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Klatsch und Tratsch » » Thema: TÜV Termin |
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 357
User seit 10.12.2014
| Geschrieben am 10.03.2015 um 14:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von M102 am 10.03.2015 um 15:42 Uhr ]
...grundsätzlich braucht jedes ANGEMELDETE Auto TÜV, völlig egal, wo es sich befindet, auf Privatgrund, in der Garage, und sogar auf dem Mond, wenn es dahin kommt =>
§ 29 Abs. 1 StVZO:
"Die Halter von Fahrzeugen, die ein eigenes amtliches Kennzeichen [...] haben müssen, haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten [...] in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen."
Die periodische Zwangsprüfung aller Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Vorschriftsmäßigkeit bezieht sich damit ausnahmslos auf ALLE angemeldeten Fahrzeuge, die ein amtlichen Kennzeichen führen müssen.
Nichtbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr trotz Zulassung (z.B. Abstellen auf Privatgrund) berührt die Vorführpflicht nicht.
Quellen: OLG Zweibrücken VM 78 15, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 58 432 sowie 62 386, OLG Koblenz VRS 50 144, Kammergericht NZV 90 362. Quelle:radarforum
Ob jetzt der böse Nachbar in die Garage schaut, oder das Ordnungsamt über den Zaun, interessiert da wohl nicht mehr.... | Antworten
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