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Klatsch und Tratsch » » Thema: Deutsche Rechtsprechung |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 21.11.2015 um 22:00 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Odin am 21.11.2015 um 22:09 Uhr ]
Zum Glück gibt es Abstufungen wie: Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung, Totschlag, Mord...
Stellt Euch vor, Ihr gebt jemand ne Ohrfeige, der stürzt und ist tot.
Oder Ihr fahrt mit dem Auto, bei tiefstehender Sonne, in eine Vorfahrtsstrasse. Ein Kradfahrer, den Ihr nicht gesehen hattet kracht in Euer Auto und verliert sein Leben.
Wollt Ihr dann genau so verurteilt werden wie jemand, der vorsätzlich ein Menschenleben auslöscht?
Diese Differenzierung mit der individuellen Urteilsfindung gibt es nur in unserer Bananenrepublik.
@Hans
Zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr entscheidet ein Gutachter, ob der Heranwachsende aufgrund seiner Persönlichkeit nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt wird. Beim Jugendstrafrecht gibt es bei Mord( Merkmale:Niedere Beweggründe, um eine andere Straftat zu vertuschen oder aus Heimtücke) maximal 10 Jahre.
Im Jugendstrafrecht ist der Erziehungsgedanke vorrangig.
--
Gruß
Ralf, CCAA
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Beitrag von:
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User seit 15.10.2012
| Geschrieben am 22.11.2015 um 10:12 Uhr  
| Hallo Ralf -
das ist -auch einem Nicht-Juristen, aber einem Menschen mit reichlich Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand- alles klar und plausibel.
Aber was sagst du denn zu dem von mir zitierten Fall/Urteil ?
Gruß Hans
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 22.11.2015 um 14:31 Uhr  
|
Hamilkar Barkas schrieb:
Hallo Ralf -
das ist -auch einem Nicht-Juristen, aber einem Menschen mit reichlich Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand- alles klar und plausibel.
Aber was sagst du denn zu dem von mir zitierten Fall/Urteil ?
Gruß Hans
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Hans, ich habe mich beruflich tagtäglich damit zu befassen.
Das Urteilen über Urteile lasse ich seit ich gemerkt habe, dass mich das über Mass belastet.
--
Gruß
Ralf, CCAA
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 22.11.2015 um 22:37 Uhr  
| Servus,
auch hier sieht man, dass die Kultur des Meckerns weiter wächst, weil sie so einfach ist ...
Die Judikative steht auch dem "Normalbürger" offen: Nehmt das Schöffenamt wahr und Ihr bekommt einen Einblick, warum und wie diese Urteile entstehen. Dann seid Ihr aber auch mitverantwortlich ... aber wer will das schon ....
sG, Andy
--
"Es ist 6 Uhr in der Früh, so früh auf stehst du nie, die gesellschaftliche Basis geht zur Arbeit während der größte Teil vom Überbau noch ratzt, weil der war gestern blau, zuviel Chianti, zuviel gelabert" (Ringsgwandl)
--
http://www.huk.de/vm/andreas.krimm | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 23.11.2015 um 00:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ostseepower 1 am 23.11.2015 um 00:13 Uhr ]
lennon schrieb:
Servus,
auch hier sieht man, dass die Kultur des Meckerns weiter wächst, weil sie so einfach ist ...
Die Judikative steht auch dem "Normalbürger" offen: Nehmt das Schöffenamt wahr und Ihr bekommt einen Einblick, warum und wie diese Urteile entstehen. Dann seid Ihr aber auch mitverantwortlich ... aber wer will das schon ....
sG, Andy
--
"Es ist 6 Uhr in der Früh, so früh auf stehst du nie, die gesellschaftliche Basis geht zur Arbeit während der größte Teil vom Überbau noch ratzt, weil der war gestern blau, zuviel Chianti, zuviel gelabert" (Ringsgwandl)
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moin
so isses, viele Bereiche im öffentlichen Leben lassen sich im Rahmen eines Ehrenamtes mitbestimmen, bzw. kann man daran teilnehmen und gewinnt so Einblicke in Gegebenheiten wie Sozialrecht, Verwaltungsrecht u.s.w.
als ehrenamtlicher Vormund (heißt im neudeutsch Betreuer) für bis zu 15 Personen konnte ich locker darauf verzichten, sowas hauptberuflich zu leisten.
Ich habe dennoch einiges bewegt und darauf kommt es an im übrigen wird dieser Personenkreis dringend gesucht, es gibt leider sehr viele Menschen, welche nicht mit ihrem Leben zurecht kommen.
Die Gründe hierfür sind vielfälltig..Krankheit, Alter, Überforderung, Pech...eine lange Liste und es kann jeden treffen....
...Schöffen sind gesucht und werden gern genommen, ist jedoch relativ anstrengend und kann das Privatleben ziemlich belasten...muss `ma mögen und ableisten können, ohne selbst Schaden daran zu nehmen.
also ich finde die deutsche Rechtsprechung zumindest im Sozialbereich ziemlich gut
da wird sorgsam abgewogen und nach Lösungen gesucht, die Richter machen einen guten Job, ja klar, wenn mal was schief läuft dann sind alle da.
Solange es gut geht und einfach nur gute Arbeit geleistet wird, interessiert sich in der Regel keine ..... dafür.
Gruß...vom Johann
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 23.11.2015 um 00:52 Uhr  
| MMhhh,da hab ich andere Erfahrungen gemacht im Sozialbereich bzw im Sozialgericht.
Ich hab da einiges mit Verhandlungen über den Grad der Behinderung erlebt was mich an soziales Verhalten seitens des Staates zweifeln läßt.
Aber das kann ich nur mit meinem empfinden beurteilen,hab keinerlei Ausbildung in der Richtung.
Nur meinem Empfinden nach wurden im Lauf der Jahre die Gesetze verweichlicht.
Auf bewaffneten Banküberfall gibt es Lt Gesetz 15 Jahre und das sollte es dann auch geben ohne solche WischiWaschiurteile wie Alter,Notlage oder schwere Jugend und tausend andere Dinge.
Auch wie gut es Häftlingen in Deutschland geht passt mir nicht.
Das ist im besten Fall Hausarest.
Hab 2 Wärter im Verwandtenkreis.
Da find ich manchmal die Methoden in Amerika ganz nett.Wobei mir auch klar ist das die auch nicht die Lösung haben.
Ohne jetzt eine Diskusion anzufachen will ich eigendlich nur ausdrücken das die Strafen in Deutschland mir zu lasch sind. | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 15.10.2012
| Geschrieben am 23.11.2015 um 09:59 Uhr  
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lennon schrieb:
Servus,
auch hier sieht man, dass die Kultur des Meckerns weiter wächst, weil sie so einfach ist ...
Die Judikative steht auch dem "Normalbürger" offen: Nehmt das Schöffenamt wahr und Ihr bekommt einen Einblick, warum und wie diese Urteile entstehen. Dann seid Ihr aber auch mitverantwortlich ... aber wer will das schon ....
Sehr richtig - meine Frau z.B. war viele Jahre Schöffin beim Jugendgericht. Die (und somit auch ich) könnte dir Dinge erzählen, die glaubst selbst du nicht....
Aber das gehört hier zu dem von mir angesprochenen Verkehrsgerichtsurteil nicht hin.
Im Übrigen: Da in D Gerichtsurteile im Namen des Volkes gesprochen werden, nehme ich mir die staatsbürgerliche Freiheit (und das Recht), Urteile, die mir "gegen den Strich" gehen, zu kritisieren. Ob dir das nun passt oder nicht - interessiert mich nicht die Bohne.
Hans
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 23.11.2015 um 10:12 Uhr  
| moin
ich hab`s ja alle recht mit dem was ihr schreibt..
Was sollen die Richter denn machen, um die Leute nicht noch weiter zu kriminalisieren
Viele Betroffene haben später die Kurve dann doch noch bekommen und waren für die zweite Chance dankbar.
Was fehlt ist vielleicht sowas wie Wiedergutmachung an den Geschädigten in Form von realer Arbeit durch den erarbeiteten Lohn (das kann unter Umständen Jahrzehnte dauern und ist sicherlich oft nicht möglich).
oder gleich nach Sibirien damit...keine Ahnung, dahinter steht auch der Gedanke, dass es nicht selbstverständlich sein darf, sich in einer Gesellschaft frei zu bewegen.....dass muss man sich jeden Tag auf`s Neue erarbeiten
Gruß...vom Johann
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| Geschrieben am 23.11.2015 um 18:57 Uhr  
| Johann,
stimme dir weitgehend zu. Nur - gar nicht bestrafen und statt dessen immer und für alles nur Verständnis und Nachsicht aufbringen - geht ja nun auch nicht, oder ?
Was mich oft erzürnt, ist die häufig fehlende Verhältnismäßigkeit. Wie in dem hier von mir angesprochenen Fall: ist denn ein Menschenleben nicht mehr wert als eine Bewährungsstrafe ? Oder, was oft auch in der Gesellschaft diskutiert wird, ist (nur der Eindruck?) Täterschutz vor Opferschutz.
Gruß Hans
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 23.11.2015 um 19:29 Uhr  
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Hamilkar Barkas schrieb:
Johann,
stimme dir weitgehend zu. Nur - gar nicht bestrafen und statt dessen immer und für alles nur Verständnis und Nachsicht aufbringen - geht ja nun auch nicht, oder ?
Was mich oft erzürnt, ist die häufig fehlende Verhältnismäßigkeit. Wie in dem hier von mir angesprochenen Fall: ist denn ein Menschenleben nicht mehr wert als eine Bewährungsstrafe ? Oder, was oft auch in der Gesellschaft diskutiert wird, ist (nur der Eindruck?) Täterschutz vor Opferschutz.
Gruß Hans
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Guten Abend Hans,
ich verstehe deine Motivation irgendwie nicht.
Man kann doch nicht das ganze deutsche Rechtssystem in Frage stellen, wegen vereinzelten veröffentlichten Urteilen, die auch noch von der Presse entsprechend gestreut werden und die du nicht verstehen kannst.
Das Strafrecht und auch die Strafprozessordnung und auch andere Gesetze, die damit in Verbindung stehen, sind komplizierte Rechtsgebiete.
Dazu kommen noch Urteile in gleichen Fällen und Rechtskommentare.
Also auch ich, der nicht unbeleckt in solchen Sachen ist, kann mir nur ein Bild über das Urteil machen, wenn ich den Vorgang kenne und auch eine Urteilsbegründung gehört habe.
Alles andere ist Blödsinn.
Gruss
M.
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