.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: wann ist ein Parkplatzrempler ein anzeigepflichtiger Unfallschaden?
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 )
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   QT

Schreiberlevel:
Forenkönig
Forenkönig
Beiträge: 8589
User seit 17.04.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.05.2015 um 16:51 Uhr   


Herr der Kringel schrieb:


QT schrieb:
"Weiss nicht, ob er noch fährt. Von daher verkaufe ich ihn als DEFEKT"


Bist du hauptberuflicher eBay-Verkäufer?
Nein, gottseidank nicht. Bei dem aktuellen Gebührenwucher dort, lohnt das doch eh nicht und die Ebaykäufer sind glaub die kritischsten überhaupt

--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an QT    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenfürst
Forenfürst
Beiträge: 4798
User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 06.05.2015 um 17:50 Uhr   
Ich nicht aber ich machs genauso seit 30 Jahren.
Bei mir steht immer drin Gekauft wie besehn.
Ohne Gewähr auf Vollständigkeit der Angaben.
Ich weiß bei meinen Oldis ja selbst nicht was mir angedreht wurde.Bei zb über 30 Jahre alten Fahrzeugen ist sowas wie KM Stand oder Unfallfrei nicht mehr nachzuvollziehn.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Glatze11    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   TealC



Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.05.2015 um 18:03 Uhr   


SKADI schrieb:
Er hatte allerdings in den vergangenen 10 Jahren zwei Parkplatzrempler, die jedesmal in der VW Vertragswerkstatt instand gesetzt wurden, unter anderem wurde auch eine Schiebetür erneuert. Mir war nicht bewußt, daß es sich dabei um anzeigepflichtigen Unfallschaden handeln könnte.



ÄHH etwas naiv bist schon ? Unfall bedeutet nicht immer das 2 Autos auf der Straße in der Fahrt zusammenknallen müssen...

Wenn eine Schiebetür getauscht wurde... ist da irgendwas mächtig reingeknallt und auch das ist ein UNFALL und wenn es ein vollbeladener Einkaufwagen war...



--
Gruß

Teal´C
[ˈtiːʔalk]

Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !

SLK R170 - Das Original - mit den Powerdomes

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an TealC    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   convertible

Schreiberlevel:
Forenkönig
Forenkönig
Beiträge: 9246
User seit 03.05.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.05.2015 um 20:34 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von convertible am 06.05.2015 um 20:36 Uhr ]



QT schrieb:
Beim Verkaufen übertreibt man heutzutage am besten in negativer Richtung. Da kann einem hinterher niemand vorwerfen, man habe Dinge verschwiegen. Das in-den-Himmel-loben führt zwangsläufig und zurecht zu Frust bei Käufern, wenn es raus kommt.

Am besten alles als "defekt" deklarieren

"Weiss nicht, ob er noch fährt. Von daher verkaufe ich ihn als DEFEKT"

--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III





Sehr schön Achim, das gefällt mir !
Da die Rechtsprechung nun mal so ist wie sie ist, finde ich es um so wichtiger, die Verursacher von Parkremplern neben der Wertminderung sowie Schadensbeseitigung bei Erfüllung des Straf-Tatbestandes der Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu sanktionieren.

Edit: Die Freiheitsstrafe darf nicht zur Bewährung ausgesetzt werden

--
Beste Grüße
............................................................
SLC 230 PreFL
///AGM-BigBlock M113ego NonEco

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an convertible    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 06.05.2015 um 21:10 Uhr   


convertible schrieb:

...
Da die Rechtsprechung nun mal so ist wie sie ist, finde ich es um so wichtiger, die Verursacher von Parkremplern neben der Wertminderung sowie Schadensbeseitigung bei Erfüllung des Straf-Tatbestandes der Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu sanktionieren.

Edit: Die Freiheitsstrafe darf nicht zur Bewährung ausgesetzt werden

--
Beste Grüße
............................................................
SLC 230 PreFL
///AGM-BigBlock M113ego NonEco



[spaßmodus]
Was hier immer so lapidar als "Parkrempler" bezeichnet wird, geht ja viel tiefer. So ein "Rempler" (vor der zu befürchtenden Fahrerflucht) ist ein Anschlag auf meine wirtschaftlichen Verhältnisse und somit, bei meinem schlechten Gesundheitszustand, ein "gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff, bei Gefahr für Leib oder Leben..." (§ 32 StGB, Notwehr), notwehrfähig und kann mit angemessener Gewaltanwendung beendet werden.
[/ spaßmodus]




--
Beste Grüße

Dietmar
nw-eng

Relevanz ist relativ.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Black Beauty 888

Schreiberlevel:
Forenobertertianer
Forenobertertianer
Beiträge: 204
User seit 01.12.2013
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 07.05.2015 um 14:20 Uhr   
Ich würde mein Gebraucht-Fahrzeug NIE als unfallfrei verkaufen, es sei denn, ich habe ihn als Neuwagen gefahren und niemals (!!!) auch nur einen Kratzer beseitigen lassen.
Hab leider die Erfahrung vor Gericht machen müssen. Hatte ein Mini-Teil an der Corvette nachlackieren lassen weil es gesprungen war... kein Blechteil
Der Käufer hatte einen Gutachter der das festgestellt hat. Ging alles vor Gericht, wollte mir die Corvette wieder vor die Tür stellen. An sich kein Problem, aber sie hatte während der Zeit beim Käufer einen kapitalen Motorschaden... Das war der Hammer und nur das hat mir letztendlich den A.... vor Gericht gerettet, da dies nichts mehr mit dem eigentlichen "unfallfrei" zu tun hatte. Musste 10 % vom Kaufpreis zahlen, Anwaltskosten von mir selbst und den Ärger....
daher nie mehr wieder "unfallfrei" ankreuzen...
Wünsche viel Erfolg,
Manuela

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Black Beauty 888    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   convertible

Schreiberlevel:
Forenkönig
Forenkönig
Beiträge: 9246
User seit 03.05.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 07.05.2015 um 15:43 Uhr   
Der Kauf eines Lackstiftes beim Autohändler auf Rechnung, so das neue Rechtsprechungsanpassungsgesetz, genügt den Gerichten zukünftig von einem potentiell beilackierten Unfallschaden des Fahrzeugs auszugehen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich mit dem Stift nachlackiert wurde.
Stellt ein Gutachter nach dem Verkauf des Fahrzeugs einen ausgebesserten stecknadelkopfgroßen Steinschlagschaden am Fahrzeug fest, so hatte das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs einen erheblichen Unfallschaden. Die Beweislage ist durch den Kauf des Lackstiftes eindeutig erbracht........

--
Beste Grüße
............................................................
SLC 230 PreFL
///AGM-BigBlock M113ego NonEco

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an convertible    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SKADI

Schreiberlevel:
Forengrundschüler
Forengrundschüler
Beiträge: 42
User seit 23.04.2014
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 07.05.2015 um 19:04 Uhr   


Black Beauty 888 schrieb:
Ich würde mein Gebraucht-Fahrzeug NIE als unfallfrei verkaufen, es sei denn, ich habe ihn als Neuwagen gefahren und niemals (!!!) auch nur einen Kratzer beseitigen lassen.
Hab leider die Erfahrung vor Gericht machen müssen. Hatte ein Mini-Teil an der Corvette nachlackieren lassen weil es gesprungen war... kein Blechteil
Der Käufer hatte einen Gutachter der das festgestellt hat. Ging alles vor Gericht, wollte mir die Corvette wieder vor die Tür stellen. An sich kein Problem, aber sie hatte während der Zeit beim Käufer einen kapitalen Motorschaden... Das war der Hammer und nur das hat mir letztendlich den A.... vor Gericht gerettet, da dies nichts mehr mit dem eigentlichen "unfallfrei" zu tun hatte. Musste 10 % vom Kaufpreis zahlen, Anwaltskosten von mir selbst und den Ärger....
daher nie mehr wieder "unfallfrei" ankreuzen...
Wünsche viel Erfolg,
Manuela


hallo Manuela,
ich habe mittlerweile einen Rechtsanwalt kontaktiert, demnach wird mein Fall ähnlich wie Dein oben geschilderter ablaufen, da der Käufer ja den Wagen jetzt selbst verunfallt hat.
Gruß Hubert

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SKADI    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenoberprimaner
Forenoberprimaner
Beiträge: 564
User seit 29.06.2009
 Geschrieben am 08.05.2015 um 08:19 Uhr   
Moin,

ein Unfallereignis wird mit dem Wort PAUKE definiert.

Es ist ein Unfall, wenn etwas Plötzlich von Außen Unfreiwillig auf den Körper Einwirkt.

--
Semper fidelis

Viele Grüße von Volker

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Kapitän    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenabiturient
Forenabiturient
Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
 Geschrieben am 08.05.2015 um 08:59 Uhr   


SLK172 schrieb:


Bzgl. der verlangten Rückgabe würde ich versuchen maximal eine Minderung des damaligen Kaufpreises anzubieten. Üblich sind ja ca. 10% des Reparaturwertes als Wertminderung.




So kenne ich das auch aus meiner Tätigkeit als Autoverkäufer. Ist allerdings schon 25 Jahre her, und es hat sich viel seither geändert.

Mein Fall mal kurz als Beispiel: Ich hatte mit meinem 350er vor 2 Wochen einen Bumms (die andere war schuld). Was anfangs als nicht ganz so schlimm aussah/anhörte (ich fuhr nicht schnell), stellt sich später als knapper Totalschaden raus.

Zu den Daten:

SLK 350 Sportmotor
Bj 2008
KM 65.000
Gute Ausstattung
Wiederbeschaffungswert 23.000 Euro lt. Gutachter
Schaden 20.000 Euro lt Gutachter. (Rahmenteile vorne müssen erneuert werden)

So, nun haltet euch fest! Die Versicherung wird mir höchstwahrscheinlich NICHT mehr als 1000 Euro Wertminderung geben.

Das ist meiner Meinung nach ein völlig unrealistischer Wert, würde ich das Fahrzeug jetzt oder auch später verkaufen wollen, ohne den Schaden zu verschweigen (was ich niemals täte).

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an TonyDom    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :997
Mitglieder:    1
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.275.295

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Bist Du bereit, für mehr Tierwohl auch mehr Geld beim Fleischkauf auszugeben?

Ja
Nein, ich esse oder kaufe kein Fleisch
Nein, andere Gründe

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm