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Klatsch und Tratsch » » Thema: Bestandfahrzeug die traurige Wahrheit |
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 19.11.2015 um 12:27 Uhr  
| Hallo Uwe
ich verstehe das nicht .? Bei dem Preisnachlass hast du denn echt geglaubst. Dss du einen ganz neuen bekommst . Es War also ein Lagerwagen ,. Die müssen abverkauft werden .zu welchem Preis auch immer . Da es ja bald das neue Modell gibt .
Die ganzen C Klasse Coupe w 204 werden doch jetzt auch alle verramscht . Die sind auch teilweise über ein Jahr alt
mfg Nebun | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 19.11.2015 um 15:47 Uhr  
| Bundesgerichtshof zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist
Guckst du hier:
http://tinyurl.com/qxym9vx
Aber wie Guido bereits sagte bist Du mit der Vorführwagenbestellung wenn man es bösartig ausdrücken will "hinters Licht geführt worden".
Du hast keinen Neuwagen bestellt oder gekauft!
Wie schon gesagt wurde, wenn der Preis stimmt schlage zu!
Aus meiner Erfahrung aber zwei Dinge beachten.
Mein W211 hatte ich als Lagerwagen (7 Monate nach Produktion) gekauft. Nach wenigen Tagen stellte sich dann heraus dass die Reifen Standplatten hatten. War ein größerer Akt da neue Reifen für zu bekommen.
Dann hatte man mir versichert dass alle Modellpflegemaßnahmen und Verbesserungs- und Servicemaßnahmen wie sie nach Produktion vorgenommen wurden nachgerüstet wurden.
Das war bezüglich SBC-Bremse nicht der Fall und nach Ablauf der Garantie hatte ich erfahren dass es eine solche Maßnahme gab, die aber nicht nachgerüstet wurde.
Handelte sich um die SBC-Hochdruckpumpe an der Stirnwand. Da kam es zu unangenehmen Brummgeräuschen da die nicht sauber entkoppelt war.
Hatte ich in der Garantiezeit mehrfach angesprochen, dieses Brummgeräusch, wurde dann aber immer mit das ist normal, Stand der Technik, abgeschmettert.
Dank mbslk.de bekam ich dann eine interne Mitteilung über diese Maßnahme "zugespielt" und ging dann mit Mercedes in den Ring.
Hatte leider nur müdliche Zusagen und man monierte auch dass ich das nicht innerhalb der Garantiezeit gefordert hätte. Da ich das nicht kannte konnte ich auch keinen Umbau fordern. War ein riesiger Ärger mit hin und her, schlußendlich erfolgte dann der Umbau auf Basis 100 % Kulanz. War damal 8 oder 10 Stunden Arbeitszeit plus Material. Glaube insgesamt größer € 1.500.
Deshalb würde ich mir wenn Du kaufst schriftlich bestätigen lassen dass alle zwischen Produktion und Kaufdatum gemachten Änderungen, Servicemaßnahmen und wie das alles heißt im Fahrzeug ggf. nach- bzw. umgerüstet wurden.
Dann hast Du es schriftlich und weniger Ärger wenn dann doch noch etwas aufpoppen sollte.
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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| Geschrieben am 19.11.2015 um 16:10 Uhr  
| Uwe,
was stellst du auch immer für komische Fragen an die Verkäufer? Du weisst doch, ein Teil dieser Antwort würde dich ganz sicher verunsichern.
--
Viele Grüße, Bernd
***Wir sind im Auftrag des Bembels unterwegs***
"Es sind 106 Meilen nach Chicago, wir haben genug Benzin im Tank, 'n halbes Päckchen Zigaretten, es ist dunkel, und wir tragen Sonnenbrillen!" | Antworten
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| Geschrieben am 19.11.2015 um 16:30 Uhr  
| Ja Bernd,
"Storno U.WE" hat nicht alle Fragen gestellt, weil es eben nach den Unterlagen sehr eindeutig ein Fahrzeug aus 2015 war.
Zufällig hatte ich noch ein anderes Fahrzeug im Auge, welches von der Fahrgestell Nr. 5000 weiter war, dies machte mich heute nach meinem Uralub stutzig und das Unglück nahm seinen Lauf
Jetzt bin ich nur traurig, ärgerlich, sauer, frustriert....usw.
--
keine ist traurig
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User seit 28.05.2003
| Geschrieben am 19.11.2015 um 23:49 Uhr  
|
U WE 55 schrieb:
Was denkt ihr über solch einen Fall und wie würdet ihr handeln?
Hey mir Scheißegal aber Hauptsache du kaufst dir wieder einen SLK und bleibst uns erhalten
Hat der trockene "Augen"? Dann nimm ihn trotzdem
Sonst noch fragen?
--
Grüße von Vice(nte) alias speedy63,
dem Spanischen Schwaben aus der Schwabenmetropole!
***Rems-Murr Stammtisch*** | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.11.2015 um 00:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Anlernschwabe am 20.11.2015 um 00:59 Uhr ]
Hallo Uwe,
das ist einer der letzten V8 - zuschlagen und behalten.
Lass dich nicht von solchen Nebensächlichkeiten abhalten, grundsätzlich hatte er dir doch gefallen.
Spaß beiseite, dass ist extrem ärgerlich, besonders wenn das Bild durch Nichtinformieren zerstört wurde. Also mein Blauer ist von April 2014, EZ April 2015, also auch so ein "Ladenhüter". Ich hatte es a) geahnt, b) hatte es mir der Verkäufer gesagt und c) steht in meinem Kaufvertrag die EZ und das Produktionsdatum.
Ohne jetzt juristische Feinheiten auszureizen: Meines Erachtens gehört das Produktionsdatum mit zum Verkaufpaket, gerade bei solchen recht neuen Drei-Monats-Fahrzeugen. Mach es wie meine Einkaufskollegen: Der Lieferant hat einen Fehler gemacht, "claimen" (also Verstragsstrafe androhnen), verhandeln und letztendlich nur die Preise reduzieren.
Storniere also dein Storno, dem Händler sollte schon klar geworden sein, dass du extrem verärgert über diese fehlende Info bist, aber gnädigerweise nimmst du ihm nach weiterem Preisnachlass den Wagen ab.
--
Grüße
Bernd
______
"If you tell the truth, you don't have to remember anything.” - Mark Twain
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