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User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 04.11.2014 um 09:32 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich habe aus Überzeugung bei keinem meiner Fahrzeuge eine Werkstattbindung.
Der Hauptgrund hierfür ist neben der Vorgabe der Werkstatt durch den Versicherer auch das sich hierdurch nach meiner Meinung ändernde Vertragsverhältnis.
Im Fall der Fälle bin ich ohne Werkstattbindung der Auftraggeber bei der Werkstatt, bei der Werkstattbindung die Versicherung. Selbstredend wird der Schaden repariert, aber ob das dann immer nach meinen Vorstellungen geschieht, oder weitgehend für die Versicherung kostengünstig, ist dann die Frage.
Gruß Rainer
--
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Beiträge: 16794
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 04.11.2014 um 13:10 Uhr  
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QT schrieb:
Aufgrund einer Beitragserhöhung habe ich ein Sonderkündigungsrecht.
Hallo Achim,
eigentlich müssten du und die meisten anderen doch auch ein "normales" Kündigungsrecht von 1 Monat zum Ende des Beitragsjahres (=Kalenderjahr bei der HUK) haben.
Ich habe übrigens bei meinem Vertrag keine preisliche Änderung festgestellt bzgl. neuer Konditionen.
Gruß
Guido
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 04.11.2014 um 13:16 Uhr  
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SLK172 schrieb:
Hallo Achim,
eigentlich müssten du und die meisten anderen doch auch ein "normales" Kündigungsrecht von 1 Monat zum Ende des Beitragsjahres (=Kalenderjahr bei der HUK) haben.
Ich habe übrigens bei meinem Vertrag keine preisliche Änderung festgestellt bzgl. neuer Konditionen.
Gruß
Guido
Hi Guido,
1 Monat Kündigungsrecht ist korrekt.
Muss für beide Fahrzeuge gemeinsam rund EURO 50 weniger p.a. in 2015 zahlen. Leicht angestiegenem SFR-Rabatt sei Dank!
Ferner läuft das über die Agentur von Gesa, so dass wir uns noch über ein paar EURO Courtage freuen dürfen und insgesamt reicht das dann für ein schönes Abendessen beim Italiener ums Eck !
Gruß
Frank
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Beiträge: 8594
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 04.11.2014 um 16:08 Uhr  
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SLK172 schrieb:
QT schrieb:
Aufgrund einer Beitragserhöhung habe ich ein Sonderkündigungsrecht.
eigentlich müssten du und die meisten anderen doch auch ein "normales" Kündigungsrecht von 1 Monat zum Ende des Beitragsjahres (=Kalenderjahr bei der HUK) haben.
Hallo Guido,
natürlich habe ich auch die normal 1 Monatsfrist aber durch die Erhöhung habe ich länger Zeit, mir was neues zu suchen. Auf der Rechnung der HUK24 wird immer auch der Beitrag mit den Prozenten des letzten Jahres errechnet. Dies wird dann "Vergleichsbeitrag" genannt. Ist dieser niedriger als der aktuelle Beitrag, fand eine Erhöhung statt und es wird auf die Sonderkündigung entsprechend hingewiesen. Finde ich sehr löblich, wie transparent und gut dokumentiert das gehandhabt wird.
Grüße,
Achim
--
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| Geschrieben am 04.11.2014 um 21:11 Uhr  
| Hallo zusammen,
für mein Saisonfahrzeug 04-10 bekomme ich meine Beitragsrechnung immer erst im Februar mit Fälligkeit zum 1.4.
Weiß jemand wie bei solchen Saisonversicherungsverträgen die Kündigungsfristen sind?
Auch zum 31.12. oder zum 31.3.?
Viele Grüße
Torsten
--
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 05.11.2014 um 14:23 Uhr  
|
florentino aristo schrieb:
Hallo zusammen,
für mein Saisonfahrzeug 04-10 bekomme ich meine Beitragsrechnung immer erst im Februar mit Fälligkeit zum 1.4.
Weiß jemand wie bei solchen Saisonversicherungsverträgen die Kündigungsfristen sind?
Auch zum 31.12. oder zum 31.3.?
Viele Grüße
Torsten
Denke dass da die Hauptfälligkeit des Vertrages auch der 01.01. j.J. ist unabhängig vom Deckungs- und Prämienzeitraum.
Müsste aber auf dem Versicherungsschein ersichtlich sein.
Gruß
Frank
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User seit 23.06.2011
| Geschrieben am 05.11.2014 um 16:34 Uhr  
| Hallo zusammen,
Also a) würde ich das, diesen Thread betreffende auch nicht machen... und b) habe auch ich gerade die Versicherung gewechselt. Bin von der (seit Jahren genutzten) asstel-direcktversicherung zur provinzial gegangen. Dort zahle ich nun jährlich, statt bisher 410, nur noch 396 €. Allerdings mit dem Unterschied zu vorher mit freier Werkstattwahl (war mir wichtig) und Teilkasko OHNE Selbstbeteiligung!
--
Grüsse aus old Cologne a. Rh., Wilfried
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