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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 19.11.2014 um 12:31 Uhr  
| Hallo Vincente,
da kann man mal sehen welchen Werteverfall wir hier in Deutschland haben
Nicht mal mehr der TÜV und die von ihm in die Fahrzeugpapiere eingetragenen Anbauteile sind noch was wert und vor der Staatsmacht gechützt.
Gruß Rainer
--
SLK 280 (R 171)
Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, Jet-Streaming-Performance-Flaps (mehr brauche ich nicht) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7911
User seit 28.05.2003
| Geschrieben am 19.11.2014 um 12:38 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von speedy63 am 19.11.2014 um 12:39 Uhr ]
Ja Rainer so läuft es halt heutzutage
also so ist mein Kenntnisstand lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenn ich falsch liegen sollte!
PS und OT: Man sieht sich nächste Woche
--
Grüße von Vice(nte) alias speedy63,
dem Spanischen Schwaben aus der Schwabenmetropole!
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 19.11.2014 um 13:28 Uhr  
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speedy schrieb:
Eben leider nicht meiner Info nach kann der liebe Polizist trotzdem sagen es ist nicht Regel konform und die Polizei steht dann über dem TüV!
Hatten vor Jahren auch mal diese Diskussion im 170er Forum wegen einem Auspuff und wenn da der Polizist meint er wäre zu laut und dies auch nachmisst dann kannst du auch vor zwei Tagen beim TüV gewesen sein!
Hallo zusammen,
ich kann diesen Kenntnisstand bestätigen, insbeondere beim Thema Auspuff.
Fakt: Der TÜV stellt ordnungsgemässen Anbau Typ usw. am Prüftag fest, in der Zeit bis zur Kontrolle könnte ja etwas verändert worden sein und das ist dann der IST Zustand.
Stress vorprogrammiert
--
Herzliche Grüße,
Matthias
Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2096
User seit 04.05.2012
| Geschrieben am 23.11.2014 um 19:41 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jcool am 23.11.2014 um 19:44 Uhr ]
Also sicher weiß ich nur, dass für den Straßenverkehr zugelassene Heckspoiler nicht breiter sein dürfen, als das Heck des Fahrzeugs. Das ist mehr oder weniger in Stein gemeißelt, alles andere relativ (Gutachten/ABE ja/nein, Laune/Sachverstand/Lust des TÜV-Prüfers, etc)
Zum Thema Polizeikontrolle habe ich zwar keine ganz aktuellen Erfahrungen (<5 Jahre), davor hatte ich jedoch eine Fiat mit extralautem Remus ESD, und daher öfter mal Bekanntschaft mit dem einen oder anderen Ordnungshüter gemacht. Das Ding hatte nun aber eine ABE für das Fahrzeug, auf Vorzeigen desselben hieß es immer: "Oh. Na dann."
Ein Bekannter hatte zwar eine Eintragung, aber eben keine ABE für seinen Eisenmann-Auspuff. Da hieß es dann: "Ab zum Tüv zur dB Nachmessung!". Da der Tüv (der das Ding ja auch mal eingetragen hatte...) sich natürlich nicht nachträglich dafür entschied, den Auspuff doch als zu laut zu deklarieren, gab es dann ein erneutes ok vom Tüv und damit war die Sache erledigt.
Mit vom Tüv abgenommenen oder einer ABE bezeichneten Teilen fühle ich mich also nach wie vor sicher. Auch wenn es wohl einzelne Ordnungshüter geben mag, die sich da anders anstellen - im Endeffekt hat der Tüv das letzte Wort zur Straßentauglichkeit eines Fahrzeugs. Mehr als dort hinschicken können die einen also auch nicht. Wobei das natürlich schon nervig (und teuer) genug ist. Dass ein Polizist selber den Geräuschpegel misst/messen darf, wäre mir gänzlich neu. Die haben doch gar nicht das ordungsgemäß geeichte und präzische Equipment dafür dabei?! Wir alle wissen, wie ungenau mobile dB Messer sind (Smartphone Apps... lol).
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 23.11.2014 um 20:13 Uhr  
|
jcool schrieb:
Dass ein Polizist selber den Geräuschpegel misst/messen darf, wäre mir gänzlich neu. Die haben doch gar nicht das ordungsgemäß geeichte und präzische Equipment dafür dabei?! Wir alle wissen, wie ungenau mobile dB Messer sind (Smartphone Apps... lol).
Hallo jcool,
er darf schon und es gibt inzwischen genügend entsprechend qualifizierte Beamte die das passende Equipement dabei haben.
Gerade in unserer Ecke werden sehr oft Kontrollen, vor allem wegen der Motorräder, durchgeführt (und oft genug auch Mopeds an Ort und Stelle stillgelegt).
Mal am Rande: Hessen und Thüringen sind die ersten Bundesländer die TÜV Gutachten inclusive einer Dokumentation der Prüfung für eine Einzelbetriebserlaubnis verlangen.
Diese Dokumentation muss vom TÜV 10 JAHRE online für die Behörden abrufbar sein, somit kann der kontrollierte Beamte sehr schnell vor Ort eventuelle Unstimmigkeiten prüfen. Wir werden immer durchsichtiger
--
Herzliche Grüße,
Matthias
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| Geschrieben am 23.11.2014 um 20:39 Uhr  
| moin
vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
Die letzten Tage ergaben keine Zeit um mich um das Thema zu kümmern, möchte aber in Erinnerung bringen, dass es mir speziell um einen- ohne Werkzeug abnehmbaren Flügel geht.
Für diesen soll weder eine ABE noch ein TÜV- Eintrag nötig sein....
(will ja nicht nerven und auch nicht extra den dazugehörigen Gesetzestext kaufen
Gruß...vom Johann
--
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Schreiberlevel: Forendoktor
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User seit 18.05.2015
| Geschrieben am 10.10.2015 um 09:30 Uhr  
| Moin Johann
ich hatte bei meinem 69er BMW 2002ti Alpina Rennumbau so einen mobilen Campingtisch aus Aluminium. Beim Kauf wurde mir mitgeteilt (leider nur mündlich) dass dieser im deutschen Strassenverkehr im Kofferraum mitzuführen ist, bei der anschliessenden Zulassung in Frankreich wurde er fest verschraubt und von den Behörden keines Blickes gewürdigt
Frag doch mal hier, die sitzen hier in meiner Nähe, sollte das ein Porsche original Teil sein erübrigt sich die Frage, aber das weisste nach einem Anruf
--
Viele Grüße,
Robby
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