[ Beitrag wurde zuletzt editiert von umac am 06.02.2016 um 18:01 Uhr ]
SLK-63 schrieb:
Hmm soll das heissen ich krieg mit meiner Signatur kein H-Kennzeichen? Verdammt dann muss ich ja weiterhin artgerechten Klang auf mich nehmen
Moin!
Ja - da wirst Du leiden müssen
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig. "
Wenn Du die alte originale Headunit zur TÜV-Prüfung 'reinschiebst, freut sich der Prüfer. Muß ja nicht verdrahtet sein (glaub' ich). So'n einfaches Audio10 kostet heute ja fast nix.
Mir macht 3.2.4 Bremsanlage zu schaffen - eigentl. sollte im Frühjahr die C32-Bremse 'rein
Ach bin da eh nicht soo scharf drauf, wie schon gesagt wurde Versicherung/Steuer ist ja lächerlich.
Audio10 ist natürlich noch vorhanden - der Erstbesitzer/Daddy war so nett es im Keller zu tun und bei der Übergabe ein P88 rein zu tun xD
Ja Bremse bin auch noch am "verhandeln" mit dem derzeitigen Besitzer der sie leider farblich unwürdig verschandeln musste, aber als Verfechter von WenigUngefedertenMassen müssen auch größere Felgen als die 16er her. Aber genug OT.