, warum sie sich zunächst mal ungefragt für ein ordinäres Gedichtchen bei Erdogan entschuldigt hat, und jetzt in einem beispiellosen Kotau ihm die Ermittlung wg "Majestätsbeleidigung" als Geschenk gemacht hat.

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Aber nein, sie MUSSTE eine meterbreite Schleimspur produzieren und jeder sieht ganz genau wo hinein diese mündet.

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Sehr schön, so sehe ich das auch


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Beste Grüße
............................................................
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 Geschrieben am 15.04.2016 um 20:32 Uhr   
Jetzt seid mal nicht so streng mit ihr!
Unsere BK wollte es wieder mal jeden recht machen, aber wie sagte schon der große bayerische Staatslenker und große Vorsitzende FJS: Everybody`s Darling is everybody`s Depp.

--
Grüße

Heinz

"Es gibt für jedes denkbare Szenario eine Option, die immer anwendbar ist - do nothing!" Exploring Corporate Strategy
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 Geschrieben am 15.04.2016 um 20:50 Uhr   


Silversurfer350 schrieb:
Jetzt seid mal nicht so streng mit ihr!
Unsere BK wollte es wieder mal jeden recht machen, aber wie sagte schon der große bayerische Staatslenker und große Vorsitzende FJS: Everybody`s Darling is everybody`s Depp.

--
Grüße

Heinz

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Jo,

FJS fand ich auch gut, wenn der jetzt mit dem Erdogan zu tun hätte, könnten
auch die bayrischen Sicherheitsbehörden davon profitieren.
Leider hatte der bundespolitisch nicht den Einfluss, den er eigentlich wollte.

Gruss
Michael


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   Stinky

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 Geschrieben am 16.04.2016 um 00:12 Uhr   
Ich glaube das triffts

   

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