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| Geschrieben am 30.05.2015 um 14:13 Uhr  
| Moinsen,
mir wurde heute beim ersten Versuch die Plakette verwehrt, da ich zu meinen schwarzen Rückleuchten von Carparts-Online keine zusätzlichen Rückstrahler verbaut habe. Mein Hinweis, dass die Rückleuchten ja zu diesem Zweck in der Mitte rote Rückstrahler haben wurde damit abgetan, dass dieses aber keine zugelassenen Rückstrahler seien...
Bei der letzen HU wurde dies nicht bemängelt.
Der Prüfer hat mir dann angeboten, die Untersuchung kostenlos abzubrechen. Danach bin ich zur TÜV-Station vom letzten Mal gefahren, die haben sich für sie Rückleuchtwen nicht weiter interessiert....
Bei den Rückleuchten war damals übrigens kein Schriftstück dabei. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder ist im Besitz einer ABE o. ä.?
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass ich die Plakette wegen eines ausgeschlagenen Traggelenks nicht bekommen habe, was aber ok ist, da sich dieses bei der letzten HU schon angekündigt hatte.
Gruß
Thomas
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SLK 230K FL, obsidian-schwarz, | Antworten
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User seit 21.08.2005
| Geschrieben am 30.05.2015 um 19:00 Uhr  
| Glatze11 schrieb:
Die Rückleuchten haben ein E-Zeichen dran.Bei intregierten Rückstrahlern muß es endweder E1 oder ein A1 hinter dem E stehen. Weiß ich aus dem Kopf nicht mehr genauwas von beiden es ist.
Moin zusammen,
E1 wäre Deutschland, gültig wäre auch E42 ( Europäische Union ).
Liste der Ländercode´s :
1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 Jugoslawien; jetzt Serbien
11 Großbritannien
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
15 – (vormals DDR)
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russische Föderation
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
34 Bulgarien
35 Kasachstan
36 Litauen
37 Türkei
39 Aserbaidschan
40 Mazedonien
42 Europäische Union
43 Japan
45 Australien
46 Ukraine
47 Südafrika
48 Neuseeland
49 Zypern
50 Malta
51 Südkorea
52 Malaysia
53 Thailand
56 Montenegro
58 Tunesien
Gruss Ulli
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I´m back again................ | Antworten
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User seit 12.01.2008
| Geschrieben am 31.05.2015 um 16:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von umac am 31.05.2015 um 16:25 Uhr ]
Moin!
Die TÜVer haben 2015 "Beleuchtung" ganz oben im Pflichtenheft.
Bei mir wollte der den rechten Seitenblinker bekriteln "nicht orange genug, also hab' ich das Leuchtmittel ausgebaut und ihm die zusammen mit einer originalverpackten unter die Nase gehalten... die waren gleich gefärbt und "alte" gerad' 3 Monate verbaut.
Da muß vermutl. eine bestimmte Quote mit Beleuchtung durchfallen dieses Jahr
Ciao Uwe
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 31.05.2015 um 19:52 Uhr  
| Hi,
Ich habe ja damals die Rückleuchten mit Carparts entwickelt und für mich gab es eine Aussage 'keine zusätzlichen Katzenaugen am Slk... Bin doch kein Golf'
So daute es etwas länger als gedacht, da die Smoked Varriante etwas weniger gesmoked werden musste als gedacht, aber nun sind die Katzenaugen drin.
Abe gibt es keine. Das Lichtgutachten liegt beim Hersteller.
Ich habe ja schon zig von Sets verkauft, aber das habe ich noch nicht gehört.
Für alle die es interessiert... Es ist E9
--
Gruß
Mekkes
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