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Klatsch und Tratsch » » Thema: Umfrage: Sollte man sich im Seniorenalter einer freiwilligen Fahrprobe unterziehen? |
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
 Beiträge: 421
User seit 16.06.2009
| Geschrieben am 30.10.2014 um 10:22 Uhr  
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Bärnd schrieb:
prof_dr_m schrieb:
Trotzdem kann man nicht allgemein sagen dass Menschen ab X Jahren ein Risiko sind und überprüft werden müssen ob sie dem Stress noch standhalten können.
Doch! Außer, man bestreitet dass der menschliche Körper im Alter verschleißt.
Es geht doch gar nicht darum, den Senioren den Schein einfach wegzunehmen, sondern nur darum zu überprüfen, ob sie noch fit genug sind. Oder ist Krebsvorsorge im Alter auch Unfug?
--
Viele Grüße, Bernd
+++ V8 - völlig sinnlos, aber geil ! +++
über die Unsinnigkeit von bestimmten Krebsvorsorgen habe ich vor einer Woche noch einen Bericht gesehen.
Da ich auch den LKW Führerschein besitzte und ü 50 bin muß ich alle 5 Jahre zur ärztlichen Untersuchung, über diese Unsinnigkeit könnte ich mich auch äußern, ist aber nicht der Mühe wert.
Reine Abzocke
--
Gruß Harry
SLK 350 7G Cubanitsilber (10/2006) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
 Beiträge: 5570
User seit vor Apr. 03
 | Geschrieben am 30.10.2014 um 10:47 Uhr  
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looper schrieb:
Warum kommen eigentlich immer nur wir "Deutsche" auf so dumme Ideen, ist das ein Gendefekt?
--
Gruß Harry
SLK 350 7G Cubanitsilber (10/2006)
Hi Harry,
sollen wir warten bis jährlich x Leute verunglücken und erst dann reagieren oder sollte man nicht bei absehbaren Problemen auch mal früher tätig werden?
Un in anderen Ländern wird das auch diskutiert!
Nur so als Anregung!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
 Beiträge: 5570
User seit vor Apr. 03
 | Geschrieben am 30.10.2014 um 10:57 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 30.10.2014 um 10:57 Uhr ]
Nur mal zur Info, es gibt bereits eine Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen!
Die Erweiterung europäischen Gemeinschaft zur europäischen Union hat auch beim Führerscheinrecht eine Reform mit sich geführt.
Ab 1999 wurden die in Deutschland gültigen Klassen 1 bis 5 durch die internationalen Führerscheinklassen A, B, C, D und E abgelöst.
So ist es ab jetzt mit der Klasse B nicht mehr zulässig,
Fahrzeuge über 3,5 t zu führen.
Daher gibt es für die Umschreibung Übergangsvorschriften zur Besitzstandwahrung. Die Umschreibung der bisherige Klasse 3 erfolgt deshalb auf die neuen Faherlaubnisklassen : B, BE, C1, C1E, M, S und L.
Ist die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 ausgestellt, kommt zusätzlich noch die Klasse A1 (125er) dazu.
Die alten grauen und rosa Führerscheine behalten aber bis 2033 nach der Besitzstandwahrung ihre Gültigkeit.
Kommt aber eine weitere Klasse zum Führerschein hinzu oder wird aus anderen Gründen ein Neuer ausgestellt, werden die alten Klassen auf den neuen Scheckkartenführerschein übertragen.
Hierbei bleiben also alle bisherigen Klassen im bisherigen Rahmen erhalten.
Um eventuellen rechtlichen Nachteilen vorzubeugen, sollte aber jeder die korrekte Übertragung genau kontrollieren.
ACHTUNG !!
Die komplette Besitzstandwahrung der alte Klasse 3 gilt aber nur bis zum 50. Lebensjahr
Danach gilt wer nach Erreichen des 50. Lebensjahr weiterhin alle Fahrzeuge wie bis her fahren möchte, muss zuerst einen neuen EU Scheckkarten Führerschein beantragen.
Den gibt es zwar ohne Ausbildung und ohne Prüfungen, aber nur mit einer aktuellen gesundheitlichen Untersuchung und einem aktuellen augenärztlichen Gutachten.
Danach wird dann in den neuen Scheckkartenführerschein unter der Klasse CE die Schlüsselzahl 79 eingetragen. Jetzt kann dieser Führerscheininhaber auch nach dem 50. Geburtstag alle Fahrzeuge und Anhänger wie bisher für die nächsten 5 Jahre fahren. Danach ist eine erneute Beantragung der Fahrerlaubnis unter Vorlage einer erneuten Gesundheitsprüfung und einem erneuten augenärztlichen Gutachten notwendig.
Dies liegt einfach an der Tatsache, das die alte Klasse 3 Fahrzeuge und Anhängerkombinationen beinhaltet, die nach dem neuen heutigen Fahrerlaubnisrecht nur in den Klassen C1, C1E, C, CE enthalten sind.
Inhaber der alten Klasse 3 die dies nicht machen, dürfen nach dem 50. Lebensjahr nur noch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der heutigen Klasse B/BE und Klasse C1E fahren.
Ist wohl nicht Jedem bekannt!
Gruß
Frank
--
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Schreiberlevel: Forenquartaner
 Beiträge: 124
User seit 10.06.2014
 | Geschrieben am 30.10.2014 um 11:01 Uhr  
| Hallo Frank,
stimmts! In Polen gab solche Diskussion schon vor 4 Jahren. Aber bis heute hat sich nichts geändert und nur Berufskraftfahrer müssen solche Prüfungen ab 50 machen.
Aber in Polen ist sowieso strenger. Man darf nicht während Fahrt im Auto: essen, trinken und rauchen.
Auf der Autobahn darf man 110-130, na manchmal höchstens bis 140 km/h fahren...
VG
TT | Antworten
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
 Beiträge: 1285
User seit 15.10.2012
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Schreiberlevel: Forenstudent
 Beiträge: 1115
User seit 03.11.2013
| Geschrieben am 30.10.2014 um 11:15 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Silversurfer350 am 30.10.2014 um 11:20 Uhr ]
Um was geht es denn eigentlich? Um einen sicheren Straßenverkehr oder um die Überwachung der Fahrsicherheit ab einem bestimmten Alter oder um eine zusätzliche Einnahmequelle bestimmter Berufsgruppen (FahrlehrerInnen und ÄrzteInnen ...... bin ich da pc )
Sollte es um die Sicherheit im Straßenverkehr gehen wäre ja jedes Alter mehr als gefordert und würde nur durch Überwachung bestimmter Altersgruppen nichts bringen. Also mehr Überwachung des Straßenverkehrs allgemein, denn nur so können nicht verkehrstaugliche Teilnehmer jeglichen Alters aus selbigen gezogen werden und der Straßenverkehr sicherer gemacht werden. Alles andere würde nicht viel bis nichts bringen.
--
Grüße
Heinz
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 | Geschrieben am 30.10.2014 um 11:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Bärnd am 30.10.2014 um 11:28 Uhr ]
Ups - hier ist etwas schief gegangen !
Mods: bitte meinen vorherigen Beitrag löschen. Bei Klick auf die TinyURL erscheint nicht der gewünscchte Artikel.
Hans
Link repariert und gekürzt, Gruß vom Mod
--
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User seit vor Apr. 03
 | Geschrieben am 30.10.2014 um 11:34 Uhr  
| Ich sehe es auch mal anders herum.
Wie fühlt man sich als Autofahrer wenn man einen Unfall verursacht hat und jemand zu Schaden kam und der Richter einen hinterher bestätigt dass man wegen diesem oder jehnem körperlichen bzw. altersbedingten Mangel den Schaden verursacht hat!
Ich kann mir schon schlecht vorstellen wie es ist wenn man testiert bekommt "unschuldig" zu sein aber doch mit der Tatsache leben muss einen Menschen sxhwer verletzt oder gar getötet zu haben!!!
Ich wüsste nicht ob mich das vor Selbstvorwürfen schützen würde!
Manches mal muss man auch vor sich selbst geschützt werden und an vielen Stellen wurde es ja auch diskutiert wie schwer das für Fremde ist sich über das Selbstbestimmungsrecht von Anderen hinweg zu setzten.
Ich hoffe für mich dass ich ggf. selbst soweit selbstkritisch bin und dann auch bereit bin darauf zu verzichten selbst zu fahren wenn ich, unabhängig vom Alter, bemerke es sollte nicht mehr sein! Und da manches mal die Selbsterkenntnis erst spät kommt ist es umso wichtiger dass das Umfeld einen auch mal darauf aufmerksam macht, dass es jetzt soweit sein könnte!
Und so Argument wie die fahren langsam, nur noch Landstr. oder kurze Strecken zählen einfach nicht!
Ein langsam überfahrener Fußgänger, weil übersehen, stirbt genau so, vielleicht sogar qualvoller, als einer der schnell überfahren wird !
Und wenn ich so an Berichte denke wo Autofahrer Gas und Bremse verwechselt haben und nicht nur eines sondern mehrere Fahrzeuge angefahren haben und nicht nur an einer Stelle sondern zwei oder gar dreimal, dann gruselt es mich ehrlich gesagt!
Hoffen wir alle dass wir nicht in so eine Situation geraten oder wenn doch, dass wir stark genug sind das zu erkennen und die notwendige Entscheidung treffen.
Gruß
Frank
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 Beiträge: 1115
User seit 03.11.2013
| Geschrieben am 30.10.2014 um 13:40 Uhr  
| Frank ich stimme Dir zu und kann Dir aus meiner beruflichen Praxis versichern ... wer einen Menschen schwer verletzt oder tötet im Verkehr macht sich immer Vorwürfe, egal ob schuldig oder nicht.
Solange aber mehr Unfälle durch die Altersgruppe 18 - 40 geschehen und da meist durch Einfluss von zu hoher Geschwindigkeit oder Rauschmitteln oder Unachtsamkeit verursacht durch SMS oer Telefon verstehe ich nicht die Fokusierung auf eine Altersgruppe die zwar immer spektakulär durch einzelne Unfälle in die Medien kommt ansonsten aber nicht gleich auffällig ist.
Übrigens wenn die 40-jährige Hausfrau die Pedale verwechselt oder der Dipl. Ing. die herunter gefallene Zigarette wäghrend der Fahrt am Boden sucht gibt das kein solches Medienecho. Warum wohl? Nur mal so aus der Berufspraxis!
--
Grüße
Heinz
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