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Klatsch und Tratsch » » Thema: Erfahrungen mit Wechselkennzeichen gesucht! |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 25.02.2015 um 15:17 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Odin am 25.02.2015 um 15:23 Uhr ]
OK Frank,
die Spreizung der Prämie ist mir schon klar.
Ich habe, glaube ich, SF 35 und beim Zweitwagen SF31.
Beide mit Rabattretter. In dieser Konstellation bring es wirklich nichts.
Und da ich beide Wagen, jeden ca. 1/2 Jahr p.A. bewege, ist es relativ schwierig, in 6 Monaten mehrere selbstverschuldete Unfälle zu bauen.
Klar, alles ist möglich. Bei "Gefahr" switche ich zum anderen PKW.
--
Gruß
Ralf
Schönwetter: SLK 200Kompressor 2003 obsidianschwarz
Sonst: CL Sportcoupe Kompressor 2003 obsidianschwarz | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 25.02.2015 um 15:51 Uhr  
| Hi Ralf,
Rabattretter ist eine feine Sache!
Einmal Pech und ggf. einemal nur eine Mitschuld bekommen weil es blöd lief und schon hat sich die Prämie verdollte und es dauert über ein Jahrzehnt um wieder halbwegs auf null zu kommen!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 9246
User seit 03.05.2004
| Geschrieben am 25.02.2015 um 16:31 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von convertible am 25.02.2015 um 16:34 Uhr ]
Hallo,
ich hatte mich auch dafür interessiert, es bringt jedoch keine Vorteile.
Insbesondere wenn man Kinder hat, lohnt es sich Zweit-/ und Drittverträge auf den eigenen Namen abzuschließen. Mit unserem dritten SLK für meinen Sohn habe ich einen Drittvertrag auf meinen Namen zu guten Konditionen abgeschlossen. Er kann den Drittvertrag dann irgendwann übernehmen, anstatt 140% zahle ich nun 50%. An sonsten wäre das alles nicht machbar und mit einem Wechselkennzeichen würde mein Sohn immer bei 140% einsteigen.
Außerdem bekomme ich dann die Rechnungen zusammen mit den Fotos, was ihn in der Probezeit gerettet hatte. Das möchte ich hier aber nicht näher ausführen.........
--
Beste Grüße
............................................................
SLC 230 PreFL
///AGM-BigBlock NonEco | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 26.02.2015 um 08:25 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
N'Abend Frank,
aber nur, solange man nicht die Versicherung wechselt, so wie es bei dir jetzt aber passieren könnte. Es gibt keinen "echten" Rabattretter. Es gibt nur Prämienhochstufungsversicherungen...
Gruß
Guido
Hi Guido,
nicht ganz korrekt !
Grundsätzlich hast Du Recht! Es erfolgt bei den meisten eine Rückstufung aber der Prämiensatz bleibt gleich. Folge ist natürlich dass man bei einem neuen Schaden dann weiter abstürzt und in der Prämientabelle dahin gelangt wo es teuer wird.
Es gibt aber einige Versicherer, kenne jetzt nicht wer das alle ist, welche dir "echt den Rabatt sichern". Das heißt vor dem Crash SF 35 mit 30 % Beitragssatz = nach dem Crash SF 35 mit 30 % und nicht wie in der anderen Form z.B. SF 25 mit 30 %.
Das ist ein kleiner aber wesentlicher Unterscheid wenn man den nächsten Schaden hat!
Also Augen auf beim Kleingedruckten, das ist ein wesentlicher Unterschied!!
Gruß
Frank
Gruß
Frank
--
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Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 26.01.2005
| Geschrieben am 27.02.2015 um 15:43 Uhr  
| Hallo Frank,
da mich schon ähnliche Gedanken geplagt haben, will ich Dir eine andere Idee vorschlagen.
Welche Vorstellungen hast Du bei dem "kundentauglichen" Zweitwagen?
Kann er auch Bj.95 oder älter sein?
Stellst Du Ihn mindestens unter ein Carport?
Fährst Du damit weniger als 10Tkm im Jahr?
Ich fahre zusätzlich zum SLK im Alltag einen erhaltenswerten und kundentauglichen W124 300E aus '88 und zahle 145,- Haftpflicht als Joungtimer und 220,- Steuer im Jahr. Dabei git es kein kompliziertes Rabattsystem oder Zweitwagenprozente.
http://tinyurl.com/nqrkfgn
Voraussetzungen dafür sind neben o.g. Bedingungen ein (irgenwo) versicherter Erstwagen, Garage oder Carport und ein erhaltenswerter Zustand des Joungtimers. Bei der Württembergischen ist dafür aber kein Gutachten nötig sondern nur die Besichtigung des Versicherungsvertreters.
Vieleicht ist das ja eine Alternative.
--
MfG
Alex
CK20 06/03 #197 #215 | Antworten
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Beitrag von:
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Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.02.2015 um 16:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 27.02.2015 um 16:04 Uhr ]
R170 schrieb:
Hallo Frank,
da mich schon ähnliche Gedanken geplagt haben, will ich Dir eine andere Idee vorschlagen.
Welche Vorstellungen hast Du bei dem "kundentauglichen" Zweitwagen?
Kann er auch Bj.95 oder älter sein?
Stellst Du Ihn mindestens unter ein Carport?
Fährst Du damit weniger als 10Tkm im Jahr?
Ich fahre zusätzlich zum SLK im Alltag einen erhaltenswerten und kundentauglichen W124 300E aus '88 und zahle 145,- Haftpflicht als Joungtimer und 220,- Steuer im Jahr. Dabei git es kein kompliziertes Rabattsystem oder Zweitwagenprozente.
http://tinyurl.com/nqrkfgn
Voraussetzungen dafür sind neben o.g. Bedingungen ein (irgenwo) versicherter Erstwagen, Garage oder Carport und ein erhaltenswerter Zustand des Joungtimers. Bei der Württembergischen ist dafür aber kein Gutachten nötig sondern nur die Besichtigung des Versicherungsvertreters.
Vieleicht ist das ja eine Alternative.
--
MfG
Alex
Hi Alex,
"leider"eine etwas andere Kategorie.
Hätte gerade die Chance ein CLS Coupe 350 CDI (265 PS, 620 NM) BJ 03/2014 mit 5.000 Km 45 % unter NP zu bekommen.
Da überlegt man sich das schon.
Habe mal rechen lassen und als Zweitwagen liegt man versicherungstechnisch deutlichst über EUR 1.000 p.a. !
Gruß
Frank
--
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Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 27.02.2015 um 16:40 Uhr  
|
S - FP 230 schrieb:
Es gibt aber einige Versicherer, kenne jetzt nicht wer das alle ist, welche dir "echt den Rabatt sichern". Das heißt vor dem Crash SF 35 mit 30 % Beitragssatz = nach dem Crash SF 35 mit 30 % und nicht wie in der anderen Form z.B. SF 25 mit 30 %.
Hallo Frank,
wenn es dir noch einfällt, würde mich interessieren, welche Versicherer das sind.
Mein bisheriger Kenntnisstand war, dass die Versicherungen sich untereinander verpflichtet haben, immer die "echte" SF weiterzugeben bei einem Versicherungswechsel. Aber das scheint wohl nicht mehr aktuell zu sein nach deiner Aussage.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W212 | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.02.2015 um 17:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 27.02.2015 um 17:03 Uhr ]
SLK172 schrieb:
Hallo Frank,
wenn es dir noch einfällt, würde mich interessieren, welche Versicherer das sind.
Mein bisheriger Kenntnisstand war, dass die Versicherungen sich untereinander verpflichtet haben, immer die "echte" SF weiterzugeben bei einem Versicherungswechsel. Aber das scheint wohl nicht mehr aktuell zu sein nach deiner Aussage.
Gruß
Guido
Hi Guido,
wie in diesem Artikel genannt
http://tinyurl.com/yj8nepu
Du hast aber glaube ich dahingehend recht dass bei einem Versichererwechsel dann doch der "echte" (niedrigere) Rabatt weiter gegeben wird.
Insoweit ist man dann quais mit seinem Versicherer verheiratet und kann nicht wechseln.
Somit relativiert sich natürlich dieser Vorteil wieder denn das Versichererhopping, immer zum günstigsten, entfällt dann.
Aber ich bin viel zu weit weg von der Kfz-Versicherung !
Meine Themen sind im Augenblick eher die Themen Nuklearversicherung, Terror, politische Risiken, sachschadenunabhängige Betriebsunterbrechung und Cyberrisks.
siehe z.B.:
http://tinyurl.com/nsaewqh
Da kann man alles was ich so vor 35 Jahren in der Lehrzeit gelernt habe vergessen !
Gruß
Frank
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Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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