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Klatsch und Tratsch » » Thema: örtlich begrenztes Tempolimit |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 25.10.2014 um 11:04 Uhr  
| moin
wäre ein Fall für die Rechtschutzversicherung...endlich gibt es eine Gegenleistung für gezahlte Beiträge
also ich würde so ein Strafmandat in keinem Falle akzeptieren.
Und im übrigen herrschen heute im Straßenverkehr mittelalterliche Verhälntnisse, fehlen nur noch die Eselkarren
schaut euch mal bewußt z.B. die Fahrbahnmarkierungen an, hier im Norden kaum mehr vorhanden
also immer reichlich Gas geben und durch
Gruß...vom Johann
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 30.10.2014 um 11:59 Uhr  
| Hallo zusammen,
da ist so viel Spielraum in der Interpretation drin, daß das höchstwahrscheinlich erst vor Gericht geklärt werden kann, mit offenen Ausgang.
Was hat sich der Aufsteller (zuständige Behörde) beim Aufstellen der Schilder gedacht, wie beschildert diese Behörde in ihrem Bereich sich selber aufhebende Beschränkungen?
Was hat sich der Aufsteller des Blitzers dabei gedacht, wenn überhaupt?
Wenn der Bescheid kommt, würde ich erst einmal Einspruch unter Angabe Deiner Auslegung einzulegen und schauen was dann passiert.
Vielleicht auch schon mal im Vorfeld bei der zuständigen Strassenbehörde anfragen wie die Beschilderung von Ihnen interpretiert wird.
Gruß Rainer
--
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