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Tipps und Technik R171 » » Thema: Det`s Vorschalldämpfer |
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User seit 08.01.2015
| Geschrieben am 06.04.2017 um 14:34 Uhr  
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Olli aus Mainhattan schrieb:
@ Det: hast du inzwischen das Supersprint-Gutachten erhalten, bzw. einsehen können? Möchte ja kein Spielverderber sein, aber nach wie vor habe ich größte Zweifel, dass das Gutachten in Verbindung mit deiner geänderten Abgasanlage (Kats und Fächer) gültig ist. Leider konnte ich das Gutachten nicht online finden, sonst hätte ich schon einen Blick darauf geworfen
Gude, Olli.
Hallo Olli,
danke für deinen Hinweis.
Die gleichen Bedenken hatte auch ein netter User aus dem AOC-Forum.
Ich werde zur Sicherheit die Stüber-Anlage aus- und die Supersprint mit ABE/Gutachten eintragen lassen.
Dabei wird auch eine dB-Messung gemacht, um zu sehen ob die Anlage den Bonus von + 5 dB einhält. Das darf dann max. 96 dB Stand & 80 dB Fahrgeräusch ergeben.
Dann habe ich alles Wasserdicht in den Papieren und kann das für mich mittlerweile nervige Thema "Auspuffanlage" endlich abschießen.
Hier mal ein Bild von einer Supersprint-ABE für einen BMW.
Dort wurde zusätzlich darauf hingewiesen, dass die originalen Fächer und Kats Bestandteil der ABE sind!
Mal schauen, was in der ABE für den 55er steht.
--
Gruß Detlef
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19076
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 06.04.2017 um 14:52 Uhr  
| Sowas habe ich schon befürchtet . Wenn das bei unserem SLK55 auch der Fall ist, darf dir der Prüfer die AGA unter deinem SLK nicht eintragen. Zumindest ist die Eintragung dann genausoviel Wert wie die Stüber Eintragung und bringt dich somit keinen Schritt weiter.
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 331
User seit 13.11.2015
| Geschrieben am 06.04.2017 um 15:00 Uhr  
| Eintragung bzw Prüfung beim TÜV Nord(glaube in Bottrop)...Gibt nur eine Stelle die das richtig Prüft und darf. Hatte mich letztes Jahr dort erkundigt.... Kostenpunkt 2000-3000 EUR...Je nach Aufwand, kann auch mehr werden und ist keine Garantie zur Eintragung
Geräusche,Emissionen, usw..werden geprüft....Wenn er den Test besteht ist auch alles Wasserdicht..Alles andere sind nur Gefälligkeitseintragungen.
Gruß Andreas | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
| Geschrieben am 06.04.2017 um 15:13 Uhr  
|
Olli aus Mainhattan schrieb:
Sowas habe ich schon befürchtet . Wenn das bei unserem SLK55 auch der Fall ist, darf dir der Prüfer die AGA unter deinem SLK nicht eintragen. Zumindest ist die Eintragung dann genausoviel Wert wie die Stüber Eintragung und bringt dich somit keinen Schritt weiter.
Gude, Olli.
Hallo Olli,
das glaube ich aber nicht. Demnach dürften ALLE Anlagenbauer arbeitslos werden, da NICHTS mehr eingetragen wird.
Nächste Woche fahre ich mal zu unserem Haupt-TÜV (aber nicht mit meinem Bollerwagen!) und werde mich mit dem Leiter der Hauptstelle darüber mal unterhalten.
Der Mann ist ganz nett - und man kann mit ihm auch reden.
Er sagt dir genau, was geht - und was nicht geht!
P.S.: Wie ist das denn mit deiner Väth-Anlage?
Die ist dann doch auch illegal (eingetragen).
--
Gruß Detlef
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Schreiberlevel: Forenkönig
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User seit 03.05.2004
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User seit 28.08.2005
| Geschrieben am 06.04.2017 um 16:47 Uhr  
| Nur mal so, ich wollte letztes Jahr meinen Supersprint MSD mit ABE eintragen lassen...der Prüfer sagte mir keine Chance da eine ABE vorhanden ist müsse ich diese mitführen.
Würde er den MSD eintragen würde er mit der Eintragung und Abnahme bestätigen das alles im Rahmen ist, dies könne er jedoch nicht weil dafür eine aufwändige Messung vorgenommen werden muss.
Diese könnte nur an wenigen TÜV Stützpunkten vorgenommen werden und liege im Bereich von ein paar 1000,-Euro.
Da ich aber ja die ABE hätte genüge es diese mitzuführen, würde aber bei einer Geräuschmessung festgestellt werden das ich über dem Db Grenzwert liege würde mir diese ABE aber auch nicht helfen (Kein Freibrief).
Der Prüfer der mit meinem 55er eine Probefahrt unternommen hat, aufgrund des KW V3 Einbaus war aber total begeistert und meinte so muss ein AMG klingen
Aber ob das alles so legal wäre
--
Gruß Carsten
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Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
| Geschrieben am 06.04.2017 um 17:35 Uhr  
|
lulu011 schrieb:
Nur mal so, ich wollte letztes Jahr meinen Supersprint MSD mit ABE eintragen lassen...der Prüfer sagte mir keine Chance da eine ABE vorhanden ist müsse ich diese mitführen.
Würde er den MSD eintragen würde er mit der Eintragung und Abnahme bestätigen das alles im Rahmen ist, dies könne er jedoch nicht weil dafür eine aufwändige Messung vorgenommen werden muss.
Diese könnte nur an wenigen TÜV Stützpunkten vorgenommen werden und liege im Bereich von ein paar 1000,-Euro.
Da ich aber ja die ABE hätte genüge es diese mitzuführen, würde aber bei einer Geräuschmessung festgestellt werden das ich über dem Db Grenzwert liege würde mir diese ABE aber auch nicht helfen (Kein Freibrief).
Der Prüfer der mit meinem 55er eine Probefahrt unternommen hat, aufgrund des KW V3 Einbaus war aber total begeistert und meinte so muss ein AMG klingen
Aber ob das alles so legal wäre
Gruß Carsten
Hallo zusammen,
demnach wären ja SÄMMTLICHE auf Wunsch gefertigte und eingetragene Abgasanlagen ILLEGAL!!!
Das kann ich mir aber nicht vorstellen, wenn die Anlagen die Geräuschvorschriften einhalten.
Na ja, wir werden sehen, was in der EWG-Betriebserlaubnis für den 55er steht...
@ Convertible:
In meinem Fahrzeugschein stehen 91 dB bei 3.800 U/min. (Standgeräusch) und 75 dB (Fahrgeräusch).
Der TÜV lässt laut Auspuffhersteller ein Plus von maximal 5 dB (beim 55er) zu.
--
Gruß Detlef
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| Geschrieben am 06.04.2017 um 19:05 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von lulu011 am 06.04.2017 um 19:07 Uhr ]
Nein Det beim Auspuffbauer hast du ja keine ABE, somit wird die Anlage eingetragen. Per Einzelabnahme, nur findet hier in den meisten Fällen keine Geräuschmessung statt.
Somit kann dir immer noch bei einer strengen Kontrolle passieren, das die Anlage zu laut ist.
Ich wollte dir lediglich mitteilen das mir der TÜV trotz vorhandener ABE den MSD nicht eingetragen hat. Meine Begründung an den Prüfer das ich so alles im Schein stehen hätte und die ABE nie vergessen könnte.
Nein hat er aus genannten Gründen nicht eingetragen, bei Abgasanlagen sind die echt empfindlich und pingelig geworden. Da ich früher keine Probleme hatte mit ABE dieses trotzdem eintragen zu lassen.
--
Gruß Carsten
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User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 06.04.2017 um 21:07 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olli aus Mainhattan am 06.04.2017 um 21:08 Uhr ]
Die Supersprint Anlage mit Gutachten wird nach 19.3 eingetragen. Eine einzelangefertigte Anlage wird nach 19.2 eingetragen. Deine Krümmer sollten ebenfalls nach 19.2 eingetragen sein. Daher kommt für dich m.e. lediglich eine einzelgefertigte Anlage in Frage, da beides (Krümmer und AGA) in unmittelbarer Abhängigkeit voneinander sind.
Gude, Olli.
P.S. meine Väth AGA, genau wie meine Fächer, sind nach 19.2 eingetragen. Die AGA beispielsweise ist bereits seit 2006 eingetragen, da war die Gesetzeslage noch eine ganz andere wie heute!
--
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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