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Tipps und Technik R170 » » Thema: Mentoren für ein Selbstschrauberprogramm R170 |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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User seit 04.12.2011
| Geschrieben am 21.02.2015 um 17:04 Uhr  
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Ramius schrieb:
Moin Bruno
ganz einfach, dann bin ich als Mentor aus der Sache raus!
Ich bin NICHT gewillt für andere meinen Kopf hinzuhalten. Punkt. Ende der Diskussion!
Wenn dann einer schraubt, bitte soll er selber den Schlüssel in die Hand nehmen, ich nicht...
Dann kommt nämlich wieder der Satz zum Tragen: Gutheit ist Dummheit
--
Viele Grüsse
Ralf
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ja ralf - du triffst den nagel auf den kopf - allerdings ist es bei dir anders, wenn du diese tätigkeit im rahmen deiner firma abwickelst
--
grüsse bruno
wer gerne rast - sollte besser fliegen
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 21.02.2015 um 17:48 Uhr  
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elgado schrieb:
Ramius schrieb:
Moin,
verantwortlich kann nur jeder für sein eigenes Tun und Handeln selbst sein. Und wenn ein Mentor im Auftrag eines Schülers handelt, und es ist irgendwas nicht so, wie es technisch sein sollte, muss der Schüler die voller Verantwortung tragen. Oder wenn er dazu nicht bereit ist, sagen; ich lasse es lieber in einer niedergelassenen Werkstatt machen.
Gegebenenfalls muss vorher ein entsprechendes Schriftstück unterzeichnet werden, welches die Haftung des Mentors ausschließt.
Sollte ein Schüler sich damit nicht einverstanden verstehen, bleibt nur das "nicht umsetzen des Wunsches" und somit der Gang in eine Freie- oder Vertragswerkstatt, die haben eine Betriebshaftpflicht.
--
Viele Grüsse
Ralf
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mein lieber ralf - nicht böse sein - diese ansicht ist sehr blauäugig!
dein erster satz ist richtig - der rest falsch - in diesem vorhaben kann niemand die verantwortung für einen anderen übernehmen, es sei denn er steht in dessen abhängigkeit, d.h. er ist angestellt
für pfusch im privaten bereich steht das:
die Haftung für Pfusch (unsachgemäße Ausführung) ist laut Bundesgerichtshof (BGH, Urteile vom 24. April 2008, Geschäftsnummer: VII ZR 42/07 und VII 114/07), gleich als wenn der Auftrag normal ausgeführt worden sei.
sollte durch eine unsachgemäßen ausführung ein personenschaden enstehen ermittelt automatisch die staatsanwaltschaft und polizei - man wird zudem die gefälligkeitstätigkeit als schwarzarbeit deklarieren, da selbst ein vesper samt getränk in seinem wert als entlohnung angesehen wird, die höhe ist unrelevant, wie die schriftstücke die man verfasst! nicht zu vergessen sind eventuelle schadensersatz ansprüche des geschädigten - schnell wird aus einem freund ein feind - versicherungen decken ggf. sachschäden mehr nicht-
hierfür gibt es einschlägige rechtssprechungen - ich war vor 15 jahren laienrichter und erzähle hier keine geschichten
jeder muss wissen was er tut - er ist seines glückes schmied
--
grüsse bruno
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Hallo Bruno, so wie Du es darstellst, ist es nicht richtig - im Bereich der reinen privaten Gefälligkeit, siehe folgender Artikel, der alles ganz gut erklärt
http://www.finanztip.de/haftpflichtversicherung-gefaelligkeitsschaden/
Der Maßstab, der bei den Fragen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit anzulegen ist, ist dann ggf. unterschiedlich je nachdem ob ein Kfz- Mechaniker oder z.B. ein Koch schraubt.
Und ich weiß das auch, weil ich das mal studiert hab.
Also bitte keine Panik oder Verunsicherung hier verbreiten.
L.G. Martina
--
In jeder Hand ein Stück Torte ist auch eine ausgewogene Ernährung!
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2116
User seit 04.12.2011
| Geschrieben am 21.02.2015 um 18:15 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von elgado am 21.02.2015 um 18:19 Uhr ]
sollte durch eine unsachgemäßen ausführung ein personenschaden enstehen ermittelt automatisch die staatsanwaltschaft und polizei - man wird zudem die gefälligkeitstätigkeit als schwarzarbeit deklarieren, da selbst ein vesper samt getränk in seinem wert als entlohnung angesehen wird, die höhe ist unrelevant, wie die schriftstücke die man verfasst! nicht zu vergessen sind eventuelle schadensersatz ansprüche des geschädigten - schnell wird aus einem freund ein feind - versicherungen decken ggf. sachschäden mehr nicht-
hierfür gibt es einschlägige rechtssprechungen - ich war vor 15 jahren laienrichter und erzähle hier keine geschichten
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Hallo Bruno, so wie Du es darstellst, ist es nicht richtig - im Bereich der reinen privaten Gefälligkeit, siehe folgender Artikel, der alles ganz gut erklärt
http://www.finanztip.de/haftpflichtversicherung-gefaelligkeitsschaden/
Der Maßstab, der bei den Fragen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit anzulegen ist, ist dann ggf. unterschiedlich je nachdem ob ein Kfz- Mechaniker oder z.B. ein Koch schraubt.
Und ich weiß das auch, weil ich das mal studiert hab.
Also bitte keine Panik oder Verunsicherung hier verbreiten.
L.G. Martina
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hallo martina,
wenn du aufmerksam gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass
bei meiner darstellung der strafrechtliche aspekt mit den daraus entstehenden folgen im vordergrund steht - versicherungstechnische aspekte sind hier nur untergründig, wenn nicht aussen vor - der artikel von dir hat nur privatrechtliche aspekte
meine darstellungen als panikmache zu bezeichnen zeigt die fehleinschätzung der vordergründigen sachlage - ist nicht böse gemeint!
--
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| Geschrieben am 21.02.2015 um 18:16 Uhr  
| Hallo
Na ja, ob das Annehmen eines Päckchens, die Hilfe beim Umzug... und eine Anleitung für Arbeiten an u.U. Sicherheitsrelevanten Teilen wie z.b. Bremsen am Auto juristisch gleich zu setzen sind?
Mag jeder für sich selbst entscheiden.
--
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User seit 04.12.2011
| Geschrieben am 21.02.2015 um 18:31 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von elgado am 21.02.2015 um 18:35 Uhr ]
fischmanni schrieb:
Hallo
Na ja, ob das Annehmen eines Päckchens, die Hilfe beim Umzug... und eine Anleitung für Arbeiten an u.U. Sicherheitsrelevanten Teilen wie z.b. Bremsen am Auto juristisch gleich zu setzen sind?
Mag jeder für sich selbst entscheiden.
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nein - es ist juristisch nicht gleichzusetzen
bei martinas hinweis geht es um schäden durch unsachgemäßen (fahrlässig/grob fahrlässig)umgang mit einer sache - bei mir geht es um die gefährdung eines menschen durch eine unsachgemäß behandelte sache und hier unterscheidet die rechtsprechung gewaltig!
--
grüsse bruno
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| Geschrieben am 21.02.2015 um 19:12 Uhr  
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Der Maßstab, der bei den Fragen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit anzulegen ist, ist dann ggf. unterschiedlich je nachdem ob ein Kfz- Mechaniker oder z.B. ein Koch schraubt.
Und ich weiß das auch, weil ich das mal studiert hab.
Hallo
Vorsatz liegt wohl im Wissen und wollen begründet. Deshalb dürfte der erlernte Beruf des "Täters" mal gar keine Rolle spielen.
Alles in allem bestärkt dieser Thread mit mit seinen Antworten das man bei der Wahl seines "Mentors" in allen Belangen sehr umsichtig agieren sollte.
Früher hätte ich mich deutlicher ausgedrückt, aber ich arbeite an meiner "sozialen Kompetenz"
--
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| Geschrieben am 21.02.2015 um 19:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von elgado am 21.02.2015 um 19:55 Uhr ]
ne - das muss und soll es nicht - fakt ist - die schrauberei bedarf der überwachung eines sach- und fachkundigen mentors - schrauben tut jeder selbst - bremsen und lenkung sind tabu - d.h. im klartext, bei jeder veranstaltung ein kfz-meister - oder jede veranstaltung ohne schrauberei, nur erfahrungs- und ideenaustausch - eventuell teilemarkt
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