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Tipps und Technik R171 » » Thema: Det`s Vorschalldämpfer
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 Geschrieben am 20.03.2017 um 21:54 Uhr   
Ich glaube den Sound kommt man mit straight Pipes am nächsten.

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   Dreifünfziger

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 Geschrieben am 20.03.2017 um 22:20 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Dreifünfziger am 20.03.2017 um 22:25 Uhr ]

Hallo zusammen

Geiler Sound in den Videos.
Ich glaube das mal diesem Sound aber nicht näher kommt in dem der MSD grösser gebaut wird.
Ich würde meinen das der Pott kleiner mit weinger Volumen werden muss.
Der typische V8 Amisound kommt doch eher von den durchgehend fetten Rohren als duch besondere Schalldämpfer. Ich lasse mich mal überraschen.
Übrigens bei unserem 350er mit Fäscherkrümmer nur noch 2 Kats und ohne MSD nur noch die Endpötte hört es sich wenn auch heller schon eher wie in den Videos an.
Natürlich lässt sich ein V6 mit einer anderen Zündfolge nicht vergleichen aber von der aggresiven Charakteristik und der Lautsärke schon nahe dran.

--
LG aus der Klingenstadt
Henning

2009er Bollerwagen

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 Geschrieben am 21.03.2017 um 11:17 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Boy63 am 21.03.2017 um 11:18 Uhr ]

Hallo Henning...Du hattest doch erst die durchgehenden Rohre und jetzt auf Empfehlung von Det die H Pipe Verbindung.....Was hat sich da bemerkbar gemacht... Leistung Sound ?

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   Det 59

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 Geschrieben am 21.03.2017 um 12:58 Uhr   
So, ich bin gerade wieder aus Overath zurückgekommen.

Am Freitag fahre ich noch einmal zu Stüber, da sie heute mit den Abänderungen nicht fertig geworden währen.

Vorab zur Info: Carsten hat RECHT!!!

Ich hatte heute ein sehr nettes und informatives Gespräch mit Herrn Stüber und habe dabei einige Neuigkeiten bezüglich Sport- und Klappenanlagen erfahren.

Vorab haben wir meine Wünsche und Zeichnungen durchgesprochen. Dabei habe ich auch sehr gute Tipps direkt vom Fachmann bekommen.

So weit - so gut ...
Da Herr Stüber ein sehr gutes dB-Messgerät hat wurde bei meinem Bollerwagen auch gleich eine Messung vorgenommen.

Nach der Messung runzelte Herr Stüber nur die Stirn.
Den "Sound" fand er gut aber ich sollte mal mit dem Gas spielen - das macht die Polizei bei Kontrollen auch immer so.

Nach der Messung teilte er mir mit, dass ich deutlich ÜBER dem zulässigen dB Werten liege!

Seine Messung mit geschlossenen Klappen: 97 dB - und mit geöffneten Klappen über 100 dB ...

"Damit legen die ihren Wagen hier in Köln sofort still" sagte er und zeigte auf einen umgebauten SL 55 AMG, der auf dem Kölner Ring angehalten und sofort stillgelegt wurde.

Der Wagen wurde zur Kölner TÜV-Prüfstelle abgeschleppt und sehr genau untersucht.
Etliche Sachen waren nicht eingetragen - und der Wagen viel durch seine enorme Lautstärke auf (Fächer, 200er Kats, Klappenanlage u.s.w.)

Der TÜV hat dann dem Wagen die Betriebserlaubnis entzogen, die Plaketten abgekratzt und den Wagen stillgelegt.

Erst nach mehreren Wochen hat der Besitzer seinen Wagen wiederbekommen und muss ihn jetzt für sehr viel Geld wieder umbauen.

Herr Stüber sagte mir dann noch, dass er keine Klappenanlage mit TÜV mehr verkauft.
Nachträglich verbaute Klappenanlagen sind demnächst nicht mehr zulässig und müssen (weil sie fast immer zu laut sind) zurück gerüstet werden!

Gerade im Kölner Umland zeigt die Polizei NULL TOLLERANZ und lässt fast jeden Tag dort Fahrzeuge abschleppen!

Herr Stüber hat jetzt die Aufgabe, die Lautstärke um ca. 6 dB zu senken, wenn bei meinem Wagen die Klappen geschlossen sind.

Die Ursachen für die erhöhten dB Werte liegen eindeutig an den Fächerkrümmern (ohne Vorkats) und dem Eigenbau-Vorschalldämpfer.

Am Freitag weiß ich mehr. Ach ja, die Verrohrung wir nur kurz hinter den Fächern auf 70mm angepasst - sonst wird das alles zu laut!

--
Gruß Detlef

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   lulu011

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 Geschrieben am 21.03.2017 um 13:10 Uhr   
Hi Det, ja das ist echt doof auch meiner ist zu laut, obwohl ich keine Fächer habe und alle Kats drin sind.
Ich kann im Falle des Falles meinen aber ziemlich einfach leiser bekommen.
Da meine Endtöpfe aber auch illegal sind, befürchte ich nach einer Kontrolle eine neue komplette Anlage zu benötigen
Bis dahin genieße ich es in vollen Zügen, bis jetzt zum Glück nie Probleme gehabt da man ja in Städten auch sehr leise durch bollern kann.
Das die Rennleitung aber heiß sind auf zu laute Fahrzeuge wusste ich aus 1 Hand. In der Familie hab ich Spione bei der Rennleitung sitzen die mich auf dem laufenden halten
Aber sie sagt selbst immer zu mir Carsten privat gefällt es mir ja selbst aber hält dich ein Kollege von mir an bist du fällig.
Hilft wohl nur in die USA aus zu wandern

--
Gruß Carsten
"Die Zeit ist zu kostbar, um sie mit falschen Dingen zu verschwenden"

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   U WE 55

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 Geschrieben am 21.03.2017 um 14:09 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Madmax am 21.03.2017 um 18:41 Uhr ]


Det 59 schrieb:
Da Herr Stüber ein sehr gutes dB-Messgerät hat wurde bei meinem Bollerwagen auch gleich eine Messung vorgenommen.

Nach der Messung runzelte Herr Stüber nur die Stirn.
Den "Sound" fand er gut aber ich sollte mal mit dem Gas spielen - das macht die Polizei bei Kontrollen auch immer so.

Nach der Messung teilte er mir mit, dass ich deutlich ÜBER dem zulässigen dB Werten liege!

Seine Messung mit geschlossenen Klappen: 97 dB - und mit geöffneten Klappen über 100 dB ...


Was steht in deinen Papieren, Standgeräusch und Fahrgeräusch?

Da deine Klappen doch erst bei über 3500 Touren aufgehen, hatte der dann die 100db mit Klappen zu ?

Im Stand mit dem Gas spielen ist aber auch nicht rechtskonform, entweder ist der db Wert bei dem Standgeräusch zu hoch, oder auf einer genormten Testsstrecke, qwen duu mit deinem Wagen dort vorbei fährst.

http://www.powerboxer.de/tuev-fragen/406-gerchmessung-an-kfz-richtlinien

12. Grenzwerte
Als dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechend gelten die nachstehenden Werte:
4. Kraftfahrzeuge der Nummern 2 und 3 mit mehr als 200 DIN-PS 92 dB(A)


wobei mein 55AMG mit "Original AMG Anlage" mit offenen Klappen schon 100 db macht...


--
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 Geschrieben am 21.03.2017 um 16:51 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Madmax am 21.03.2017 um 18:44 Uhr ]


U WE 55 schrieb:
12. Grenzwerte
Als dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechend gelten die nachstehenden Werte:
4. Kraftfahrzeuge der Nummern 2 und 3 mit mehr als 200 DIN-PS 92 dB(A)


Hallo Uwe,
wenn ich richtig gelesen habe stehen die Nummern 2 & 3 für LKW´s mit mehr als
200 PS und nicht für PKW`s, was den Grenzwert dann wieder auf 84 db senkt.
http://www.powerboxer.de/tuev-fragen/406-gerchmessung-an-kfz-richtlinien

Gruß Detlef

--
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=3c71f1-1489856611.jpg

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   Det 59

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 Geschrieben am 21.03.2017 um 17:53 Uhr   


U WE 55 schrieb:



Was steht in deinen Papieren, Standgeräusch und Fahrgeräusch?

Da deine Klappen doch erst bei über 3500 Touren aufgehen, hatte der dann die 100db mit Klappen zu ?

Im Stand mit dem Gas spielen ist aber auch nicht rechtskonform, entweder ist der db Wert bei dem Standgeräusch zu hoch, oder auf einer genormten Testsstrecke, wenn du mit deinem Wagen dort vorbei fährst.

http://www.powerboxer.de/tuev-fragen/406-gerchmessung-an-kfz-richtlinien

12. Grenzwerte
Als dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechend gelten die nachstehenden Werte:
4. Kraftfahrzeuge der Nummern 2 und 3 mit mehr als 200 DIN-PS 92 dB(A)

wobei mein 55AMG mit "Original AMG Anlage" mit offenen Klappen schon 100 db macht...




Hallo Uwe,
danke für deine Info.

Standgeräusch ist bei mir mit 91 dB bei 3.800 U/min. eingetragen - das Fahrgeräusch liegt bei 75 dB.

Wenn der Wagen im Standgas blubbert (oder nur leicht Gas gegeben wird) liegt der dB Wert bei 86 bis 87 dB mit geschlossenen Klappen.

Spielt man aber mit dem Gas (und das machen die Ordnungshüter bei einer Überprüfung gerne) steigt der Wert bei geschlossenen Klappen auf bis zu 97 dB!

Ich haben danach mal den TÜV-Modus deaktiviert und die gleiche Prozedur mit geöffneten Klappen wiederholt.
Dabei wurden schon bis zu 99,5 dB gemessen!

Unter Volllast kommt der Bollerwagen bei der Fahrgeräuschmessung dann sicherlich mit mit geöffneten Klappen auf über 100 dB!

Das Problem ist meiner Meinung nach die Art der Messung.
Wenn man mit dem Gas spielt (und das machen die Ordnungshüter gerne) steigt der dB Wert sprunghaft an.

Aber was macht man, wenn die Ordnungshüter der Meinung sind das der Wagen zu laut ist???

Nichts - denn sie sitzen am längeren Hebel.
Ich glaube nicht, dass wir dann den eingeleiteten Abschleppvorgang verhindern können?

Freitag wird der neue MSD montiert und warmgefahren.
Und danach macht Herr Stüber dann eine erneute Standgeräusch-Messung.

Mal schauen, was dabei herauskommt.

--
Gruß Detlef

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 Geschrieben am 21.03.2017 um 18:40 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Madmax am 21.03.2017 um 18:45 Uhr ]



Henry V schrieb:
Hallo Uwe,
wenn ich richtig gelesen habe stehen die Nummern 2 & 3 für LKW´s mit mehr als
200 PS und nicht für PKW`s, was den Grenzwert dann wieder auf 84 db senkt.
http://www.powerboxer.de/tuev-fragen/406-gerchmessung-an-kfz-richtlinien



Schiet..also auflasten damit es passt

--
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   U WE 55

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 Geschrieben am 21.03.2017 um 19:30 Uhr   
noch was gefunden... es gibt keine Punkte mehr bei Verstoß

http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkte-fuer-zu-lauten-auspuff-fehlenden-db-killer/

"Standgeräusch

Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB-Angabe im Brief werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.
Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung

Das für PKW anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[4]. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Bei Krafträdern wird ab 50 km/h jeweils im zweiten und im dritten Gang voll beschleunigt. Die gemessenen Werte ergeben gemittelt das Fahrgeräusch. Bei Krädern mit nicht mehr als 4 Gängen wird nur im zweiten Gang gemessen.
Auswirkungen auf die Praxis

Das Fahrgeräusch hängt infolge des vorgeschriebenen komplizierten Messverfahrens, das einen realen Beschleunigungsvorgang nachstellen soll, nicht nur von der "tatsächlichen Lautstärke" eines Fahrzeugs ab, sondern auch von der Leistungskurve seines Motors sowie von der Übersetzung. Dieser Umstand eröffnet bestimmte konstruktive "Hintertüren" zur Umgehung der vom Gesetzgeber eigentlich beabsichtigten Lärmreduzierung.

Wird ein neuer, niedrigerer Grenzwert erlassen, den ein im Vorjahr noch zulassungsfähiger Fahrzeugtyp überschreitet, so könnte der Hersteller beispielsweise die Übersetzung seines Antriebs so sehr verlängern, dass der Motor bei der Messung nur noch geringere Drehzahlen erreicht, bei denen das Fahrzeug weniger Lärm freisetzt. In der Praxis werden die meisten Fahrer jedoch in einer entsprechenden Fahrsituation nicht im "lärmarmen" hohen Gang verweilen, sondern herunterschalten, um die gewünschte Beschleunigung zu erzielen - und vergleichbar viel Lärm freisetzen wie vor der Verschärfung. Deren einzig greifbares Resultat wäre in diesem Fall womöglich ein höherer Kraftstoffverbrauch, weil das zu lang übersetzte Fahrzeug vermehrt in den unteren Gängen gefahren wird.

Bei moderneren Motorrädern dagegen wird herstellerseitig mitunter in den entsprechenden Gängen und dem Geschwindigkeitsbereich der Fahrgeräuschmessung die Motorleistung elektronisch abgeregelt.

Bei nicht wenigen Oberklasse-PKW und fast allen Sportwagen wird das Fahrgeräusch in dem engen Bereich, den die Fahrgeräuschmessung umfasst, durch mechanische Klappen im Auspuff verstärkt abgedämpft und so grenzwertkonform gehalten. Da diese Klappen in allen anderen Fahrzuständen (andere Gänge und Drehzahlen) offen sind, ist das Fahrzeug im normalen Fahrbetrieb tatsächlich wesentlich lauter, als es die amtliche Angabe zum Fahrgeräusch erahnen lässt"

--
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