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Klatsch und Tratsch » » Thema: Zivilcourage - "im Namen des Volkes" |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 01.03.2016 um 14:31 Uhr  
|
Anlernschwabe schrieb:
Etwas OT:
Walther PPK, James lässt grüßen? Ich kenne nur die P1, hatte auch das Vergnügen mit allem schießen und auch ausbilden zu dürfen.
OT end
Grüße
Bernd
OT!
007, genau !
PPK = PolizeiPistole Kurz, Kaliber 7,65! War bei Feldjägern die Waffe für Zivilstreife.
Bei uns in der Kaserne war auch der MAD. Außerhalb der "Bürozeiten" war deren Alarmanlage auf uns aufgeschaltet.
Dienstanweisung:
Wenn die Alarmanlage los geht ist in Zweierstreife mir gezogener, entsicherter und durchgeladener Waffe los zu rennen und die Lage zu sondieren und ggf. von der Schusswaffe Gebrauch zu machen!
Hat mir ein Disziplinarverfahren eingebracht weil ich bei einer Übung, was wir nicht wussten dass es nur eine Übung war, nicht mit entsicherter Waffe unterwegs war und somit etwas Zeit verloren hätte, wäre ich auf den bösen Russen getroffen der beim MAD einbricht !
Mann, das waren Zeiten die ich nicht vermisse.
Und Amerikaner und Schusswaffen, ein heikles Thema.
Wir waren häufig mit der amerikanischen MP auf Übung und wenn ich da Aufsicht beim (amerikanischen) Schützen war habe ich mir häufig genug beinahe in die Hose gemacht wie die da sorglos mit den Waffen umgegangen sind!
In meinem Schützenverein wäre ich da von der Schießbahn geflogen!
Bei uns gab es Theater wenn nur ein einziger Schuss fehlte, die liefen an die Munitionskiste und langten mit beiden Händen rein und haben sich die Taschen vollgestopft!
Wir bekamen abgezählt die paar Schuss die zu machen waren!
Es gab so manches Erlebnis bei welchem ich heute noch Gänsehaut bekomme wenn ich nur daran denke und deshalb finde ich unsere Waffengesetze ok, da nicht jeder Hinz und Kunz bewaffnet rum rennen kann!
Gruß
Frank
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2468
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 01.03.2016 um 22:03 Uhr  
| Ja, ja, der MAD, der von mir als 20jährigem Leumundszeugnisse/ Referenzen für eine erhöhte Sicherheitsstufe (Ü2/Ü3)? von zwei Erwachsenen haben wollte, die mich kontinuierlich und länger als 10 Jahre kannten, aber nicht Eltern oder Verwandte.
Und um dann noch die Kurve zu kriegen:
S - FP 230 schrieb:
...
Es gab so manches Erlebnis bei welchem ich heute noch Gänsehaut bekomme wenn ich nur daran denke und deshalb finde ich unsere Waffengesetze ok, da nicht jeder Hinz und Kunz bewaffnet rum rennen kann!
...
Das unterschreibe ich voll und ganz!
--
Grüße
Bernd
______
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1151
User seit 27.06.2015
| Geschrieben am 02.03.2016 um 07:43 Uhr  
| Hier noch ein Fall aus dem Bekanntenkreis.
Eine Freundin war einkaufen ihr Wagen stand nahe der Einkaufswagenunterstand.
Sie hat den Einkaufswagen zurück gebracht und für die "paar Meter" den Wagen nicht abgeschlossen. Als sie wiederkam saß einer von Merkels Gästen bei ihr im Auto und fragte "sollen wir in den Wald?"
Sie pfiffig das Auto abgeschlossen und die Polizei gerufen, Ende vom Lied Anzeige wegen Freiheitsberaubung !
Danke Deutschland, Danke Angie, du schaffst uns !
UC | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 383
User seit 30.03.2004
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 02.03.2016 um 11:13 Uhr  
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DerKris schrieb:
Hallo,
also bei der Anzeige wegen Freiheitsberaubung wird wohl nichts rauskommen.
Im sogenannten "jedermanns paragraph" kann jeder eine Person nach einer Straftat bis zum eintreffen der Polizei festhalten.
Gruss chris
moin
genau so isses
bei Notfall bzw. Notstand die Mittel angemessen auswählen, dann paßt es vor`m Richter immer
hab das bereits einige Male durch, gab nie ein Problem damit
Gruß...vom Johann
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4826
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 02.03.2016 um 15:21 Uhr  
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Glatze11 schrieb:
Kenne kein Auto das sich abschließen läst und man nicht von innen rauskommt.
Das wissen die Buschmänner aber nicht.
--
Gruß
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3498
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 02.03.2016 um 22:18 Uhr  
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DerKris schrieb:
Hallo,
also bei der Anzeige wegen Freiheitsberaubung wird wohl nichts rauskommen.
Im sogenannten "jedermanns paragraph" kann jeder eine Person nach einer Straftat bis zum eintreffen der Polizei festhalten.
Gruss chris
Und welche Straftat liegt hier vor?
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2468
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 02.03.2016 um 23:38 Uhr  
| N'abend,
jw61 schrieb:
...
Und welche Straftat liegt hier vor?
...
Das ist wirklich eine gute Frage:
Nötigung oder Hausfriedensbruch im weiteren Sinne?
Mit UCs Geschichte passt Nötigung schon, aber was ist, wenn sich jemand einfach unaufgefordert in mein Auto setzt?
Hausfriedensbruch: "Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten ... " Auto = Räumlichkeit?
--
Grüße
Bernd
______
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