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Klatsch und Tratsch » » Thema: Deutsche Rechtsprechung
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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 12.10.2015 um 19:20 Uhr   


UC schrieb:
Das wäre dann ungefähr so als wenn ein Einbrecher die Beute behalten darf um davon die Strafe zu bezahlen...........
Das kann nicht ernst gemeint sein oder ?
UC

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Tach,

sei mir nicht böse, aber aus bestimmten verschiedenen Gründen hinkt der Vergleich doch sehr.
Aber überleg mal, der Typ ist LKW-Fahrer und braucht die Fahrerlaubnis, um überhaupt Kohle ranschaffen zu können.
Jetzt bekommt er über 5K Geldstrafe, wird vom Gericht noch zu einem Schmerzensgeld für die Ehefrau verdonnert, hat vielleicht noch Allimente zu bezahlen, hat noch Schadenersatzforderungen von anderer Seite, wem soll es dann helfen, wenn der Typ 150 Tage( = 150 Tagessätze ) Ersatzfreiheitsstrafe ableisten soll, weil er die Geldstrafe nicht zahlen kann.
Mit den 150 Tagessätzen gilt er auch als vorbestraft, ergo steht das auch in seinem Führungszeugnis und was das bedeuted, muss ich dir ja nicht sagen.
Drogen oder Alkohol waren offensichtlich nicht im Spiel, sonst wäre er mit einem bestimmten Vorleben mit Sicherheit eingefahren.
Du kannst mir glauben, dass der auch harte Auflagen bekommen hat, wo bei dem kleinsten Verstoß auch hart durchgegriffen wir.

Gruss
Michael




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   cynomolgus

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 Geschrieben am 13.10.2015 um 08:39 Uhr   
Moin,
ich fahre an der Unfallstelle seit 20 Jahren jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit vorbei, auch am Tage des Unfalls. Und sehr oft mit dem Fahrrad.

Es ist eine große, stark befahrene innerstädtische Einkaufsstrasse in einen sehr dicht besiedelten Innenstadtbezirk . Sie muss mit großer Vorsicht befahren werden, weil immer wieder Passanten/Omas/Kinder/etc. unachtsam über die Fahrbahn laufen. Ich habe natürlich im Laufe der Zeit auch etliche Zeitungsartikel dazu gelesen.



special-agent schrieb:

Tach,

sei mir nicht böse, aber aus bestimmten verschiedenen Gründen hinkt der Vergleich doch sehr.
Aber überleg mal, der Typ ist LKW-Fahrer und braucht die Fahrerlaubnis, um überhaupt Kohle ranschaffen zu können.



Das Berufskraftfahrer ihren LKW Schein behalten dürfen um Geld zu verdienen wenn sie mit dem PKW Mist gebaut haben, ist üblich. Aber nicht, wenn sie mit dem LKW die Straftat begangen haben.

Der muss schon ganz böse gebrettert sein. Die letzten 70 Meter Fahrstrecke (mindestens) war die Ampel schon rot. Innerstädtisch. In einem Wohngebiet. Die Kreuzung dort ist etwas unübersichtlich.

Und der war wegen einem Verkehrsdelikt vorbestraft, d.h. hat schon mal über 90 Tagessätze am Steuer "verdient". Das heißt, Zeit zur Besinnung hatte er vorher schon. Hat nichts geholfen.

Ich fürchte in der Hand eines solchen Fahrers ist ein LKW eine potentielle Mordwaffe.

Da der Richter aber nicht haftet, wenn der nächste Tote vom Asphalt gekratzt werden muss, geht so etwas eben leider durch.

Rainer


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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 13.10.2015 um 11:37 Uhr   


cynomolgus schrieb:


Das Berufskraftfahrer ihren LKW Schein behalten dürfen um Geld zu verdienen wenn sie mit dem PKW Mist gebaut haben, ist üblich. Aber nicht, wenn sie mit dem LKW die Straftat begangen haben.

Der muss schon ganz böse gebrettert sein. Die letzten 70 Meter Fahrstrecke (mindestens) war die Ampel schon rot. Innerstädtisch. In einem Wohngebiet. Die Kreuzung dort ist etwas unübersichtlich.

Und der war wegen einem Verkehrsdelikt vorbestraft, d.h. hat schon mal über 90 Tagessätze am Steuer "verdient". Das heißt, Zeit zur Besinnung hatte er vorher schon. Hat nichts geholfen.

Ich fürchte in der Hand eines solchen Fahrers ist ein LKW eine potentielle Mordwaffe.

Da der Richter aber nicht haftet, wenn der nächste Tote vom Asphalt gekratzt werden muss, geht so etwas eben leider durch.

Rainer





Morsche,

warum das zuständige Gericht so entschieden hat, kann ich nicht sagen, da ich die genauen Fakten und auch die Urteilsbegründung nicht kenne.
Deshalb kann ich auch nicht sagen, ob das Urteil gut oder schlecht ist.
Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass bei Gericht einiges möglich ist, sofern siich die Parteien einig sind. und das Gericht so Zeugs, wie Sühne, Wiedergutmachung, Opfer-Täter-Ausgleich, Entschuldigung, Reue etc. mit berücksichtigt hat.
So ein Richter hat auch in manchen Fällen halt ein bisschen Ermessensspielraum.

Ich persönlich bin bei Zeitungsartikeln immer ein bißchen skeptisch.
Auch aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Zeitungen behördliche Pressemitteilungen gerne mal aus " Platzgründen " umformulieren und das Geschehene plötzlich einen ganz anderen Sinn bekommt.

Gruss
Michael

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 Geschrieben am 13.10.2015 um 12:10 Uhr   
Mir ist auch mal eine alte Dame vors Auto bzw den Firmenwagen gelaufen.
War aber absolut unschuldig und habe dementsprechend keine Strafe bekommen.
Trotzdem blödes Gefühl.
Aber lt Zeitungsartikel ist sie wegen dem Raser 30 meter durch die Luft geschleudert worden.
Völliger Unsin,die Unfallforschung schrieb dann im Gutachten das ich 45 in der 50 Zone gefahren bin.Und bevor ich sie traf schon auf 15kmh runtergebremst hatte.
Und die Dame lag 2 meter vom Auto weg.
War aber auch die Bildzeitung
Wie heißt es ?
Mutter drehte ihre Kinder durch den Fleischwolf,Bild sprach zuerst mit den Buletten.

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 Geschrieben am 13.10.2015 um 17:58 Uhr   


Glatze11 schrieb:

Und die Dame lag 2 meter vom Auto weg.




Na gut, dann frage ich halt:

In welchem Zustand ?

Gruss
Michael

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 Geschrieben am 13.10.2015 um 18:31 Uhr   
Gebrochene Rippe in der Lunge,ohne Lebendsgefahr.
Oma gehts gut.

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 Geschrieben am 14.10.2015 um 09:19 Uhr   


special-agent schrieb:
Aber überleg mal, der Typ ist LKW-Fahrer und braucht die Fahrerlaubnis, um überhaupt Kohle ranschaffen zu können.
Jetzt bekommt er über 5K Geldstrafe, wird vom Gericht noch zu einem Schmerzensgeld für die Ehefrau verdonnert, hat vielleicht noch Allimente zu bezahlen, hat noch Schadenersatzforderungen von anderer Seite, wem soll es dann helfen, wenn der Typ 150 Tage( = 150 Tagessätze ) Mit den 150 Tagessätzen gilt er auch als vorbestraft, ergo steht das auch in seinem Führungszeugnis und was das bedeuted, muss ich dir ja nicht sagen.



Hallo Michael, natürlich muss der Typ die Kohle ranschaffen aber nicht auf der öffentlichen Strasse mit einer "Fastwaffe"
Die LKWfahrer gehören ja laut eigener Aussage zu den schlechter verdienenden.
In diesem Falle würde ich vorschlagen die Kohle zb in einem Steinbruch zu erarbeiten da kann er sich nur selbst verletzen und könnte sich ja nach m³ zerkleinerter Steine bezahlen lassen......
Das er der Frau das Schmerzensgeld zahlt denke ich mal eher nicht außerdem wie kann man den Tod eines geliebten Menschen in Euro aufwiegen ??????
Das mit dem vorbestraft dürfte ihn nicht weiter jucken da gibt es noch ganz andere die mit diesen "Titel" sogar an unserer Regierung teilnehmen durften !
Und wie hier geschildert war es ja wohl nicht das erste Mal das sich der Kraftfahrer( seltsamer Begriff fühlt er sich so stark???) eine ordentliche Strafe abgeholt hat.....
Gruß UC

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 Geschrieben am 14.10.2015 um 11:12 Uhr   


UC schrieb:


special-agent schrieb:
Aber überleg mal, der Typ ist LKW-Fahrer und braucht die Fahrerlaubnis, um überhaupt Kohle ranschaffen zu können.
Jetzt bekommt er über 5K Geldstrafe, wird vom Gericht noch zu einem Schmerzensgeld für die Ehefrau verdonnert, hat vielleicht noch Allimente zu bezahlen, hat noch Schadenersatzforderungen von anderer Seite, wem soll es dann helfen, wenn der Typ 150 Tage( = 150 Tagessätze ) Mit den 150 Tagessätzen gilt er auch als vorbestraft, ergo steht das auch in seinem Führungszeugnis und was das bedeuted, muss ich dir ja nicht sagen.



Hallo Michael, natürlich muss der Typ die Kohle ranschaffen aber nicht auf der öffentlichen Strasse mit einer "Fastwaffe"
Die LKWfahrer gehören ja laut eigener Aussage zu den schlechter verdienenden.
In diesem Falle würde ich vorschlagen die Kohle zb in einem Steinbruch zu erarbeiten da kann er sich nur selbst verletzen und könnte sich ja nach m³ zerkleinerter Steine bezahlen lassen......
Das er der Frau das Schmerzensgeld zahlt denke ich mal eher nicht außerdem wie kann man den Tod eines geliebten Menschen in Euro aufwiegen ??????
Das mit dem vorbestraft dürfte ihn nicht weiter jucken da gibt es noch ganz andere die mit diesen "Titel" sogar an unserer Regierung teilnehmen durften !
Und wie hier geschildert war es ja wohl nicht das erste Mal das sich der Kraftfahrer( seltsamer Begriff fühlt er sich so stark???) eine ordentliche Strafe abgeholt hat.....
Gruß UC

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Moin,

jo, ich habe halt nur mal spekuliert, warum der seinen Lappen behalten durfte.
Wie schon erwähnt, kann man darüber nur spekulieren, weil man die Fakten nicht kennt.
Ansonsten bin ich voll deiner Meinung, dass es auch in bestimmten Fällen Strafen geben sollte, die, sagen wir mal, mehr abbinden.
In ganz speziellen Fällen bin ich auch für die Todesstrafe.
Ein Schmerzensgeld kann z.B eine Ehefrau geltend machen, wenn sie durch den gewaltsamen Tod ihres Mannes eine Krankheit erleidet, wie zB. Psychosen oder Depressionen.
Soweit ich mich noch erinnern kann, reicht ein schwerer Schock auch schon aus.
Ich kenne mich in der Materie aber nicht so gut aus und lasse mich gerne eines besseren belehren.

Gruss
Michael

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   Hamilkar Barkas

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 Geschrieben am 20.11.2015 um 19:54 Uhr   
Noch so ein schwer verständliches und verdauliches Urteil:
Landgericht Stuttgart: eine 21-jährige schreibt während der Autofahrt auf dem Handy, überfährt dabei zwei Radfahrer, einer stirbt, der andere schwer verletzt. Die Fahrerin begeht Unfallflucht.
Urteil: Jugendstrafe 2jahre Bau auf Bewährung wegen versuchten Mordes (!?!?), nicht etwa fahrlässiger Tötung.
Abgesehen von dem mehr als seltsamen Urteil will mir nicht in den Kopf, warum junge Leute z.B. mit 16 J. wählen dürfen, also hier wie Erwachsene betrachtet werden - als junge Erwachsene jedoch vor Gericht wie Jugendliche behandelt werden.
Hans

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   UC

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 Geschrieben am 21.11.2015 um 12:05 Uhr   


Hamilkar Barkas schrieb:
Noch so ein schwer verständliches und verdauliches Urteil:
Landgericht Stuttgart: eine 21-jährige schreibt während der Autofahrt auf dem Handy, überfährt dabei zwei Radfahrer, einer stirbt, der andere schwer verletzt. Die Fahrerin begeht Unfallflucht.
Urteil: Jugendstrafe 2jahre Bau auf Bewährung wegen versuchten Mordes (!?!?), nicht etwa fahrlässiger Tötung.
Abgesehen von dem mehr als seltsamen Urteil will mir nicht in den Kopf, warum junge Leute z.B. mit 16 J. wählen dürfen, also hier wie Erwachsene betrachtet werden - als junge Erwachsene jedoch vor Gericht wie Jugendliche behandelt werden.
Hans



Die hatte bestimmt ne schlechte Kindheit und verdient mit ihrem Handy Geld.......
Handy wegnehmen und für die Pflege des verletzen Radfahrers aufkommen quasi als Leibeigene !
Kein Pardon für solch durchgeknallten !
Aber wahrscheinlich hat sich sich schon bei Facebook und Co mit ihren Heldentat gebrüstet und diese gepostet...
UC

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