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Klatsch und Tratsch » » Thema: Notarzt soll Führerschein abgeben |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8861
User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 19.02.2015 um 17:42 Uhr  
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SLK172 schrieb:
... nach meiner Erfahrung sind es IMMER die Autofahrer, die behindern und gefährden und NICHT die Fahrer mit Sonderrechten. Da brauche ich keine Medien dazu, um mir diese Meinung zu bilden.
...
Servus Guido,
leider kenne ich auch Kameraden, denen man schon auf dem Weg zum Spritzenhaus besser nicht begegnet ... was da im Sinne etwas schnellerer Hilfeleistung riskiert wird, ist meiner Meinung nach ebenfalls nicht in Ordnung. Das oberste Gebot "Sicherheit geht vor Schnelligkeit!" haben leider manche nicht so ganz verstanden.
Tipp 6: Volle Pulle ist out!
Vollgas ist nicht immer schneller! Ob zulässig oder nicht, bei einem Alarm fährt wohl kaum ein Feuerwehrangehöriger gemächlich zum Gerätehaus. Jedoch gilt auch hier: Bevor Sie den Zündschlüssel herumdrehen – denken Sie nach. Das Missachten von roten Ampeln oder das Ignorieren der Vorfahrt anderer ist nicht nur dumm sondern auch gefährlich. Denken Sie an mögliche Folgen: Vielleicht kommt es zu mehr als “nur” zum Blechschaden oder zum teuren Radarfoto, vielleicht müssen die Kameraden dann plötzlich Ihnen helfen. Und: Wenn es zum Unfall kommt, werden Sie alleine zur Rechenschaft gezogen. Oder hat jemand Ihnen geraten, Sie sollen die Verkehrsregeln missachten?
Versuchen Sie sich auch in die Lage der anderen Verkehrsteilnehmer zu versetzen. Sie sind als Feuerwehrmann in Ihrem eigenen Auto nicht, oder nur bedingt zu erkennen. Oder würden Sie einen Pkw-Fahrer hinter Ihnen verstehen, der aufgeregt gestikulierend mit Warnblinker und Lichthupe dicht auffährt (was nebenbei den Tatbestand der Nötigung erfüllt)? Ein Dachaufsetzer kann nur ein zusätzliches Hilfsmittel sein. Und denken Sie abseits aller rechtlichen Dinge daran: Die meisten “Bürger” finden es alles, nur nicht bewundernswert, wenn zahlreiche Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Ortschaft donnern – auch und gerade wenn sie wissen, dass es sich dabei um Feuerwehrleute handelt…
(http://www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/news/schnell-aber-sicher-zum-einsatz-9-tipps-42231)
Dass man einem erkennbaren Einsatzfahrzeug Platz macht, ist natürlich selbstverständlich - da kann es keine andere Meinung geben.
sG, Andy
--
"Es ist 6 Uhr in der Früh, so früh auf stehst du nie, die gesellschaftliche Basis geht zur Arbeit während der größte Teil vom Überbau noch ratzt, weil der war gestern blau, zuviel Chianti, zuviel gelabert" (Ringsgwandl)
--
http://www.huk.de/vm/andreas.krimm | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 19.02.2015 um 18:19 Uhr  
| N'Abend Andy,
ich sprach von meiner persönlichen Erfahrung. Und ich habe noch keine solchen schlechten Erfahrungen gemacht.
Übrigens darf auch ein Feuerwehrmann auf dem Weg zum Einsatz im Privatwagen Verkehrsregeln übertreten. Von daher verstehe ich es in deinem verlinkten Artikel nicht, wenn von da "dumm" die Rede ist beim Überfahren einer roten Ampel.
Wenn die Ampel rot ist, und es wird keiner gefährdet, ist das ganz klar OK (nicht nur für mich).
Es geht sogar soweit, dass Feuerwehrleute angetrunken den Löschwagen zur Einsatzstelle fahren dürfen, wenn ansonsten keiner da ist, der den Wagen fahren darf (zurück dann natürlich nicht mehr).
Klar gibt es immer welche, die es übertreiben, aber ich habe hier bei einigen Postings den Eindruck gewonnen, dass (wie fast überall in der Gesellschaft), dass "Ich"(=Ego) und die eigenen Interessen immer wichtiger werden.
Hauptsache, ICH muss nicht ausweichen.
Sollen sich doch die ANDEREN an die Regeln halten.
Gruß
Guido
--
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... ist OFFLINE
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User seit 26.09.2011
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... ist OFFLINE
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Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| Geschrieben am 19.02.2015 um 20:51 Uhr  
| Glatz11: Völlige Selbstsicherheit trotz absoluter Ahnungslosigkeit?
http://tinyurl.com/pc42kxn
Zitat:
"Nach § 35 Abs. 1 StVO ist die Feuerwehr von den Vorschriften
der Straßenverkehrs-Ordnung befreit, soweit
das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten
ist.
[...]
Feuerwehr im Sinne § 35 Abs. 1 StVO ist nach überwiegender
Auffassung auch der Angehörige der Freiwilligen
Feuerwehr, der Zuhause oder am Arbeitsplatz zu einem
Einsatz alarmiert wird und mit seinem Privatfahrzeug
zum Feuerwehrhaus fährt." | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16793
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 19.02.2015 um 20:59 Uhr  
| Danke Tobias, so sieht's aus. Aber es zeigt die Ahnungslosigkeit und die Einstellung, die manche Verkehrsteilnehmer gegenüber Einsatzkräften haben (siehe auch die verlinkten Videos).
Für mich ist diese ganze Diskussion (auch in der Presse) eine vollkommene Verzerrung der Lebenswirklichkeit.
Dass es auf allen Seiten Aussetzer gibt, ist vollkommen klar, aber das ist doch keineswegs die Regel und kann schon gar kein Grund dafür sein, irgendetwas an der Gesetzlage oder Rechtsprechung zu ändern (außer vielleicht in Zukunft mehr gegen Störer und Behinderer vorzugehen).
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 19.02.2015 um 21:27 Uhr  
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hausrocker schrieb:
Der 2te Absatz hat groß die Worte "Freiwillige Feuerwehr" als Inhalt.
Bei einer Berufsfeuerwehr fährt niemand erst noch zur Feuerwache, die sind da immer auf Bereitschaft.
Glatze11 mein diesen Absatz:
In Großstädten mit einer starken Berufsfeuerwehr kann die Inanspruchnahme von Sonderrechten mit dem Privat- fahrzeug nicht notwendig, damit nicht geboten und somit rechtlich nicht möglich sein. Entscheidend dafür ist die örtliche Organisationsstruktur der gesamten Feuerwehr.
Aber ich glaube die ganze Diskussion kommt etwas vom Thema ab. | Antworten
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